Rechnung stellen privat

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Fabio Huber
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Rechnung stellen privat

Beitrag von Fabio Huber » 31.03.2020, 00:23

Meine Frage:
Ich und mein Bruder waren zu zweit Wohnungsbesitzer (sehr schlechtes Verhältnis untereinander) und ich habe nach dem Abkauf seines Anteiles die Wohnung behalten. Nun stehen zwei Jahre Tiefgaragenplatz-Vermietungseinnahmen noch aus. Die Hälfte sollte ich bekommen, doch mein Bruder möchte mir das Geld nicht geben.

Kann ich ihm eine Rechnung stellen?
Welche weiteren Schritte kann ich unternehmen?

Herzlichen Dank für euren Rat!



Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Rechnung stellen privat

Beitrag von Hank » 31.03.2020, 01:08

Bei berechtigten Forderungen ist eine Rechnung stellen immer gut und wenn der Mensch dann nicht zahlen will, gibt es als nächsten Schritt "Klage wegen Geldleistung", was ein Formular ist, das man sich beim Gericht abholen oder bei www.justiz.gv.at einfach herunterladen kann.

Das Gericht erlässt einen bedingten Zahlungsbefehl (schöne Schocktherapie!) und wenn dann wieder nicht gezahlt wird, kommt's zu einem Zivilprozess und wenn man obsiegt, hat man einen Exekutionstitel in der Tasche und kann Fahrnis- und Gehaltsexekution beantragen.

Ob das sinnvoll ist, hängt von den Beweisen, dem Grad der zwischenmenschlichen Zerrüttung ab und vor allem davon, ob Aussicht auf Einbringlichkeit besteht. Aber immerhin gilt so ein Exekutionstitel 30 Jahre.

Außerdem muss man zumindest die Gerichtskosten vorstrecken, die je nach Streitwert ganz schön hoch sein können. Einen Anwalt einschalten ist auch immer ganz gut, weil man das alles auch nervlich durchstehen muss, egal wie recht man hat...

mastercrash
Beiträge: 261
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Re: Rechnung stellen privat

Beitrag von mastercrash » 31.03.2020, 01:45

Rechnung ist vielleicht das falsche Wort, weil man das mit einer Rechnung iSd Umsatzsteuergesetzes wie sie Unternehmen ausstellen verwechseln könnte.

Eher ist es eine Forderungsaufstellung mit Fristsetzung. Das ist jedenfalls als ersten Schritt empfehlenswert, weil Sie damit die Forderung fällig stellen und dass die Forderung fällig ist, ist Voraussetzung um einen Titel zu erwirken.

Danach kann man ja schauen ob man mit Mahnklage fortfährt. Ab 5000€ besteht jedenfalls sowieso Anwaltspflicht, sowohl für die von Hank angesprochene Mahnklage, als auch für eine Zivilklage. Da wäre es dann auch Aufgabe des Rechtsanwalts entsprechend zu beraten.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

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