Rücktritt Pauschalreise wegen Coronavirus

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ansch
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Rücktritt Pauschalreise wegen Coronavirus

Beitrag von ansch » 17.03.2020, 13:18

Wir hatten als Gruppe von vier Familien bei Zischka Sportreisen ein einwöchiges Tenniscamp zu Ostern gebucht. Hotel mit Halbpension und Tennistrainings mit Trainer.

Nachdem die Reise durch die Corona-Pandemie nicht möglich ist, sind wir vom Vertrag zurückgetreten. (Meinem Verständnis zufolge gemäß §10 Abs. 2 Pauschalreisegesetz https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009859&FassungVom=2018-07-01)

Zischka hat uns jetzt die Anzahlung nur nach Abzug von EUR 240,- "Bearbeitungskosten" rücküberwiesen.
Begründung: "...wegen des enormen zusätzlichen Arbeitsaufwandes und des großen finanziellen Schadens..."

Im Gesetzestext heißt es "Unbeschadet des Rücktrittsrechts nach Abs. 1 kann der Reisende vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Entschädigung vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, ...". Daraus schließe ich, dass Zischka die gesamte Anzahlung rücküberweisen müsste.
Auch wir als Verbraucher haben ja keinen Anspruch auf eine Entschädigung.

Hat dazu jemand eine fundierte Einschätzung?

Vielen Dank!!!



alles2
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Re: Rücktritt Pauschalreise wegen Coronavirus

Beitrag von alles2 » 17.03.2020, 17:59

Aufgrund der medialen Berichterstattungen zu dieser Ausnahmesituation kann ich leider nur eine entsprechende, aber keine gesetzlich fundierte Einschätzung liefern. U.a. hat der Obmann des VSV empfohlen, die Reise frühestens eine Woche vorher zu stornieren, da sonst Stornogebühren anfallen können.

Um Deine Frage konkret beantworten zu können, würde es womöglich weiterer Details benötigen. Denn anscheinend ist ein Faktor auch, wann der Reisebeginn wäre und wann die Stornierung erfolgte. Es muss immer im Einzelfall bewertet werden, denn so klar ist die Sachlage nicht. Im schlimmsten Fall müsste das gerichtlich geklärt werden.
Darüber hinaus wissen wir nicht, wie die Stornierung konkret begründet wurde. Die "aktuelle" Pandemie könnte für den Reiseanbieter zu wenig sein. Hingegen soll es Gerichtsentscheidungen geben, wonach die Unzumutbarkeit der Reise oder die weggefallene Geschäftsgrundlage als Gründe durchgegangen sind!

Auf der sichereren Seite wäre man nämlich gewesen, wenn man noch abgewartet hätte, beispielsweise bis das Reisebüro von sich aus tätig geworden wäre oder zeitnah vor der Reise. Dann hätte sich das Thema erübrigt. Denn bis zum Reiseantritt kann sich die Lage wieder beruhigen und die Pauschalreise hätte man somit noch antreten können.

Wenn man verunsichert ist und deshalb Wochen oder sogar Monate vorher vom Vertrag zurücktreten möchte, muss man nun mal mit Stornogebühren rechnen. Auf der anderen Seite können die Gebühren geringer ausfallen, wenn man sich früher zu einer Auflösung durchringt. Das gilt es eben abzuwägen. Die zeitnahe Stornierung wäre wohl ratsamer gewesen. Oder wenn Du das Reisebüro zum damaligen Zeitpunkt gefragt hättest, ob man jetzt schon die Pauschalreise kostenlos stornieren kann.

Bei Bedarf kannst Du Dich mit den Details an das "Europäische Verbraucherzentrum Österreich" wenden. Schreibe dazu Deine Telefonnummer an die E-Mail: info@europakonsument.at , da die momentan nicht direkt telefonisch erreicht werden möchten und die Nummer von ihrer Webseite entfernt haben. Vorher war die Telefonnummer 01/5887781 hinterlegt. Vielleicht klappt es notfalls trotzdem!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

ansch
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Re: Rücktritt Pauschalreise wegen Coronavirus

Beitrag von ansch » 17.03.2020, 19:07

Vielen Dank für ihre ausführliche Antwort!

