einem Betrüger aufgesessen

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D.
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einem Betrüger aufgesessen

Beitrag von D. » 23.03.2020, 08:36

Liebe Forumnutzer!

Ich habe mich hier neu registriert und hoffe auf eure Hilfe.

Ich habe vor ein paar Monaten einem Bekannten oftmals Geld geborgt. Er kam ins Gefängnis und es ging um Kautionszahlungen, immer wieder. So sagte er zumindest. Ich in meiner Gutgläubigkeit habe das geglaubt. Mit den Monaten ist da einiges an Geld zusammengekommen. Er hat mir immer wieder Schuldscheine inklusive Zinsen geschrieben, mit Unterschrift und allem. Im Gefängnis war er auch, ich hatte mich dort erkundigt. Mittlerweile ist er nicht mehr, von meinem Geld keine Spur. Er sagte immer, wenn er draußen ist, bekomme ich alles. Mittlerweile habe ich erfahren, dass er wegen Betruges gesessen ist und nicht wegen dem, das er mir sagte. Scheinbar hatte er das schon mehrmals durchgezogen, auch bei Familienmitgliedern.

Wie gehe ich nun vor? Zuerst Anwalt, dann Polizei, oder umgekehrt?
Habe ich überhaupt Chancen, dass ich wieder zu meinem Geld komme?

Verzweifelte Grüße
D.



mastercrash
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Re: einem Betrüger aufgesessen

Beitrag von mastercrash » 23.03.2020, 20:11

Ja das ist wohl tatsächlich strafrechtlicher Betrug, in mehrfacher Hinsicht.
Getäuscht darüber, wie das Geld verwendet wird
(ad Kautionszahlungen: wir sind hier nicht in den USA wo man auf Kaution freikommen kann und die Kaution im Falle der Flucht dann verwendet wird um damit Kopfgeldjäger zu bezahlen. So etwas müsste einen hellhörig machen).

und sehr wahrscheinlich auch getäuscht über die Rückzahlungswilligkeit (und vielleicht auf Rückzahlungsfähigkeit)

und damit eben einen Irrtum erregt, der zu einer selbstschädigenden Handlung geführt hat (Herausgabe des Geldes).
Daher wäre der Tatbestand des Betruges sicherlich erfüllt und auch beweisbar.

Selbstverständlich können Sie daher bei der Polizei Strafanzeige erstatten und dort auch die Beweise (wie zB die Schuldscheine) vorlegen, sodass wieder ein Strafverfahren eingeleitet werden würde. Wegen einschlägiger Vorstrafen hätte der Betrüger wohl auch nicht allzu viel Milde zu erwarten.

Für einen zivilrechtlichen Titel in voller Schadenshöhe müssen Sie aber zusätzlich auf dem Zivilklageweg einen Titel erwirken und dann Exekutionen (Pfändungen) veranlassen (es gibt auch eine Chance im Strafverfahren als Privatbeteiligter Schadenersatz zugesprochen zu bekommen, aber meist ist dieser sehr begrenzt und deckt nicht den vollen Schaden ab). Ob so jemand jemals (pfändbares) Geld oder wertvolle Sachen haben wird lasse ich mal dahingestellt.
Der Exekutionstitel wäre 30 Jahre lang vollstreckbar, das heißt, wenn er binnen 30 Jahren zu pfändbarem Vermögen käme, könnten Sie es pfänden.
Da der Schaden deliktisch in Zusammenhang mit einer Straftat entstanden ist, könnten Sie im Falle, dass der nach einem Privatkonkurs und der 5 jährigen Wohlverhaltensphase eine Restschuldbefreiung beantragen würde, dieser Restschuldbefreiung für Ihren vollstreckbaren Titel widersprechen, sodass Ihre Forderung auch nach einem Konkursverfahren wahrscheinlich weiter vollstreckbar bliebe.

Ich an Ihrer Stelle würde Strafanzeige erstatten und dann abwägen, in wie weit es sich lohnt zusätzlich (oder auch anschließend) einen Zivilprozess gegen den Betrüger anzustrengen.

