Melderecht

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Anton2
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Melderecht

Beitrag von Anton2 » 14.04.2020, 12:59

Liebes Jusline Forum!

Ich wollte fragen, da meine Situation zwischen meinen Eltern und mir schwierig ist, wie das ist mit dem Meldegesetz.

Wenn ich mich entscheide, eine Wohnung zu mieten oder zu kaufen und meinen Hauptwohnsitz beim neuen Standort anmelde, würde meine Eltern (die Eigentümer meines bisherigen Hauptwohnsitzes sind) das mitbekommen, das ich an ihrer Adresse nicht mehr gemeldet bin?

Danke und lg

Anton



alles2
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Re: Melderecht

Beitrag von alles2 » 14.04.2020, 13:35

Nein, die anderen werden nicht aktiv über die Ummeldung informiert. Wenn Deine Eltern von der Gemeinde aber eine Bestätigung der Haushaltsgemeinschaft verlangen, würden sie sehen, dass Du dort nicht mehr aufscheinst. Das wäre dann per Zufall. Wenn sie aber bewusst Deine Meldeadresse wissen wollen, können die sehr wohl eine Meldeauskunft über Deinen Hauptwohnsitz beantragen. Die Abfrage aus dem ZMR kostet 3,30 Euro. Jene aus dem örtlichen Melderegister kommt auf 2,10 Euro. Willst Du die Erteilung einer Meldeauskunft verhindern, kannst Du die Auskunftssperre beantragen. Das würde dann durchgehen, wenn die Befürchtung im Raum steht, dass es jemand auf Dich abgesehen hat oder Dir jemand nachstellt:

https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/A/Seite.991018.html
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Anton2
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Re: Melderecht

Beitrag von Anton2 » 14.04.2020, 13:48

Okay, vielen Dank für die gute Auskunft.

Würde ich aber in einen anderen Bezirk umziehen und trotzdem noch teilweise nach Hause kommen, würde es auffallen, weil ich dann meine Nummerntafel wechseln muss?

alles2
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Re: Melderecht

Beitrag von alles2 » 14.04.2020, 13:58

Was würde denn dagegen sprechen, wenn Du die neue Adresse als Nebenwohnsitz anmeldest?
Dann hättest Du das Problem mit dem KFZ-Kennzeichen nicht.

Ich möchte Dir jetzt nichts einreden, aber es soll Leute geben, die "vergessen" haben, die neue Adresse der Versicherung zu melden. Wenn Du ständig am neuen Standort wärst, wär das freilich nichts. Aber wenn Du ohnehin öfters bei Deinen Eltern bleiben würdest, naja...
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Anton2
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Re: Melderecht

Beitrag von Anton2 » 14.04.2020, 14:21

Das mit dem Nebenwohnsitz wäre eine gute Idee, nur löst das dann glaub ich nicht mein ganzes Problem, dass meine Eltern versuchen, sich meinem Pflichtteil zu entziehen bzw. ihn zu mildern.

In Ihrem Testament steht nämlich für mich folgender Absatz:

"Bei Berechnung des Pflichtteiles ist zu berücksichtigen, dass Anton ...., geb. am xx.xx.xxxx unentgeltlich in unserem Haus gelebt hat."

Deshalb muss ich glaub ich, um das Ihnen nicht zu ermöglichen, meine neue Bleibe als Hauptwohnsitz anmelden?
Kann dieser Pausus in ihrem Testament überhaupt zur Geltung kommen?

Sollte ich später wieder zuhause wohnen, bräuchte ich die Einverständnis der Eltern, um mich an ihrem Standort wieder anzumelden und dann würden sie Wind davon bekommen, das ich mal abgemeldet war?

danke und lg

alles2
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Re: Melderecht

Beitrag von alles2 » 15.04.2020, 00:58

Also entweder Du weißt von etwas, wovon ich nichts weiß, oder ich würde mich jetzt ordentlich täuschen. Denn dieser Passus spricht eher für Dich. Damit meine ich, dass die Pflichtteilsminderung (um 50 %) noch weniger zum Tragen kommt. Voraussetzung wäre nämlich nach § 776 ABGB, dass zwischen Euch seit geraumer Zeit (Richtwert 20 Jahre) kein Naheverhältnis bestanden hätte. Und wenn Du bei Deinen Eltern gelebt hast, ist es erst recht auszuschließen. Ob Miete bezahlt wurde oder nicht, ist dabei völlig irrelevant. Im Gegenteil, es würde zeigen, dass Euer Verhältnis gar nicht so zerrüttet gewesen sein konnte.