Reiseantritt wäre der 4. April gewesen. Zielort: Kroatien
Am 11. März sind wird (telefonisch und per Mail) mit Zischka in Kontakt getreten und haben erörtert, ob ein kostenloser Rücktritt möglich ist - was Zischka mit dem Hinweis auf die normalen Stornokosten von 20% abgelehnt hat. Eine Stornierung zu den normalen Stornokonditionen haben wiederum wir abgelehnt.
Am 12. März bestand dann bereits eine weltweite Reisewarnung "Hohes Sicherheitsrisiko".
Daraufhin haben wir uns mit folgender Mail an Zischka gewendet:
Hallo Frau ...,

mittlerweile besteht eine weltweite Reisewarnung “Hohes Sicherheitsrisiko“.
https://orf.at/stories/3157624/

Aufgrund der geänderten Situation durch die Pandemie durch das Corona Virus und die dadurch entstehenden Einschränkungen im allgemeinen Reiseverkehr und in Kroatien und der über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehenden Gesundheitsgefahren gehe ich davon aus, dass die Geschäftsgrundlage für unseren Pauschalreisevertrag weggefallen ist. Ich erkläre deshalb hiermit unseren kostenlosen Rücktritt vom Vertrag. Buchungsnummer ....

Ich darf sie ersuchen, die von uns geleistete Anzahlung in Höhe von EUR ... auf das Konto ... zurückzuerstatten.

Freundliche Grüße,
...
Zischka hat darauf einen Tag später, am 13. März offensichtlich mit einem Text aus einer Massenmail wie folgt geantwortet:
Liebe ZISCHKA-Tenniscamper!

Aufgrund der Zuspitzung der aktuellen Viruskrise möchten wir euch folgende Informationen zukommen lassen: alle Gäste mit Aufenthalten, gebucht in Slowenien und Kroatien bis 17.04. können kostenlos stornieren. Wir bitten allerdings um Verständnis, dass wir wegen des enormen zusätzlichen Arbeitsaufwandes und des großen finanziellen Schadens eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 20.- pro Person verrechnen müssen (statt der in unseren AGB angegebenen € 25.- pro Person). Für Aufenthalte ab dem 18.04. gilt derzeit ein Stornosatz in der Höhe von 10 %. Bitte um schriftliche Meldung, wenn wir die Stornierung vornehmen sollen und Bekanntgabe Ihrer Kontoverbindung. Vielen Dank!
...
unsere Antwort darauf ebenfalls am 13. März:
Hallo Frau ...,

vielen Dank für ihre rasche Antwort.

Es handelt sich in diesem Zusammenhang nicht um eine Stornierung sondern um einen Rücktritt gem. §10 Abs. 2 Pauschalreisegesetz.
(2) Unbeschadet des Rücktrittsrechts nach Abs. 1 kann der Reisende vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Entschädigung vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Tritt der Reisende nach diesem Absatz vom Pauschalreisevertrag zurück, so hat er Anspruch auf volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung.
Wir haben Anspruch auf volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen.
Auf eine Entschädigung der auf unserer Seite entstehenden Kosten haben auch wir als Verbraucher keinen Anspruch.

Bitte um volle Erstattung auf unten angegebenes Konto.

Freundliche Grüße,
...
Und wiederum die Antwort von Zischka am 16. März:
Sehr geehrter Herr ...!

Danke für Ihre Mail.

Es fallen wie im voran gegangen Mail bitte KEINE Stornokosten an, fällig sind die Kosten für die Bearbeitung. Wir bitten um Verständnis!

Der Betrag in Höhe von € ... wird in den nächsten Tagen auf das angeführt Konto zurück überwiesen.
Die Anzahlung ist heute, 17. März auf unserem Konto eingegangen. Allerdings abzüglich der EUR 240,- "Kosten für die Bearbeitung".


Nochmals vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung!!!

alles2
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Re: Rücktritt Pauschalreise wegen Coronavirus

Beitrag von alles2 » 17.03.2020, 20:19

Also wenn es so ist, würde ich meinen, dass diese "Beratungskosten" oder Bearbeitungskosten des Reiseveranstalters nicht vom PRG umfasst sind. Die Zahlungen, die direkt im Zusammenhang mit der Pauschalreise zusammenhängen (Beförderung, Nächtigung, Aufenthalt usw.), hast Du schließlich zurückbekommen. Die darüber hinausgehenden Kosten (u.a. für die Vermittlung der Reise) sind vertraglich geregelt. Wenn Du der AGB zugestimmt hast und diese nicht gesetzeswidrig sind, kannst Du wohl schwer dagegen ankommen.