Die Gerichtsgebühren eines Zivilverfahrens oder Mahnverfahrens können Sie der Tarifpost des Gerichtsgebührengesetzes finden. Dazu kommen ggf. Anwaltskosten (außer Sie vertreten sich bis zu einem Streitwert von höchstens € 5000 selbst).
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

alles2
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Re: einem Betrüger aufgesessen

Beitrag von alles2 » 23.03.2020, 20:54

Mag sein, dass ich was falsch verstanden habe, aber es wäre mir mit Verweis auf § 180 StPO neu, wenn man nicht gegen Kaution aus dem Gefängnis enthaftet werden könnte. Wenn "wer eingnaht is", kann es sowohl die Untersuchungshaft, als auch die Strafhaft bedeuten. Es wäre jetzt natürlich interessant zu erfahren, in welchem Stadium sich die Haft befand, als der Insasse die Kaution wollte. Wenn es während der U-Haft war, müsste ihm der Betrug erst nachgewiesen werden. Natürlich kann man zu dem Zeitpunkt die ehrliche Absicht äußern, das Geld später zurückzubezahlen. Nur nachher kann alles anders kommen, als man es sich ausgemalt hatte. Daher muss nicht zwangsläufig der Tatbestand des Betrugs gegeben sein, sollte er sein Versprechen nicht nachkommen können. Der wahrscheinlich nur verbal genannte, falsche Grund für die Inhaftierung tut da relativ wenig zur Sache, wenn das Geld wirklich für die Enthaftung vorgesehen wäre. Und ob jemand "scheinbar" gegenüber anderen eine solche Masche angewendet hat, ist mit Vorsicht zu genießen.

Es müsste schon der Nachweis erbracht werden, dass er um vermeintliche Kautionszahlungen gebeten hatte, obwohl er wusste, dass er keine Chance auf Enthaftung hat. Das würde nicht einfach werden. Außer vielleicht, er ist wegen ähnlich gelagerten Fällen (einschlägig) vorbestraft, dann könnte es beim Richter durchgehen.

Sollte er hingegen damals bereits in Strafhaft gewesen sein, wäre er eigentlich leicht zu entlarven!

Hat Ihnen eine vertrauliche Quelle verraten, dass der Schuldner wegen Betruges strafrechtlich verurteilt wurde? Oder handelt es sich hier um mögliche Halbwahrheiten? Nachdem was hier aufgetischt wurde, würde ich nicht mal definitiv von einem Betrüger ausgehen. Denn im Prinzip könnte der Verdächtige tatsächlich gegen Kaution aus der U-Haft, die gerne mal Monate dauert, entlassen worden sein!

Ich bin immer wieder entsetzt darüber, wie auch hier immer gerne mal andere vorschnell als Übeltäter abgetan werden. Und das trotz der oft spärlichen Informationen des Fragestellers und ohne die Sicht des "Vorverurteilten" zu kennen. Das ist einer objektiven Beurteilung ganz gewiss nicht dienlich.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

D.
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Re: einem Betrüger aufgesessen

Beitrag von D. » 25.03.2020, 10:16

Hallo!

Vielen Dank für die Antwort!

Die Zahlungen waren größtenteils im Juni. Zu dieser Zeit befand er sich laut ihm noch Deutschland, wo er sich nur im Umkreis von ein paar Kilometer bewegen durfte und abends wieder in Haft musste. Ich habe ja keine Ahnung, ob das überhaupt so möglich ist. Laut ihm handelte es sich hier um Kautionszahlungen, aber immer wieder. Da sind einige 1000 Euro zusammengekommen.

Nach den Zahlungen durfte er dann im Juli nach Österreich und dort griff ihn die Polizei auf und er kam in U-Haft. Aber das sind seine Aussagen! Dies alles habe ich aber schriftlich. Wir haben viel geschrieben und ich habe den ganzen Chatverlauf.

Im August hat mir das Gefängnis selbst bestätigt, dass er in Untersuchungshaft sitzt und ich Kontakt aufnehmen könne, was ich dann auch tat. Wir hatten dann telefonischen Kontakt und Briefkontakt. Immer wieder versicherte er mir, dass ich bald einen Brief von seiner Anwältin bekommen würde, wo alles bestätigt sei. Angekommen ist nichts. Laut ihm habe ihm auch im Dezember die Anwältin im Gefängnis das Handy reingeschmuggelt. Auch das kam mir stutzig vor, aber ich weiß nicht, was alles möglich oder machbar ist.

