Hilfe gesucht! Mietanbot, Informationsfplicht & Provision

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
FreeDa
Beiträge: 4
Registriert: 17.04.2020, 11:44

Hilfe gesucht! Mietanbot, Informationsfplicht & Provision

Beitrag von FreeDa » 17.04.2020, 12:04

Liebe Alle!

ich habe das Forum betreffend Mietanbot und Gültigkeit bereits durchforstet, benötige dennoch für meine Lage weitere Meinungen.

Vor ca. 1 Monat hat mein Freund einen kleinen Bungalow (Eigentum, Baujahr unbekannt) besichtigt. Mit Maklerin. Wir waren uns aufgrund der sehr hohen Kaution (€ 5000) und doch einiger Mängel am Grundstück (kaputter Zaun, welcher vom Besitzer nicht repariert werden wollte) von Beginn an nicht ganz sicher. Nachdem wir nur mit der Maklerin kommunizierten, hatten wir auch noch keinen Eindruck über den Vermieter und den Details des Mietvertrags.

Der Wunsch nach einem Garten siegte und wir unterzeichneten ein befristetes Mietanbot. Dieses wurde von uns bis 2.4. befristet. Am 2.4. kontaktierte uns der Eigentümer, dass er es annehmen würde, aber uns gerne noch Treffen/kennenlernen möchte.

Das Treffen fand dann am 4.4. statt (quasi nach der Befristung des Mietanbots). Bei dem Treffen meinte der Vermieter, zunächst, dass er so schnell wie möglich eine Anzahlung sehen möchte (Damit wir nicht abspringen) korrigierte, dann aber seine Aussage und meinte, dass wir davor noch den Mietvertrag zu sehen bekommen. Bevor das Ganze fixiert wird. (so hatten wir es jedenfalls verstanden)

Das Treffen selbst war aus Mieter Sicht sehr unangenehm, weil er uns sehr persönlich ausgefragt hat und danach auch noch ausgeforscht - Anruf bei meiner Hausverwaltung - dies ist natürlich alles nicht verboten, aber ich habe es als unangenehm und unangebracht empfunden. Zusätzlich wurden wir nicht über dringliche Sachen informiert, die sich jedoch dann im MV wiedergefunden haben.

Nach dem Treffen hat er uns jedoch nicht zuerst den Mietvertrag geschickt (wie eigentlich ausgemacht), sondern wir erhielten am 6.4. zuerst das Mietanbot, dieses jedoch, wie bereits gesagt, zu spät - aber er schrieb selbst "Fristverlängerung" drauf und auch das Kreuzchen, dass er das Mietanbot annimmt hat er nicht gemacht. Und ein paar Stunden den Mietvertrag, welcher Gelinge gesagt einfach eine Frechheit ist, eine 5-Seitige Inventar Liste, wo jeder Kratzer und Delle beschrieben wird und wie hoch die Hecke ist etc.

Im Mietvertrag selbst waren einfach sehr viele Dinge enthalten, die für uns als Mieter*innen absolut nicht in Ordnung sind und uns während des Gesprächs fälschlich/anders dargestellt wurden, ein paar Beispiele:
    *) z.B. der Hinweis im MV dass die Richtlinien des Kleingartenvereins einzuhalten sind - mir wurde jedoch gesagt, dass es ein Eigentumshaus auf Eigentumsgrund ist (die Ruhezeiten jedoch vom KGV einzuhalten sind)
      *) die gänzliche Übertragung aller Instandhaltungskosten (und keine Flexibilität was normale Gebrauchsspuren angeht)
        *) "Überwachungsklausel" --> Betreten des Grundstücks um "die vereinbarten Pflichten zu überwachen"

        Hier wurde jedenfalls nicht der Informationspflicht nachgegangen und waren keine annehmbaren Bedingungen und keine Verhandlung auf Augenhöhe.

        Nachdem uns dieser MV dann nur große Bauchschmerzen bereitetet, haben wir den Vermieter informiert, dass wir diesen MV nicht unterzeichnen. und ihm viel Erfolg für die weitere Suche gewunschen.

        Nun möchte die Maklerin natürlich ihre Provision. Meine Fragen nun:
        --> hat sie Anspruch auf die Provision? wenn einerseits das Mietanbot befristet war und andererseits der MV keine Mieterrechte vorsieht
        --> könnte die Tatsache, dass wir den Vermieter, nach Befristung des Mietanbots getroffen haben, als Verlängerung des Anbots gewertet werden?

