Covid-19 / Corona: Haushaltsfremde Personen im Auto - was ist erlaubt?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
ThomasUWR
Beiträge: 2
Registriert: 23.04.2020, 15:37

Covid-19 / Corona: Haushaltsfremde Personen im Auto - was ist erlaubt?

Beitrag von ThomasUWR » 23.04.2020, 17:30

Hallo,
die Mitnahme haushaltsfremder Personen im Auto ist aktuell ja beschränkt bzw. unterliegt bestimmter Vorgaben. Die Informationen diesbezüglich aus der Presse und auf der Seite des Gesundheitsministeriums sind aber nicht ganz klar bzw. konsistent.

In der Presse hieß es, dass Fahrgemeinschaften nur für den Weg zur Arbeit und zurück erlaubt sind und sich dann nur zwei Personen in einem normalen PKW befinden dürfen (Fahrer rechts vorne und Mitfahrer links hinten um den Mindestabstand einzuhalten). Beide müssen Mundschutz tragen.

Unter dem Punkt "Welche Fahrten sind mit dem Privatfahrzeugen erlaubt" auf https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen_alt.html heißt es:
  • Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
  • zum Erwerb von Waren oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen
  • Besorgungen in Geschäften oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die offen haben dürfen
    berufliche Zwecke
  • um alleine oder mit Personen oder Haustieren, die im gemeinsamen Haushalt leben, hinaus zu kommen an öffentliche Orte im Freien
Bei Fahrgemeinschaften mit Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, muss bei Benützung ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.
Unter der Frage "Sind Fahrgemeinschaften möglich" wiederum heißt es:
Auch in Fahrgemeinschaften sollen zwischen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, die 1-m-Abstände eingehalten werden. Dabei muss ein Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen Tröpfcheninfektion getragen werden. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.
Heißt das im Privatauto SOLL der 1m Mindestabstand zwischen haushaltsfremden Personen eingehalten werden, muss aber nicht? Es könnten also in einem normalen PKW fünf Personen aus fünf unterschiedlichen Haushalten gemeinsam unterwegs sein wenn sie alle einen Mundschutztragen? Oder ist das "Soll" auch als Pflicht zu verstehen, deren Verletzung von der Exekutive geahndet wird?

Und da es beim letzten Ausnahmegrund warum man sich aktuell im öffentlichen Raum aufhalten darf heißt "um alleine oder mit Personen oder Haustieren, die im gemeinsamen Haushalt leben, hinaus zu kommen an öffentliche Orte im Freien" - bedeutet das auch, nur für diesen Fall dürfen Personen aus unterschiedlichen Haushalten keine Fahrgemeinschaft bilden? Weil bei den anderen Gründen steht ja nicht extra "die im gemeinsamen Haushalt leben" dabei.

Sprich: Um zur Arbeit zu fahren oder einkaufen zu gehen ist eine Fahrgemeinschaft aus haushaltsfremden Personen zulässig, um spazieren zu gehen nicht?

Danke für eure Hilfe bzw. eure Meinung
Thomas



ThomasUWR
Beiträge: 2
Registriert: 23.04.2020, 15:37

Re: Covid-19 / Corona: Haushaltsfremde Personen im Auto - was ist erlaubt?

Beitrag von ThomasUWR » 23.04.2020, 18:11

Hallo,
habe inzwischen das hier gefunden: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_148/BGBLA_2020_II_148.html
(2) Fahrgemeinschaften mit Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, sind nur zulässig, wenn dabei eine den Mund- und Nasenbereich gut abdeckende mechanische Schutzvorrichtung als Barriere gegen Tröpfcheninfektion getragen wird und gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird. Die Pflicht zum Tragen der mechanischen Schutzvorrichtung gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.
Also ist der 1m Abstand verpflichtend. Ob Fahrgemeinschaften nur für den Weg zur Arbeit oder allgemein zulässig sind habe ich nirgends gefunden.

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Covid-19 / Corona: Haushaltsfremde Personen im Auto - was ist erlaubt?

Beitrag von alles2 » 23.04.2020, 19:14

Das wurde hier bereits thematisiert:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15319
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Andreas Hofer4
Beiträge: 216
Registriert: 07.09.2007, 11:52

Re: Covid-19 / Corona: Haushaltsfremde Personen im Auto - was ist erlaubt?

Beitrag von Andreas Hofer4 » 24.04.2020, 08:42

Nachdem sich fast täglich etwas ändert eine interessante Information für berufliche Fahrten:

https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/bau/RS20-Fahrten_Baustelle-CW-171.pdf

Hier gilt der 1m Abstand nicht, wenn ein entsprechender MNSchutz verwendet wird

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Covid-19 / Corona: Haushaltsfremde Personen im Auto - was ist erlaubt?

Beitrag von alles2 » 24.04.2020, 10:05

So ganz trifft das nicht auf das Anliegen des Fragestellers zu. Denn für die Fahrgemeinschaft im Privatfahrzeug (zur Beförderung von zuhause zur Arbeit und/oder zurück), ist alles nach wie vor unverändert. Also u.a. Mindestabstand und Maske.

Das Rundschreiben der WKO betrifft Fahrten während der Arbeitszeit oder die Benutzung eines Dienstfahrzeuges, bei denen anscheinend eben nur der Mindestabstand oder eine Maske ausreichend wären.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 58 Gäste