Im Februar wollte er noch immer Geld, da es nun für die endgültige Entlassung sei. Laut ihm wurde er nun im März entlassen und ich würde nun bald mein Geld bekommen.

Vor ein paar Tagen hatte ich allerdings Kontakt mit einem Familienmitglied, das ich nur vom Schreiben her kenne, und dieses sagte mir, dass er vor 1,5 Monaten schon bei ihm aufgetaucht sei und Geld wollte und dass er wegen Betruges schon saß. Die Information ist also von seinem Bruder, ob vertraulich oder nicht, kann ich nicht sagen.

ER sagte aber, er wurde erst im März nun entlassen. Jetzt hab ich im Gefängnis nachgefragt und die sagten, er wäre schon im Dezember entlassen worden - nämlich zu dem Zeitpunkt, wo er auf einmal sein Handy hatte. Für Geldüberweisungen gab er allerdings sogar im Februar noch das Gefängnis an!

Naja, aber logisch, dass er in meinen Augen der Übeltäter ist. Es geht nun seit Juni so und ich werde nur hingehalten. Es kam kein Brief von einem Anwalt und es waren immer mehr Forderungen. Ich habe schon mehrfach gesagt, dass ich mir einen Anwalt nehme und zur Polizei gehe. Dann kam immer die Antwort, dann würde sich das noch länger hinziehen und ich würde noch länger auf mein Geld warten müssen. Aber da ich jetzt erfahren habe, dass er schon vor drei Monaten entlassen wurde und laut ihm aber erst vor ein paar Tagen, weiß ich, dass sehr vieles nicht stimmte.

Ich denke, wenn ich alle Informationen hier auflisten würde, dann würde sich das kein Mensch mehr lesen wollen ;-)

Habe ich das nun richtig verstanden? Der erste Weg ist zur Polizei, um Anzeige zu erstatten?
Der zweite Weg ist zu einem Anwalt. Ich habe eine Rechtschutzversicherung. Was diese bezahlt, weiß ich noch nicht.
Und dann ist es nicht einmal sicher, ob ich mein Geld bekomme, bzw. kann das 30 Jahre dauern? Aber sobald er Geld hat, ist es pfändbar?
Und die Gerichtskosten bezahle ich selbst? Das sind ja laut dieser Liste wieder an die 2000 Euro. Selbst vertreten geht nicht, das es sich um mehr als 5000 Euro handelt. Und das möchte ich auch gar nicht, da ich keinerlei Erfahrung habe.

Mir geht es jetzt größtenteils nicht darum, dass dieser Betrüger hinter Gitter sitzt, sondern darum, dass ich mein Geld wieder bekomme. Ich war dumm und einfach nur gutgläubig, das weiß ich selbst.

Sorry für meine vielen Fragen, aber Juristendeutsch ist leider für einen Laien nicht immer leicht zu verstehen.

Vielen lieben Dank für die Antworten. Leider sind noch immer viele Fragen offen.

D.

SK
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Re: einem Betrüger aufgesessen

Beitrag von SK » 25.03.2020, 15:43

Ich würde dem Herrn mitteilen, dass Sie von einem Betrug ausgehen und ihn anzeigen, sollte binnen 14 Tagen das Geld nicht einlangen, eventuell hebt dies die Zahlungsmoral.

Sollte keine Zahlung eingehen, gehen Sie zur Polizei und erstatten Sie Anzeige wegen des Verdachts auf Betrug (bitte alle Unterlagen zur Polizei mitnehmen).

Im Strafverfahren könnnen Sie sich mit der vollen Höhe des Schadens als Privatbeteiligter anschließen.

alles2
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Re: einem Betrüger aufgesessen

Beitrag von alles2 » 25.03.2020, 15:56

@D.
Ich habe lediglich darauf hingewiesen, auf welche Kriterien es ankommen könnte und Deinerseits geachtet werden sollte, bevor man weitere Schritte setzt. Du kannst dann für Dich entscheiden, ob ein möglicher Betrug gegeben erscheint oder nicht.