        Für uns wären 2200 Euro eine ganze Menge Geld, die ich nun - da ich uns auch im Recht sehe - nicht zahlen möchte. Trotzdem möchte ich jedoch einen Rechtsstreit vermeiden und würde gerne ein paar Meinungen hören, wie hier nun am Besten vorzu gehen ist.
        Die Maklerin hat bereits angekündigt, dass wir eine Rechnung erhalten werden.

        Danke im Voraus!

        Anja



        mastercrash
        Beiträge: 261
        Registriert: 15.10.2019, 23:42

        Re: Hilfe gesucht! Mietanbot, Informationsfplicht & Provision

        Beitrag von mastercrash » 18.04.2020, 05:59

        FreeDa hat geschrieben:
        17.04.2020, 12:04
        --> könnte die Tatsache, dass wir den Vermieter, nach Befristung des Mietanbots getroffen haben, als Verlängerung des Anbots gewertet werden?
        Ja, es ist wohl unstrittig, dass sich beide Parteien auf dieses Treffen geeinigt haben, um dort den etwaigen Vertragsabschluss zu eruieren und daher wird man von einer konkludenten einvernehmlichen Fristverlängerung ausgehen müssen.

        FreeDa hat geschrieben:
        17.04.2020, 12:04
        Das Treffen fand dann am 4.4. statt (quasi nach der Befristung des Mietanbots). Bei dem Treffen meinte der Vermieter, zunächst, dass er so schnell wie möglich eine Anzahlung sehen möchte (Damit wir nicht abspringen) korrigierte, dann aber seine Aussage und meinte, dass wir davor noch den Mietvertrag zu sehen bekommen. Bevor das Ganze fixiert wird. (so hatten wir es jedenfalls verstanden)
        Anders kann man das auch gar nicht verstehen. Wäre der Vertrag bereits mündlich zustande gekommen (also bereits vor Unterschrift mündlich geschlossen und das Geschäft damit fix) bräuchte es einen schriftlichen Vertrag gar nicht mehr. Ein solcher zusätzlicher schriftlicher Vertrag wäre dann auch nur noch eine Wissenserklärung, keine Willenserklärung mehr (bestünde zu diesem Zeitpunkt doch bereits das Vertragsverhältnis).
        Allenfalls kann man Ihr Handeln vor Vertragsabschluss als Absichtserklärung interpretieren. Von einer solchen kann man aber mit einer Begründung (zB weil die dann von der anderen Vertragspartei verlangten Konditionen bei Vertragsabschluss nicht akzeptiert werden können) auch wieder Abstand nehmen, ohne gleich qua culpa in contrahendo Schadenersatzpflichtig für bis dahin angefallene Ausgaben zu werden.

        Zur Maklerin: Wer hat diese beauftragt und wie sah da der Vertrag aus? Wann sollte insbesondere die Provision fällig werden?
        Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

        FreeDa
        Beiträge: 4
        Registriert: 17.04.2020, 11:44

        Re: Hilfe gesucht! Mietanbot, Informationsfplicht & Provision

        Beitrag von FreeDa » 18.04.2020, 07:46

        Lieber Mastercrash!

        Danke für die rasche Rückmeldung hinsichtlich der Angelegenheit.

        Zur Maklerin: Die Immobilie wurde mit Maklerin ausgeschrieben, deshalb lief die gesamte anfängliche Kommunikation über sie. Demnach ging dies natürlich vom Eigentümer aus.

        Ich habe jedoch auch dieses Informationsschreiben bekommen. Es scheint als werten sie dies auch als einen Vermittlungsauftrag meinerseits
        Screenshot_20200418_074141.jpg
        Informationvermittlungsauftrag Teil 1
        Screenshot_20200418_074141.jpg (98.5 KiB) 10436 mal betrachtet
        Betreffend Mietanbot und Provision habe ich folgendes im Mietanbot gefunden
        Screenshot_20200418_072806.jpg
        MIETANBOT Teil 1
        Screenshot_20200418_072806.jpg (34.12 KiB) 10436 mal betrachtet
        und
        Screenshot_20200418_072934.jpg
        Mietanbot Teil 2
        Screenshot_20200418_072934.jpg (120.86 KiB) 10436 mal betrachtet

        Ich frage mich, was dies noch für meine weiteren Handlungsoptionen heisst?
        Wie ich weiter vorgehen kann/soll. Ich habe kein Interesse darin, dies unnötig gross aufzublasen und möchte nicht dass daraus ein Gerichtsstreit wird.. Was meinen Sie dazu?