Freilich kannst Du zusätzlich die Rechtsansicht des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer einholen!
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Matula
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Re: Rücktritt Pauschalreise wegen Coronavirus

Beitrag von Matula » 18.03.2020, 02:17

Hallo ansch!

Ihr habt das sehr gut formuliert und kommuniziert!
Ich habe mir die AGB der Hannes Zischka Sportreisen GmbH (HZS) angesehen.
https://www.zischka.at/agb/ hat geschrieben:Änderungen
Gebühren für Umbuchungen und Änderungen können je nach Aufwand bis 25 Euro betragen."
Da es keine Umbuchung oder Änderung ist, würde ich keine rechtliche Grundlage sehen, diese Gebühr zu verrechnen. Zudem ist von "bis 25 Euro" die Rede, also von keinen fix definierten Kosten.

Macht man dann die AGB für HZS als Veranstalter auf, findet man:
https://www.zischka.at/wp-content/uploads/2019/09/AGB-f%C3%BCr-Reiseveranstalter.pdf hat geschrieben:14. Rücktritt des Reisenden ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale
14.1.
Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – in folgenden Fällen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten:
14.1.1.
Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe, wobei dies im Einzelfall unter Berücksichtigung des Vertragsinhalts und der Ausstrahlung des relevanten Umstands, welcher die Gefahr mit sich bringt, zu beurteilen ist, unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich im Sinne des 11.3. beeinträchtigen. Tritt der
Reisende in diesen Fällen vom Vertrag zurück, hat er Anspruch auf die volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung (vgl § 10 Abs 2 PRG).
Hier würde ich die HZS-eigene Formulierung sogar zu eurem Vorteil sehen. Es ist darin von "allen Zahlungen" die Rede, d.h. das würde auch so eine Bearbeitungsgebühr inkludieren. Es steht nämlich nicht, dass für einen Rücktritt eine Bearbeitungsgebühr anfällt, auch nicht dass für die Reise selbst eine Bearbeitungsgebühr anfällt (die in jedem Fall zu entrichten wäre auch wenn die Reise nicht stattfände). Es steht zum Glück sogar, dass diese 25 Euro für Änderungen und Umbuchungen verrechnet wird. Insgesamt also 3 gute Argumente für eure Rechtsansicht! Zudem der Wortlaut des §10, Abs. 2, PRG. Würde daher Chancen sehen, euer Recht durchzusetzen.

Ich würde eine Mail an HZS mit ungefähr folgendem Inhalt schreiben:

Sehr geehrte Frau XXX,

danke für Ihre Antwort. Ich habe inzwischen den Betrag iHv xxx Euro auf mein Konto erhalten.
Ich muss Ihnen jedoch mitteilen, dass ich den Abzug von 240 Euro nach wie vor beeinspruche und einfordere.

Auch wenn es sich dabei NICHT um Stornospesen handelt, ist deren Verrechnung unzulässig. Die 25 Euro, die Sie ansprechen, sind laut Ihren AGB für Änderungen oder Umbuchungen zu zahlen - in meinem Fall trifft dies nicht zu. Zudem sind sie als Obergrenze formuliert und können/sollten daher weit darunter liegen, insbesondere da der Rücktritt zeitgerecht erfolgt ist.

Weiters darf ich die AGB bei "HZS als Veranstalter" zitieren:
§14.1.1
[...]Tritt der Reisende in diesen Fällen vom Vertrag zurück, hat er Anspruch auf die volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen.[...]
Die dort genannte erhebliche Beeinträchtigung liegt bei einer Reisewarnung mit "hohem Sicherheitsrisiko" zweifellos vor. Der von mir angezahlte Gesamtbetrag iHv xxx Euro ist eindeutig als "alle für die Pauschalreise getätigten Zahlungen" zu interpretieren, ein Abzug für eine Bearbeitungsgebühr wäre gesetzeswidrig.

Zudem erinnere ich nochmals an §10, Abs. 2, PRG, wonach mir ebenfalls sämtliche getätigten Zahlungen rückzuerstatten sind. Der Abzug einer Bearbeitungsgebühr entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage. Ihren finanziellen Schaden bedaure ich, ist jedoch offenkundig, dass dies keine Grundlage bietet, Schäden ganz oder teilweise auf Ihre Kunden umzuwälzen.