Wenn die Tendenz dafür da ist, kannst Du die Anzeige bei der Polizei alleine vornehmen und brauchst noch keinen Anwalt. Dann würde im Idealfall die Staatsanwaltschaft zum ermitteln anfangen. Ihr ist leichter möglich, zu gewissen Informationen zu gelangen. Ob sie das macht, ist eine andere Frage.

Früher war es jedenfalls möglich, dass Anwälte gegen eine großzügige Entlohnung ein Handy in die Justizanstalt (JA) reingeschmuggelt hatten. Natürlich ist das auch der Justiz nicht entgangen und könnte reagiert haben. Aber in wie fern Rechtsanwälte in der JA nun kontrolliert werden, kann ich nicht sagen. Es kann sogar sein, dass sie beim Besuch mit dem Insassen nicht mal mehr ihren Aktenkoffer mitnehmen dürfen.

Eventuell äußere ich mich später noch dazu!
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D.
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Re: einem Betrüger aufgesessen

Beitrag von D. » 25.03.2020, 16:05

Danke auch für diese Antwort!

Die Deadline 1. April hat er schon. Ich sagte, dann nehme ich mir einen Anwalt. Er kam jetzt vor einer Woche damit an, dass er Corona hat und mir Bescheid gibt. Er wird nicht so recht glauben, dass ich es ernst meine. Er hat aber auch keine Ahnung, dass ich in der Zwischenzeit erfahren habe, dass das mit der Entlassung von vor ein paar Tagen, gar nicht stimmt.

Was bedeutet der letzte Absatz?
Danke!

alles2
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Re: einem Betrüger aufgesessen

Beitrag von alles2 » 25.03.2020, 16:16

Meinst Du das mit dem Handy?
Nunja, Du hattest ja erwähnt, dass Du nicht weißt, ob ein Anwalt ein Handy reinschmuggeln kann. Das war mein Statement dazu!

Vielleicht hilft die Abblock-Taktik, statt der Abschreckwirkung:
Du kannst dem Typen schreiben, dass Du ihm nichts mehr glaubst und es Dich daher nicht mehr interessiert, was er schreibt/sagt. Du wirst den Fall an die Polizei und/oder Staatsanwaltschaft weiterleiten und die sollen sich darum kümmern. Du hättest alles in Deiner Macht stehende getan, was nicht gefruchtet hat.
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D.
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Re: einem Betrüger aufgesessen

Beitrag von D. » 25.03.2020, 20:19

Hallo!

@sk
Was bedeutet denn dieser Satz "Im Strafverfahren könnnen Sie sich mit der vollen Höhe des Schadens als Privatbeteiligter anschließen."?

@alles2
Ein Betrug ist es sicher. Das weiß ich nun ganz sicher, seit mir jetzt die Justizanstalt mitteilte, dass er im Dezember entlassen wurde, er aber weiterhin im Jänner und Februar um Geld bettelte, damit er endlich gegen eine Kaution entlassen werden könnte. Und das mit dem Handy passte genau in diesen Zeitraum. Ab dem Entlassungsdatum laut JA bekam ich wieder whatsapp Nachrichten.

Danke!

mastercrash
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Re: einem Betrüger aufgesessen

Beitrag von mastercrash » 25.03.2020, 21:00

D. hat geschrieben:
25.03.2020, 20:19
Hallo!

@sk
Was bedeutet denn dieser Satz "Im Strafverfahren könnnen Sie sich mit der vollen Höhe des Schadens als Privatbeteiligter anschließen."?
Auch wenn die Frage nicht an mich gerichtet ist:
In einem Strafverfahren kann man als Opfer beantragen als Privatbeteiligter am Strafverfahren teilzunehmen. Man tritt dann neben der Staatsanwaltschaft als zweiter Kläger auf (weshalb diese Position in Deutschland zB auch Nebenkläger heißt).
Man hat nicht nur ähnliche Rechte wie die Staatsanwaltschaft (Beweisanträge stellen, Berufung einlegen, ...) sondern das Gericht kann auch einen Schadenersatz für den Nebenkläger festlegen (was eigentlich Aufgabe eines Zivilgerichts ist).

