Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich des Verkaufs auf virtuellen Marktplätzen wie z.B. Willhaben. Wenn ich mich dort mit einem falschen Namen registriere und etwas unter jenen Namen verkaufe, mache ich mich dadurch in irgendeiner Weise strafbar bzw. entsteht für den Käufer dadurch z.B so etwas wie ein erweitertes Rücktrittsrecht? (Insofern kein Fall von arglistig verschwiegenen Mängeln, etc. vorliegt)
Vielen Dank für die etwaigen Antworten!
Verkauf auf virtuellen Marktplätzen unter falschem Namen
Re: Verkauf auf virtuellen Marktplätzen unter falschem Namen
Falsche Daten eingeben ist an sich kein Straftatbestand, sondern wird es erst, wenn man sich dadurch einen wirtschaftlichen Vorteil erschleicht.
Freilich ist ein Kaufvertrag rechtlich ungültig, wenn nicht beide Vertragspartner geschäftsmündig sind. Das würde auch auf eine fiktive Person zutreffen.
Freilich ist ein Kaufvertrag rechtlich ungültig, wenn nicht beide Vertragspartner geschäftsmündig sind. Das würde auch auf eine fiktive Person zutreffen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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