Und wenn Deine Eltern auf die Reduktion des Pflichtteils aus wären, muss das auch so ausdrücklich im Testament angeordnet sein. Ich schließe einfach mal aus, dass dem so ist, da Du es sonst wohl erwähnt hättest. Also keine Panik. Du solltest jetzt nicht anfangen, etwas hineinzudeuten, was nicht ist!
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mastercrash
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Re: Melderecht

Beitrag von mastercrash » 15.04.2020, 03:08

alles2 hat geschrieben:
15.04.2020, 00:58
Voraussetzung wäre nämlich nach § 776 ABGB, dass zwischen Euch seit geraumer Zeit (Richtwert 20 Jahre) kein Naheverhältnis bestanden hätte. Und wenn Du bei Deinen Eltern gelebt hast, ist es erst recht auszuschließen. Ob Miete bezahlt wurde oder nicht, ist dabei völlig irrelevant. Im Gegenteil, es würde zeigen, dass Euer Verhältnis gar nicht so zerrüttet gewesen sein konnte.

Und wenn Deine Eltern auf die Reduktion des Pflichtteils aus wären, muss das auch so ausdrücklich im Testament angeordnet sein. Ich schließe einfach mal aus, dass dem so ist, da Du es sonst wohl erwähnt hättest. Also keine Panik. Du solltest jetzt nicht anfangen, etwas hineinzudeuten, was nicht ist!
Es geht hier wohl kaum um eine Reduktion des Pflichtteils (dazu wären ja Enterbungsgründe erforderlich, die selbst die Vererbung des Pflichtteils geradezu unzumutbar machen).

Eher wollen die Eltern die kostenlose Wohngelegenheit als Geldwerten Vorteil als eine Art Schenkung zu Lebzeiten auf den Pflichtteil anrechnen lassen.

Das halte ich aber auch für weit hergeholt und juristisch kaum tragbar, wird durch die kostenlose Wohnmöglichkeit anders als bei einer tatsächlichen Schenkung zu Lebzeiten die Erbmasse doch nicht gemindert.

Wo der Wohnsitz gemeldet wäre ist in so einem Fall nebenbei vollkommen irrelevant, käme es bei einem Geldwerten Vorteil doch darauf an, dass tatsächlich ein (finanzieller) Vorteil eingetreten ist. Anders sähe es aus, wenn der TE tatsächlich auszieht. Wie aber gesagt halte ich das sowieso juristisch für nicht haltbar, kommt es doch dem Gesetzgeber bei der Anrechnungsregel darauf an, dass die Anteile anderer Erben durch vorweggenommene Schenkungen nicht dezimiert werden sollen (was hier aber nicht der Fall wäre).
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

Anton2
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Re: Melderecht

Beitrag von Anton2 » 15.04.2020, 08:03

alles2 hat geschrieben:
15.04.2020, 00:58

Und wenn Deine Eltern auf die Reduktion des Pflichtteils aus wären, muss das auch so ausdrücklich im Testament angeordnet sein. Ich schließe einfach mal aus, dass dem so ist, da Du es sonst wohl erwähnt hättest. Also keine Panik. Du solltest jetzt nicht anfangen, etwas hineinzudeuten, was nicht ist!
Das sind ja ganz neue Erkenntnisse und Ansichten für mich. Entschuldige, ich als Rechts-Laie habe die Reduktion des Pflichtteils einfach als Pflichtteils-Minderung bezeichnet, nun weiß ich aber das das nur bei groben Straftaten möglich ist oder bei mindestens 20 Jahre keinen Kontakt. Danke für die tolle Auskunft.



mastercrash hat geschrieben:
15.04.2020, 03:08

Es geht hier wohl kaum um eine Reduktion des Pflichtteils (dazu wären ja Enterbungsgründe erforderlich, die selbst die Vererbung des Pflichtteils geradezu unzumutbar machen).

