Uneheliches Kind

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Uneheliches Kind

Beitrag von JUSLINE » 22.07.2004, 11:01

Hallo



ich habe ein riesen Problem.

Mein Mann und ich waren vor ca 3 Jahren kurz getrennt er stürzte sich schnell in eine Affäre aus der er angeblich ein Kind gezeugt haben soll.

Wir bekamen ständig Post vom Jugendamt wegen Unterhalt und er soll die Vaterschaft anerkennen und auch unterschreiben obwohl

keiner weiß wer der Vater ist.

Sie hat damals Ihren noch Ehemann die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben lassen.

Warscheinlich kann der nicht zahlen und das Jugendamt sucht jetzt einen nächstmöglichen der blecht.

Was sind unsere Rechte jetzt haben wir nämlich Post vom Gericht bekommen zur mündlichen Anhörung.

Normalerweise wenn mein Mann nichts unterschreiben hat kann Ihm doch nichts angehangen werden oder sehe ich das falsch.

Wieso kann das Jugendamt uns zwingen die Vaterschaft zu unterschreiben, in einem Brief vom Jugendamt stand damals nämlich drin mein Mann "SOLL" doch endlich die Vaterschaft anerkennen.

Ich brauche dringend Hilfe bin für jede Auskunft dankbar.






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RE: Uneheliches Kind

Beitrag von JUSLINE » 23.07.2004, 16:06

Vorab: Der eine Ehemann:



ABGB

§ 164b. Die Rechtsunwirksamkeit des Anerkenntnisses ist auf Klage des Anerkennenden gegen das Kind festzustellen, wenn der Anerkennende beweist, daß sein Anerkenntnis durch List, ungerechte und gegründete Furcht oder Irrtum darüber veranlaßt worden ist, daß er der Mutter innerhalb der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt hat, oder daß

solche Umstände vorliegen, die die Vermutung seiner Vaterschaft entkräften und die er zur Zeit der Anerkennung nicht gekannt hat. Die Klage kann nur binnen Jahresfrist nach Entdeckung der Täuschung, des Irrtums oder der genannten Umstände oder nach Wegfall der Zwangslage

erhoben werden.



Soll heißen: Wenn der eine Ehemann, das schon seit über einem Jahr weiß, bleibt er der Vater, da kann er (Betonung: ER) klagen, was er will!



Wann kam der erste Brief (nicht der vom Gericht)?



...dann seid Ihr aus dem Schneider!!



...Angaben ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin, wird aber schon stimmen!!






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RE: Uneheliches Kind

Beitrag von JUSLINE » 23.07.2004, 21:45

Der erste Brief kam vom Jugendamt vor ca 1,5 - 2 Jahren.

Und in dem Brief der jetzt vom Gericht kam steht wortwörtlich

"Mit dem Urteil vom xx AZ:x hat das Amtsgericht X das Nichtbestehen der Vaterschaft von Herr (Ihr Ex oder Nochmann)

festgestellt. Was ich aber nicht genau verstehe.

Der Mann von Ihr hat damals die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben und er steht auch in der Geburtsurkunde.

Mein Mann hat damals nicht dort gewohnt.




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RE: Uneheliches Kind

Beitrag von JUSLINE » 23.07.2004, 23:38

Der Ehemann ist automatisch (nicht wie bei unehelichen) der Vater, auch wenn sie gleich dem Jugendamt sagt, dass dieser nicht der Vater ist!



Der eingetragene Vater (Ex- oder noch Ehemann) muss die Vaterschaft gegen das Kind aberkennen! Macht er das nicht innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt seines Wissens, hat er und sie Pech gehabt!!



Dann bleibt dieser Mann der Vater!! Das AGBG regelt das eindeutig mit der Jahresfrist!



Tip: Brief an das Gericht, mit dem Hinweis der Gesetzeslage (ABGb §164ff) und die Sache ist für Euch erledigt!



Gerichte schreiben oft viel, da sie nicht das vollständige Wissen haben! Das Gesetz, das ich dir vorher geschickt habe, gilt!!



Ich bin kein Jurist oder sonst irgendetwas, aber, Du kannst mir glauben, wenn der (Ex- oder noch) Ehemann (das ist das Entscheidende) ab dem Zeitpunkt des Wissens innerhalb eines Jahres die Aberkennung der Vaterschaft nicht vor Gericht anstrebt, dann bleibt er der Vater!! Denn dann kann er nicht mehr die Vaterschaft aberkennen. Die Vaterschaft muss er gegen das Kind richten. Das hat er nicht binnen der Jahresfrist gemacht, also wünsche Dir liebe Katja mit Deinem Mann alles Gute für die Zukunft!



Offene Fragen beantworte natürlich gerne!



Macht Euch keine Sorgen, wenn der Ex-Mann die Jahresfrist versäumt hat, dann ist das sein Problem!



Das heißt: Dein "lieber" Mann (egal, ob er jetzt der leibliche Vater) muss keine Alimente zahlen, aber er muss Dir Liebe und Treue schwören!!



PS: Ärgere Dich nicht!



Marco





MarcoVanBasten@gmx.at

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RE: Uneheliches Kind

Beitrag von JUSLINE » 24.07.2004, 10:52

Ich Danke Dir vielmals für Deine Hilfe.




DorisMihokovic
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RE: Uneheliches Kind

Beitrag von DorisMihokovic » 24.07.2004, 11:04

Da vom "Amtsgericht" die Rede ist, gehe ich davon aus, dass sich die Angelegenheit in Deutschland abspielt. Hier ist das oesterreichische Jusline-Forum. Die Antworten, die gegeben wurden beziehen sich auf oesterr. Recht. Die deutsche Rechtslage kann von der oesterr. abweichen. Wenden Sie sich daher besser an das deutsche Jusline-Forum www.jusline.de!

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