        Liebe Grüsse

        FreeDa
        Beiträge: 4
        Registriert: 17.04.2020, 11:44

        Re: Hilfe gesucht! Mietanbot, Informationsfplicht & Provision

        Beitrag von FreeDa » 18.04.2020, 07:52

        Ich hatte vorhin den zweiten Teil des Informationsschreiben vergessen. Hier ist er
        Screenshot_20200418_074157.jpg
        Informationsschreiben Teil 2
        Screenshot_20200418_074157.jpg (158.8 KiB) 10435 mal betrachtet

        mastercrash
        Beiträge: 261
        Registriert: 15.10.2019, 23:42

        Re: Hilfe gesucht! Mietanbot, Informationsfplicht & Provision

        Beitrag von mastercrash » 18.04.2020, 10:20

        Recht einfach.

        Berufen Sie sich darauf, dass laut Informationsschreiben, dessen Inhalt zum Vertragsinhalt mit der Maklerin wurde, die Tätigkeit der Maklerin kostenlos ist, solange kein Miet- oder Kaufvertrag abgeschlossen wird.

        Der Vertrag wurde aufgrund beachtenswerter Gründe nicht abgeschlossen („Überwachungsklausel“, gänzliche Übertragung aller Instandhaltungskosten inkl. Beseitigung normaler Gebrauchsspuren, ...) sodass auch die Ausnahmebestimmung, wonach das Honorar dennoch zu bezahlen wäre, unzutreffend ist.

        Daher besteht kein Anspruch auf ein Honorar.
        Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

        FreeDa
        Beiträge: 4
        Registriert: 17.04.2020, 11:44

        Re: Hilfe gesucht! Mietanbot, Informationsfplicht & Provision

        Beitrag von FreeDa » 18.04.2020, 22:43

        Lieber Mastercrash!

        Nochmals danke für die Rückmeldung dazu. Es beruhigt zu lesen, dass es einfach scheint. Nur leider sieht dies die Maklerin leider nicht so. Wir haben nun tatsächlich eine Rechnung erhalten.

        Sie argumentiert wie folgt:
        1) Das Mietanbot ist eine rechtsverbindliche Vertragserklärung,von der man einseitig (weder Vermieter noch Mieter) nicht mehr zurücktreten kann.
        2) Meint ich hätte das Mietanbot telefonisch verlängert (was so nicht stimmt)
        3) und unterstreicht, dass wir dem Wunsch des Vermieters nachgingen, uns vor Annahme des Mietanbots kennenzulernen (--> hier haben auch Sie angemerkt, dass man von einer konkludenten einvernehmlichen Fristverlängerung ausgehen muss).
        4) Ein Antwortmail - in dem ich mich für die Übermittlung der Unterlagen (Mietvertrag und entliche Anhänge) bedankt habe (zu diesem Zeitpunkt hatte ich die Unterlagen noch nicht gesichtet, sondern mich eben lediglich dafür bedankt)
        5)Zusätzlich meint die Maklerin: Anpassungen am MV wären natürlich möglich gewesen (bzw. mit dem Vermieter zu verhandeln), dies aber nicht von uns gewünscht wurde (das ist richtig, denn der MV & Inventarliste, sind beides alles andere als verhandlungswürdig gewesen, deshalb wollten wir uns erst gar nicht drauf einlassen) --> besteht hier ein "Verhandlungszwang"?

        Es scheint leider so, als würden wir da nicht so einfach heraus kommen..
        Ich bräuchte deshalb noch einmal einen Rat:

        Würden Sie raten einen Brief an die Immobilienfirma selbst zu schreiben (wenn mit der Maklerin die weitere Verhandlung fehl schlägt und sie auf die Provision beharrt)?
        Sollen wir es "drauf anlegen" und schauen ob die Maklerin dies tatsächlich gerichtlich durchfechtet?
        oder sollen wir uns gleich einen Anwalt zur Hilfe holen, welcher die Kommunikation mit der Immobilienfirma übernimmt? (wobei hierfür natürlich auch hohe Kosten entstehen würden)