Basierend auf dieser vorliegenden eindeutigen Rechtslage zu meinen Gunsten, fordere ich Sie hiermit nochmals auf, mir den fehlenden Betrag iHv 240 Euro auf mein Konto xxx rückzuüberweisen, widrigenfalls ich mich gezwungen sehen würde, den Rechtsweg zu beschreiten.

Da ich Zischka Sportreisen als vertrauenswürdiges Reiseunternehmen betrachte und mir sicher bin, dass Sie Ihre Kunden (die ggf. in der Zukunft gerne ein anderes Mal mit Ihnen reisen würden) nicht ungerechtfertigt zur Kasse bitten werden, vertraue ich auf eine gütliche Einigung.

Da die Rechtslage zu meinen Gunsten eindeutig ist, werde ich keinesfalls von der Durchsetzung meines Rechts absehen.

Mit freundlichen Grüßen,
XXX


Anmerkung (nicht in der Mail mitsenden): Ich spreche von "Spesen" anstatt von "Gebühren", weil der Begriff "Gebühren" in seiner Bedeutung eigentlich nur Ämtern, Behörden, etc. zugerechnet wird, Private verrechnen Spesen oder Entgelte.
Ich bin kein ausgebildeter Jurist. Meine Aussagen basieren auf meiner persönlichen Erfahrung (Konsumentenberatung) und Ideen zur optimalen Anwendung/Interpretation/Auslegung der Gesetze.

ansch
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Re: Rücktritt Pauschalreise wegen Coronavirus

Beitrag von ansch » 18.03.2020, 13:33

Vielen Dank für Ihre ausgezeichnete Antwort! Sehr wertvoll!

alles2
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Re: Rücktritt Pauschalreise wegen Coronavirus

Beitrag von alles2 » 18.03.2020, 14:27

Sehe ich auch so, weil sämtliche Perspektiven eingeschlossen werden, bis hin zum aufgebrachten Verständnis für das Unternehmen. Diese Vorlage kann man durchaus für anderweitige Anliegen nutzen. Daumen hoch @ Matula!

Wie im Zuge der Abarbeitung des Themas zum Vorschein kam, hat der Veranstalter selbst explizit eingestanden, dass es sich nicht um Stornogebühren handelt. Allein deshalb hat er sich ins eigene Fleisch geschnitten. Wenn man nach der AGB geht (die ich vorher nicht kannte und auf die anfangs nicht berufen wurde), sollte der Veranstalter Einsicht zeigen und Verständnis aufbringen. Was den PRG anbelangt, bin ich mir noch immer nicht sicher, ob die Sachlage da so klar ist.

Daher wäre es toll, wenn Du uns vom Ergebnis samt Begründung berichten könntest!
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Re: Rücktritt Pauschalreise wegen Coronavirus

Beitrag von MG » 20.03.2020, 10:12

Unabhängig von allfälligen juristischen Betrachtungen empfinde ich es als geradezu unanständig, wegen derartig geringer Beträge (€ 20 pro Person!), die dem Einzelnen nicht weh tun, aber in Summe dem Unternehmer um so mehr, so ein Theater zu veranstalten.

Aus meiner Erfahrung lässt sich derartig querulatorisches Verhalten besonders bei jenen finden, die von derartigen Ereignissen finanziell vollkommen unbeeinträchtigt bleiben, wie z.B. Beamte, und von denen am ehesten diejenigen, die bei vollen Bezügen jetzt zu Hause sind, nichts arbeiten müssen, weil Homeoffice in der staatlichen Verwaltung nicht existiert und denen daher ein bissl fad ist.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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Re: Rücktritt Pauschalreise wegen Coronavirus

Beitrag von alles2 » 20.03.2020, 12:41

Vielen Dank für Deinen Appell @ MG, Du sprichst mir aus der Seele. Seit dem Thread brannte mir das auch unter den Nägeln. Wollte allerdings nicht anfangen, jemandem ins Gewissen zu reden und den Eindruck einer Art Belehrung zu hinterlassen. Nachdem die Position des Fragestellers unverrückbar scheint, beschränkte ich mich lediglich direkt auf sein Anliegen.