Eher wollen die Eltern die kostenlose Wohngelegenheit als Geldwerten Vorteil als eine Art Schenkung zu Lebzeiten auf den Pflichtteil anrechnen lassen.

Das halte ich aber auch für weit hergeholt und juristisch kaum tragbar, wird durch die kostenlose Wohnmöglichkeit anders als bei einer tatsächlichen Schenkung zu Lebzeiten die Erbmasse doch nicht gemindert.
Ich bin echt glücklich über diese tolle Auskunft, die mich wieder Hoffnung schenken lässt. Nicht mal die Erbstberatung bein einem Rechtsanwahlt und Notar hat davon gesprochen bzw. mir das so gut erklärt.

Ok, dann ist mir jetzt klar, dass sie mit dem Passus versuchen die kostenlose Wohngelegenheit als Geldwerten Vorteil als eine Art Schenkung zu Lebzeiten auf den Pflichtteil anrechnen zu lassen.

Meine Eltern haben ihr Testament bei einem Notar erstellen lassen. Es wundert mich, dass dieser dann sowas überhaupt probiert reinzuschreiben, obwohl es mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Geltung haben wird.



mastercrash hat geschrieben:
15.04.2020, 03:08

Wo der Wohnsitz gemeldet wäre ist in so einem Fall nebenbei vollkommen irrelevant, käme es bei einem Geldwerten Vorteil doch darauf an, dass tatsächlich ein (finanzieller) Vorteil eingetreten ist. Anders sähe es aus, wenn der TE tatsächlich auszieht. Wie aber gesagt halte ich das sowieso juristisch für nicht haltbar, kommt es doch dem Gesetzgeber bei der Anrechnungsregel darauf an, dass die Anteile anderer Erben durch vorweggenommene Schenkungen nicht dezimiert werden sollen (was hier aber nicht der Fall wäre).
Wie würde es denn aussehen wenn ich ausziehe? Dann wäre der Passus aus meiner Sicht wahrscheinlich sowieso hinfällig und nutzlos?

Wäre es durch die neue Erbrechtsnovelle vor ein paar Jahren (glaub 2017 war die) möglich, dass mir das Wohnen als eine Art Schenkung angerechnet wird, wie es durch die Pflege der Eltern beispielsweise möglich ist, das der pflegende Erbe dann mehr erhält (die Pflege wird laut der Erbrechtsänderung ja honoriert was ich weiß)?

Meine Eltern behaupten ja, dass ich einen finanziellen Vorteil gegenüber meinen anderen beiden Geschwistern habe, weil ich dadurch weniger Lebenshaltungskosten habe und mehr Ansparen kann.

Danke und schöne Woche

Anton

alles2
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Re: Melderecht

Beitrag von alles2 » 15.04.2020, 11:53

Oh doch, dem Fragesteller geht es sehr wohl um die Reduktion des Pflichtteils! Sonst hätte er nicht folgendes geschrieben:
Anton2 hat geschrieben:
14.04.2020, 14:21
...meine Eltern versuchen, sich meinem Pflichtteil zu entziehen bzw. ihn zu mildern.
Ich bin explizit auf seine Befürchtung eingegangen und habe ihm mit meiner Ausführung die Angst nehmen wollen, dass es unter den geschilderten Umständen eintreten könnte. Ferner hätte er sich sonst nicht für dieselbe Auskunft bedankt!

Richtig hingegen ist, dass mir nicht klar war und ist, was seine Eltern mit dem Passus bezwecken wollen. Aber das war auch nicht seine Frage und zu diverse Spekulationen wollte ich mich nicht hinreißen lassen.

Anton, lass Dich jetzt nicht wegen die Begrifflichkeiten "Reduktion des Pflichtteils" und "Pflichtteilsminderung" irritieren. Es ist dasselbe gemeint! Eigentlich hast Du von "mildern" gesprochen, was aber wirklich kein Grund für eine Entschuldigung ist. Denn Dein Anliegen hast Du unmissverständlich vermitteln können!

