Hallo,
ich habe eine Geschäftszahl und den zurückliegenden Termin für die 1.Tagsatzung.
Welche Möglichkeiten habe ich (als nicht direkt Beteiligter) zu erfahren wie der Stand des Verfahrens ist, bzw falls es ein Urteil gab, ist es für mich einsehbar?
Danke für die Antworten.
BG Urteile öffentlich (Zivil)?
Re: BG Urteile öffentlich (Zivil)?
Du kannst es hier probieren:
https://www.ris.bka.gv.at/Jus/
Abgesehen vom OGH ist kein Gericht verpflichtet, es öffentlich zu machen. Daher findet man kaum BG-Urteile und nur teilweise LG-Urteile.
Du kannst bei Gericht erfragen, ob sie Dir Auskünfte erteilen. Ansonsten ginge das wohl nur über einen Anwalt!
https://www.ris.bka.gv.at/Jus/
Abgesehen vom OGH ist kein Gericht verpflichtet, es öffentlich zu machen. Daher findet man kaum BG-Urteile und nur teilweise LG-Urteile.
Du kannst bei Gericht erfragen, ob sie Dir Auskünfte erteilen. Ansonsten ginge das wohl nur über einen Anwalt!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: BG Urteile öffentlich (Zivil)?
Danke,
aber im RIS ist nichts zu finden.
Wovon hängt das ab, ob das Gericht Auskünfte erteilt, oder nicht - kann doch nicht einfach willkürlich entschieden werden, oder doch?
lg
aber im RIS ist nichts zu finden.
Wovon hängt das ab, ob das Gericht Auskünfte erteilt, oder nicht - kann doch nicht einfach willkürlich entschieden werden, oder doch?
lg
Re: BG Urteile öffentlich (Zivil)?
Eh nicht willkürlich. Teilweise gelangt man "mit Glück" an gewisse Informationen.
Einfach die Umstände erläutern und dann wirst es eh sehen, ob es durchgeht.
Aber die Chancen stehen besser, wenn man ein "berechtigtes Interesse" nachweisen kann (wenn es beispielsweise um ein unmündiges oder dementes Familienmitglied geht).
Einfach die Umstände erläutern und dann wirst es eh sehen, ob es durchgeht.
Aber die Chancen stehen besser, wenn man ein "berechtigtes Interesse" nachweisen kann (wenn es beispielsweise um ein unmündiges oder dementes Familienmitglied geht).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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