        Danke!
        und Liebe Grüße

        ii
        Beiträge: 7
        Registriert: 10.05.2020, 18:28

        Re: Hilfe gesucht! Mietanbot, Informationsfplicht & Provision

        Beitrag von ii » 11.05.2020, 10:15

        Hallo, was musst ihr bezahlen? Lg

        alles2
        Beiträge: 3268
        Registriert: 09.08.2015, 11:35

        Re: Hilfe gesucht! Mietanbot, Informationsfplicht & Provision

        Beitrag von alles2 » 11.05.2020, 14:13

        Habe soeben mit der Abteilung Mietrecht des Konsumentenschutzes der AK gesprochen und bin regelrecht schockiert über das Ergebnis. Denn es wurde geäußert, dass durch das vom Vermieter angenommene Mietanbot ein gültiger Vertrag entstanden ist und er damit sogar ohne einen unterschriebenen Mietvertrag die Nachzahlung des Mietzinses bei Gericht einklagen kann. Unterliegt der Vertrag dem MRG, entsteht für den Mieter die Provisionspflicht in der Höhe von zwei Monatsmieten gegenüber dem Immobilienmakler. Und wenn die Wohnfläche unterschiedlich angegeben werden, handelt es sich lediglich um Nebensächlichkeiten, die einen Vertrag nicht ungültig machen. Auch die im Mietvertrag aufgebürdete Übernahme der Reparaturkosten vermag daran nichts zu ändern.

        Daher sollte man vor der Unterfertigung des bindenden Mietanbots sich das immer ganz genau überlegen, weil es finanzielle und rechtliche Konsequenzen hat. Denn ein Mietanbot ist keine unverbindliche Reservierung, sondern als einseitige verbindliche Vertragserklärung zu sehen, die bereits durch die Annahme seitens des Wohnungseigentümers einen Mietvertrag zustande kommen lässt.
        Auch sollte im Mietanbot alles schriftlich festgehalten werden, was für den Mieter wichtig erscheint. Erst wenn der Inhalt des Mietvertrags wesentlich von den festgehaltenen Kriterien des Mietanbots abweicht, kann man leichter vom Vertrag aussteigen.

        Demnach könnte selbst die Meinung des ersten Auskunftsgebers diesen Threads nicht ganz richtig sein. Auch ich unterlag da dem nicht öffentlich geäußerten Irrtum, dass dem Makler für das vom Vermieter angenommene Mietanbot ein Honorar in unspezifischer Höhe zusteht, aber kein Mietvertrag zustande gekommen wäre, für die der Makler sonst zwei Monatsmieten erhalten hätte.

        Stelle soeben fest, dass es auch hier reingepasst hätte, weil selbst der Konsumentenschutz ins Spiel gebracht wurde:

        https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=8956
        Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

        ii
        Beiträge: 7
        Registriert: 10.05.2020, 18:28

        Re: Hilfe gesucht! Mietanbot, Informationsfplicht & Provision

        Beitrag von ii » 12.05.2020, 09:29

        Wenn der Vertrag nach unsere Mietanbot ist gültig, kann die Vermieterin und der Makler wieder Mietinteressenten suchen? (auf 2Websites wieder erreichbar die Wohnung..)

        alles2
        Beiträge: 3268
        Registriert: 09.08.2015, 11:35

        Re: Hilfe gesucht! Mietanbot, Informationsfplicht & Provision

        Beitrag von alles2 » 12.05.2020, 10:37

        Natürlich kann er, wenn er weiß, dass er keine Miete bekommt. Jedes verlorene Monat ist für ihn verlorenes Geld. Normalerweise gibt es bei Mietverträgen eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Wie das in Eurem Fall ist, kann ich nicht genau sagen. Das heißt, ein Vermieter könnte dann die Wohnung nach dieser Frist an eine andere Person weitervermieten.

