Hallo,
ein Mieter einer Wohnungseigebtunsgemeinschaft hat auf der allgemeinen Parkfläche der Liegenschaft ein Schutzzelt für 1 Motorrad hingestellt. Jeder Eigentümer verfügt über ein Nutzungsrecht des Parkplatzes. Das Zelt ist 2,5m x 2,5m.
Muss er das Aufstellen des Zeltes genehmigen lassen von den Wohnungseigentümer bzw. Baubehörde?
Vielen Dank.
Schutzzelt Parkplatz
Re: Schutzzelt Parkplatz
Im Idealfall findet sich im Wohnungseigentumsvertrag oder in der Hausordnung die Regelung diesbezüglich. Wenn es um das Eigentumsrecht geht, müsste im Zuge einer Benutzungsregelung eine Einstimmigkeit vorliegen. Sollte die Parkfläche für die Allgemeinheit gewidmet sein und das Dauerparken untersagt sein, kann man die Parkdauer vereinbaren. Ansonsten liegst Du richtig in der Vermutung, dass eigentlich keine dieser Parkflächen für längere Zeit reserviert werden dürfte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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