Verlassenschaft

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Iw48
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Verlassenschaft

Beitrag von Iw48 » 05.04.2020, 14:03

Sehr geehrte Damen und Herren, mir steht eine Verlassenschaft bevor wobei noch kein Datum festliegt. Ich habe bereits zu Lebzeiten die Wohnung als Schenkung erhalt worin mein Vater bis zuletzt lebte. In den letzten Monaten habe ich bereits bei Ihm gewohnt um ihn zu pflegen und bin dann in meiner Wohnung natürlich auch geblieben. In der Wohnung befinden sich noch dass alte Mobiliar meines Vaters welches ich gerne entsorgen würde. Da wir mehrere Kinder sind, die alle bereits Ihren Teil zu Lebzeiten in Form von Wohnungen erhalten. Da wir uns untereinander nicht wirklich gut verstehen frage ich mich, ob ich mich strafbar machen würde, wenn ich vor der eigentlichen Verlassenschaft die alten Möbel entsorgen würde. Vielen Dank



mastercrash
Beiträge: 261
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Re: Verlassenschaft

Beitrag von mastercrash » 05.04.2020, 15:31

Soweit die Möbel noch zumindest denkbar einen (Markt-, Tausch-, Wiederbeschaffungs-)Wert haben würde ich Ihnen dringend raten, die Finger davon zu lassen.
Es handelt sich zumindest noch nicht um Ihr Eigentum und Sie haben auch keine Vollmacht vom Eigentümer, die Möbel zu entsorgen.
Je nachdem, wie Ihre Handlung im Zweifel ausgelegt werden würde, könnte Sie so etwas sogar erbunwürdig machen.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

alles2
Beiträge: 3270
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Verlassenschaft

Beitrag von alles2 » 05.04.2020, 15:42

Ich würde meinen, dass man dazu wissen sollte, um welche Art von Schenkung wir reden und ob es auch das Mobiliar umfasst. Gibt es einen notariell beglaubigten Schenkungsvertrag und bist Du bereits im Grundbuch eingetragen oder handelt es um eine Schenkung auf den Todesfall.

Bei Erstere stellt sich die Frage über die Entrümpelung nicht, außer die Möbel sind Teil der Verlassenschaft.
In dem anderen Fall greift die Schenkung mit dem Todesfall, was anscheinend bereits zutreffen dürfte. Und weil es einige Unterschiede zwischen Schenkung und Erbfolge gibt, würde ich sagen, dass Du auf den Termin nur Rücksicht nehmen musst, wenn es um die Erbfolge von Verlassenschaften geht.

Abgesehen davon, dass man während der Pandemie keine Wohnungsräumungen vornehmen lassen und den Weg zum ASZ meiden sollte, wüsste ich nicht, in wie fern Du Dich sonst strafbar machen würdest.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Iw48
Beiträge: 27
Registriert: 14.05.2019, 15:55

Re: Verlassenschaft

Beitrag von Iw48 » 07.04.2020, 12:45

Vielen Dank für die Antworten

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