Ja, gewisse unredliche Verhaltensweisen können ein Enterbungsgrund darstellen. Nur sah ich davon ab, darauf einzugehen, da hier nicht nach den generellen Gründen gefragt wurde. Dazu steht es bei Dir nicht zur Debatte und würde sich sonst üblicherweise in irgendeiner Weise im Testament finden!
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Re: Melderecht

Beitrag von Anton2 » 28.04.2020, 06:23

Also ich habe bei einer Rechtskanzlei angefragt, was so eine rechtsverbindliche Auskunft kosten würde und ich erhielt als erste kostenlose Auskunft per Mail auf meine Frage, ob der Passus:

"Bei Berechnung des Pflichtteiles ist zu berücksichtigen, dass Anton ...., geb. am xx.xx.xxxx unentgeltlich in unserem Haus gelebt hat."

folgende Antwort:

"Sie liegen mit Ihrer Vermutung richtig. Wenn das Testament formgültig errichtet wurde, müssen Sie sich das Wohnrecht auf Ihren Pflichtteil anrechnen lassen."

Ich schätze aber, das Testament wurde nicht genau gelesen, weil ein eingetragenes Wohnrecht habe ich ja nicht oder macht das keinen Unterschied zu meiner derzeitigen Situation, wo ich quasi ohne Recht und nur auf guten Willen meiner Eltern hier lebe?

mastercrash hat geschrieben:
15.04.2020, 03:08
Eher wollen die Eltern die kostenlose Wohngelegenheit als Geldwerten Vorteil als eine Art Schenkung zu Lebzeiten auf den Pflichtteil anrechnen lassen.

Das halte ich aber auch für weit hergeholt und juristisch kaum tragbar, wird durch die kostenlose Wohnmöglichkeit anders als bei einer tatsächlichen Schenkung zu Lebzeiten die Erbmasse doch nicht gemindert.
Laut meiner logischen Einschätzung eines Rechts-Laien hat mastercash Recht, dass es die Erbmasse nicht mindert und deshalb wirkungslos ist?

mastercrash
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Re: Melderecht

Beitrag von mastercrash » 28.04.2020, 12:56

Nun ein eingetragenes Wohnrecht würde ja die Erbmasse mindern. Versuchen Sie mal ein Haus zu verkaufen wo jemand ein Wohnrecht hat. So ein Haus hat praktisch, solange diese begünstigte Person lebt, fast keinen Marktwert mehr.

Aus dem ABGB heraus sehe ich weiterhin nur die Möglichkeit Zuwendungen anzurechnen, die eben das Erbe dezimieren würden und daher als Schenkungen zu Lebzeiten anzusehen wären. Ein geldwerter Vorteil wäre demnach dann anzurechnen, wenn er mit (über die Unterhaltspflichten und üblichen Zuwendungen etc... hinausgehende, unübliche und mehr als bloß unerhebliche) Ausgaben des Erblassers verbunden wäre.
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Re: Melderecht

Beitrag von alles2 » 28.04.2020, 17:41

Anton2, im Prinzip bleiben die Umstände nach wie vor unverändert, wonach der von Dir hervorgehobene Passus keine negative Auswirkung auf Deinen Pflichtteil hat. Das war ja Deine Befürchtung. Ich meine, Du hattest sogar mit einer anderen Bleibe spekuliert, damit Dein Pflichtteil unberührt bleibt, wenn ich es richtig in Erinnerung habe.
Egal an wen Du Dich wendest, niemand hat bisher das Gegenteil behaupten können.

Na klar kann sich das Bleiberecht ändern, wenn es einen neuen Besitzer über die Verlassenschaft gibt. Je nach dem, was die Erbfolge dann damit vorhat und wie das Verhältnis zu denen ist.
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Re: Melderecht

Beitrag von Anton2 » 28.04.2020, 18:25

Vielen Dank alles2 und mastercrash für eure hilfreichen Antworten.

Nun weiß ich, dass dieser Passus meinen Eltern nichts bringt und das es gleich viel wäre, als hätten sie ihn nicht geschrieben.

Die Umstände, dass es ein Notar verfasst hat, machten mich unsicher.

Ich habe nun aber keine Angst mehr, dass sich mein Pflichtteil dadurch veringert.

Danke und bleibt gesund

Anton

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