Allerdings wird dieser selten in voller Höhe festgelegt. Es ist nicht Aufgabe des Strafgerichts einen Schaden auf Pfennig (oder Euro) genau festzustellen. Ganz im Gegenteil ist es für das Strafverfahren nur insoweit relevant, einen Schaden festzustellen, als dies für die Strafzumessung für den Angeklagten (die Höhe der Strafe) maßgebliche Bedeutung hat. Daher bekommt ein Privatbeteiligter nur den Schadenersatz in Strafverfahren zugesprochen, der nach der dortigen Beweisaufnahme ohnehin schon zweifelsfrei feststeht. Es wird dort nicht eine halbe Stunde lang eruiert, ob der Betrug nun einen Schaden von 6000€ oder 7000€ zur Folge hatte, wenn das Gericht der Meinung ist, dass dies das strafrechtliche Urteil nicht großartig beeinflussen würde, in einem Zivilverfahren aber schon.

Die Differenz kann anschließend weiter in einem Zivilprozess eingeklagt werden. Da der Streitwert dann nur noch die Differenz ist, wäre ein anschließendes Zivilverfahren dann auch günstiger.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

alles2
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Re: einem Betrüger aufgesessen

Beitrag von alles2 » 25.03.2020, 21:32

D. hat geschrieben:
25.03.2020, 20:19
@alles2
Ein Betrug ist es sicher. Das weiß ich nun ganz sicher, seit mir jetzt die Justizanstalt mitteilte, dass er im Dezember entlassen wurde, er aber weiterhin im Jänner und Februar um Geld bettelte, damit er endlich gegen eine Kaution entlassen werden könnte. Und das mit dem Handy passte genau in diesen Zeitraum. Ab dem Entlassungsdatum laut JA bekam ich wieder whatsapp Nachrichten.
Mich wundert es zwar, dass Du solche Auskünfte erhalten hast (Datenschutz), aber das sind wertvolle Angaben, um diverse Eventualitäten, warum es vielleicht doch kein Betrug sein könnte, entgegenzusteuern.

Ich war selbst mal Opfer eines offensichtlichen Betrügers, der sich dann ins Ausland (Nordmazedonien) abgesetzt hat. Obwohl es genauso sowas wie einen Schuldschein gab, den ein Dritter (Dolmetscherin) auch unterfertigt hatte, hatte mich die Polizei nicht ernst genommen und den "Vertrag" als "Kaszettel" abgetan. Daraufhin bin ich damit zum Notar gegangen und der bestätigte, dass es rechtsgültig sei oder sowas. Auf einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Polizei hatte ich erst einmal verzichtet und abgewartet, was die Staatsanwaltschaft (StA) damit macht. Die hatten das Verfahren eingestellt. Ich stellte einen Fortführungsantrag und erläuterte, dass die Polizei der StA falsche Behauptungen übermittelte, da es ein Notar anders sieht. Daraufhin wurde das Verfahren wieder aufgenommen. Das Problem ist jetzt nur, dass der Falott nicht so leicht greifbar ist.

Damit möchte ich nur gesagt haben, dass Du gewappnet sein solltest, sollte Dir die Polizei blöd kommen und Dich nicht ernst nehmen oder Dir Vorwürfe machen wollen.
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Re: einem Betrüger aufgesessen

Beitrag von D. » 27.03.2020, 20:34

@mastercash
Vielen Dank für deine Erklärung. Ich glaube, ich habe es verstanden :-) Ist nicht immer ganz leicht für einen Laien.

@alles2
Mich wundert es auch, dass ich Auskunft bekam. Aber es ist eine sehr wertvolle Auskunft.
Und um dein Geld bist gestorben?

Mittlerweile kommen so Ansagen wie, gehst du zur Polizei, dann bekommst du dein Geld nie, denn dann komm ich ins Gefängnis und dann gibt es gar nichts. Das hört sich schon fast nach Erpressung an. Aber es bleibt mir gar nix anderes übrig, ich werde auch so niemals zu meinem Geld kommen befürchte ich.