        Für die Zeit, in der er keine Miete bekommen hat, kann er das vor Gericht einklagen. Aber das liegt an dem Vermieter, ob er sich diese Streitigkeit antut oder das Geld als verloren abschreibt.
        Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

        ii
        Beiträge: 7
        Registriert: 10.05.2020, 18:28

        Re: Hilfe gesucht! Mietanbot, Informationsfplicht & Provision

        Beitrag von ii » 12.05.2020, 11:03

        Aber der Mietvertag gültig vom 1.6.2020 und wir haben kein Kontakt mit die Vermieterin gehabt und kein Schlüssel bekommen haben. Also wenn der Vertag gültig ist, dann wir haben das Recht einziehen oder?

        alles2
        Beiträge: 3268
        Registriert: 09.08.2015, 11:35

        Re: Hilfe gesucht! Mietanbot, Informationsfplicht & Provision

        Beitrag von alles2 » 12.05.2020, 12:13

        Und es ist eindeutig dieselbe Wohnung? Kann ja sein, dass es in dem Objekt mehrere Wohnungen gibt, die gleich oder ähnlich aussehen. Und steht in der Annonce, ab wann die Wohnung bezugsfähig ist?

        Auch ist schwer zu sagen, wer wem was gesagt hat und wie es in weiterer Folge aufgefasst wurde.

        Daher würde ich vorschlagen, dass Du den Makler darauf ansprichst und wissen möchtest, wie es nun weiter geht.
        Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

        ii
        Beiträge: 7
        Registriert: 10.05.2020, 18:28

        Re: Hilfe gesucht! Mietanbot, Informationsfplicht & Provision

        Beitrag von ii » 12.05.2020, 12:45

        Ja, es ist eindeutig dieselbe Wohnung! Die gleiche Anzeigen und ab sofort beziehbar. Ich hab für ein Rechtsanwalt geschrieben, was soll ich machen und was nicht..jetzt wart ich auf seine Antwort.

        htcue
        Beiträge: 3
        Registriert: 25.02.2021, 17:53

        Re: Hilfe gesucht! Mietanbot, Informationsfplicht & Provision

        Beitrag von htcue » 25.02.2021, 18:59

        FreeDa hat geschrieben:
        18.04.2020, 22:43
        Lieber Mastercrash!

        Nochmals danke für die Rückmeldung dazu. Es beruhigt zu lesen, dass es einfach scheint. Nur leider sieht dies die Maklerin leider nicht so. Wir haben nun tatsächlich eine Rechnung erhalten.

        Sie argumentiert wie folgt:
        1) Das Mietanbot ist eine rechtsverbindliche Vertragserklärung,von der man einseitig (weder Vermieter noch Mieter) nicht mehr zurücktreten kann.
        2) Meint ich hätte das Mietanbot telefonisch verlängert (was so nicht stimmt)
        3) und unterstreicht, dass wir dem Wunsch des Vermieters nachgingen, uns vor Annahme des Mietanbots kennenzulernen (--> hier haben auch Sie angemerkt, dass man von einer konkludenten einvernehmlichen Fristverlängerung ausgehen muss).
        4) Ein Antwortmail - in dem ich mich für die Übermittlung der Unterlagen (Mietvertrag und entliche Anhänge) bedankt habe (zu diesem Zeitpunkt hatte ich die Unterlagen noch nicht gesichtet, sondern mich eben lediglich dafür bedankt)
        5)Zusätzlich meint die Maklerin: Anpassungen am MV wären natürlich möglich gewesen (bzw. mit dem Vermieter zu verhandeln), dies aber nicht von uns gewünscht wurde (das ist richtig, denn der MV & Inventarliste, sind beides alles andere als verhandlungswürdig gewesen, deshalb wollten wir uns erst gar nicht drauf einlassen) --> besteht hier ein "Verhandlungszwang"?

        Es scheint leider so, als würden wir da nicht so einfach heraus kommen..
        Ich bräuchte deshalb noch einmal einen Rat:

        Würden Sie raten einen Brief an die Immobilienfirma selbst zu schreiben (wenn mit der Maklerin die weitere Verhandlung fehl schlägt und sie auf die Provision beharrt)?
        Sollen wir es "drauf anlegen" und schauen ob die Maklerin dies tatsächlich gerichtlich durchfechtet?
        oder sollen wir uns gleich einen Anwalt zur Hilfe holen, welcher die Kommunikation mit der Immobilienfirma übernimmt? (wobei hierfür natürlich auch hohe Kosten entstehen würden)

        Danke!
        und Liebe Grüße
        Hallo FreeDa!

        Da ich in einer ähnlichen Situation bin, würde ich mich freuen, wenn du uns auch erzählst, wie die Sachlage weiter verlaufen ist bzw. ob Ihr euch von der Provision befreien konntet.

        LG

        Antworten

        Wer ist online?

        Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste