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von mastercrash » 21.04.2020, 23:36
Nun laut Ihrem Vertrag (der im Innenverhältnis wirkt, also zwischen Ihnen und dem Verkäufer) hat dieser die Kosten zu übernehmen und Ihnen diese (falls Sie diese im ersten Moment bezahlen müssen) zu ersetzen.
Da es sich hier um eine unbedingte Geldforderung handelt und nicht unbedingt davon auszugehen ist, dass er diese bestreitet, könnte ein Mahnbescheid eine schnelle Lösung sein, um einen vollstreckbaren Titel zu erwirken.
Sie schrieben: "Es geht um 1013€ für das Jahr 2019."
Wenn das bedeutet, dass hier diese € 1013 vollends durch den Verkäufer zu tragen wären, lägen die Kosten für den Mahnbescheid, falls Sie den Antrag selbst ausfüllen bei € 107,- (Streitwert zwischen €700 und € 2000 - siehe § 32 GGG). Diese werden ebenfalls, wenn Sie dies beantragen, in den vollstreckbaren Titel aufgenommen, sodass Sie auch diese (bei erfolgreicher Zahlung/Pfändung) erstattet erhielten.
Zum Ausfüllen des Antrags: Wenn Sie die aktuellen Adressdaten des Verkäufers haben ist das bald erledigt, sonst zuerst einen Blick ins Melderegister werfen. Als Beweismittel zwei Urkundenbeweise anführen, den Vertrag nachdem der Verkäufer die Kosten zu tragen hat und die Bestätigung der Hausverwaltung, dass diese in jenem Zeitraum angefallen sind. Der Anspruch ist damit schnell und sicher bewiesen. Bei Gerichtsgebühren einfach anführen, dass diese aufgenommen werden sollen. Dort können Sie dann entweder die € 107 eintragen oder das Betrags-Feld freilassen. In diesem Fall trägt das Gericht die Kosten der Mahnklage automatisch ein.
Das wäre eigentlich der ganze Zauber. Legt er keinen Widerspruch ein, erhalten Sie nach Ablauf der Widerspruchsfrist die vollstreckbare Ausfertigung und können damit auch Pfändungen, Abgabe Vermögensverzeichnis, etc... einleiten.
Die Alternative wäre auf den Kosten sitzen zu bleiben und den Betrag zu vergessen.
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