D.

D.
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Re: einem Betrüger aufgesessen

Beitrag von D. » 27.03.2020, 20:45

In meinem Kopf sind so viele Fragen und ich bin euch echt dankbar für eure Antworten.

Wer bezahlt denn dann die ganzen Kosten, die durch eine Verhandlung und so entstehen? Falls er schuldig ist, was ich annehme, dann er, oder? Aber muss ich das dann vorstrecken? Ich habe Angst, dass mein Schaden immer größer wird, als er eh sowieso schon ist. Aber aufgeben tu ich auch nicht.

D.

alles2
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Re: einem Betrüger aufgesessen

Beitrag von alles2 » 27.03.2020, 20:58

Ja, das Geld kann ich mir in die "Hoar" schmieren, besonders weil er sich außerhalb der Europäischen Union aufhält. Daher ist es für Dich weniger interessant.

Es ist schon bedenklich, dass er Dich anscheinend nicht dahingehend vertröstet, bis wann er bedenkt, die Schulden zu begleichen. Entgegne ihm einfach das, was Du gerade erwähnt hast ("ich werde auch so niemals zu meinem Geld kommen befürchte ich") und was Dir mastercrash im ersten Beitrag geschildert hat. Und zwar, dass er dann bis zu 30 Jahre lang mit dem Exekutor rechnen kann. U.a. würde auch sein Gehalt gepfändet werden, sollte er mal ein vernünftiges Einkommen erzielen. Und Dir wäre es wichtig, dass er andere nicht mehr schaden kann, wenn er einsitzt.

Wenn Du ihn wegen Betrug (Stafrecht) anzeigst und es bei der StA durchgeht, übernimmt es die Republik (bzw. der Steuerzahler *g*), weil es quasi im öffentlichen Interesse ist.
Bei einer Zivilklage trägt man immer das Prozessrisiko. Aber wenn der Beklagte bereits strafrechtlich verurteilt wurde, sollten auf Dich eigentlich keine Kosten zukommen, sondern würde auf die Gegenseite zurückfallen.

Um eine Exekutionsantrag durchzusetzen, ist das glaube ich schon mit Gerichtsgebühren verbunden. Wenn ich mich recht täusche, war das irgendwas zwischen 30 und 40 Euro. Aber frag dazu bei Gericht nach. Kann gut sein, dass er Dir diese Kosten ersetzen muss. Darüber hinaus kommen auf ihn Kosten für die Zwangsmittel zu. Du kannst Dich bei Bedarf mit dem Antrag vertraut machen:

https://www3.formularservice.gv.at/PDF/GetPDF.ashx?pid=BMJ&pn=B62b76427f31a40ce83ce57b8c40f2cf3&fn=Exekutionsantrag.pdf

Also ich würde nicht in der Annahme davor zurückschrecken, weil von ihm vielleicht nichts zu holen wäre. Wer weiß, was er für Vermögen besitzt, von dem Du nichts weißt. Außerdem erhöht es den Druck ihm gegenüber und er könnte alles daran setzen, Dir alles zurückzugeben. Nicht nur, weil die Forderungen wachsen würden, sondern weil er sich wohl auch nicht ständig mit dem Exekutor herumschlagen möchte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

ElCap
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Re: einem Betrüger aufgesessen

Beitrag von ElCap » 31.03.2020, 09:24

Ich weiß, dass das ärgerlich für Sie ist, aber solange es kein Fake-Bekannter
war, sollten Sie darüber nachdenken ihm zu verzeihen. Vielleicht ist er ein böser Mensch, ein betrügerisches Arschloch, vielleicht gings ihm nach dem Gefängnis schlecht und er war mittelos und zu feige die Wahrheit zu sagen. Wenn Sie ihm mit netten Worten verzeihen, zeigen Sie Größe, das wird ihn reagieren lassen und Ihnen echten Frieden bringen. Denken Sie zumindest darüber nach. Mir hat einmal jemand etwas verziehen, das in meinen Augen unverzeihlich wäre. Das hat mich sehr berührt und ich hab alles daran gesetzt die Sache wiedergutzumachen.

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