In dieser Situation könnte man dem Vorbild der Kulturszene folgen. Denn dort setzt man auch auf die Vernunft der Menschen, die bereits für die Eintrittskarte bezahlt haben, aber die Veranstaltung (Konzerte, Theater, Oper, Premieren, Festivals) aufgrund des Viruses ersatzlos gestrichen werden musste. Das bedeutet natürlich eine Frage des Überlebens für viele Künstler. Denn so wie die Unternehmen sind sie schwer davon betroffen und leiden unter den aktuellen Umständen, was einem Anschlag auf das kulturelle Herz gleicht. Ganz tief im Inneren könnten sie heulen. Der kulturelle Shutdown ist existenzgefährdend. Viele haben Angst, weil sie wirklich nicht wissen, wie sie nächsten Monat essen kaufen oder Miete bezahlen können. Auch wenn es an der Regierung liegt, akute Hilfe zu leisten, aber auch jede(r) Einzelne kann die heimische Kleinkunst unterstützen, indem sie z.B. das Geld für abgesagte Konzerte nicht zurückverlangt und es als Spende sieht, wenn man es sich irgendwie leisten kann.
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Re: Rücktritt Pauschalreise wegen Coronavirus

Beitrag von Matula » 25.03.2020, 07:25

Danke für das Lob zu meinem Beitrag und der Textvorlage!

@alles2: Wenn es sich um eine abgesagte Kulturveranstaltung handelt, sieht es moralisch finde ich etwas anders aus als bei einem abgesagten Tenniscamp! Das Tenniscamp hätte in einer Hotelanlage in Kroatien stattgefunden. Das Reisebüro hat zwar durch die Absage keine Einnahmen, aber auch keine expliziten Kosten. Es selbst kann hoffentlich auch kostenlos vom der gebuchten Leistung in Kroatien zurücktreten, es bleiben somit "nur" der Zeitaufwand der Angestellten des Reisebüros. Ein Reisebüro ist kein Künstler. Es verdient ausreichend Geld, um den Ausfall einer Reise zu verschmerzen.

Bei Künstlern sieht es anders aus. Diese sind Einzelpersonen und deren Einkommen existenziell. Ich würde aber noch unterscheiden zwischen Eintrittskartenumsatz und Gewinn des Künstlers. Denke, dass zwischen dem, was auf der Eintrittskarte steht und dem, was der Künstler bekommt, ein deutlicher Unterschied vorliegt. Wer also wirklich dem Künstler helfen will, sollte also eher an ihn direkt "spenden". Dabei sollte man auch beachten, um wen es sich handelt. Eine internationale Band mit Eintrittskarten um 50€ in der Stadthalle wird wohl schon genug Gewinne angehäuft haben und fände ich es ungerecht, noch 50€ für eine nicht abgehaltene Veranstaltung zu blechen, ein kleiner Kabarettist aus einer Provinz in NÖ hingegen braucht das Geld sicher dringender und hätte sich auch eine Spende mehr verdient!
Ich bin kein ausgebildeter Jurist. Meine Aussagen basieren auf meiner persönlichen Erfahrung (Konsumentenberatung) und Ideen zur optimalen Anwendung/Interpretation/Auslegung der Gesetze.

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Re: Rücktritt Pauschalreise wegen Coronavirus

Beitrag von alles2 » 25.03.2020, 15:37

Bitte nicht falsch verstehen, aber ich habe mich eigentlich nur an dem Beitrag von "MG" angeschlossen. Warum dann nur ich angesprochen werde, kann ich daher nicht ganz so nachvollziehen.
Bei meinem Beitrag handelt es sich nur um eine Anregung oder ein Rat, bei dem ich eben nur ein Beispiel zu einer anderen Branche gebracht habe.

In welchem Ausmaß die Touristikbranche von der Krise betroffen ist, kann ich nicht beurteilen und werde darüber auch nicht diskutieren. Anscheinend gibt es da konträre Meinungen. "MG" wird es wohl anders sehen als Du. Ich beispielsweise habe auch einen Beitrag im Fernsehen verfolgt, wonach Reisebüros ihre Mitarbeiter kündigen oder in Kurzarbeit schicken mussten. Wenn es keine Einnahmen gibt, frage ich mich, wie die Mitarbeiter bezahlt werden würden. Bei der freiwilligen Spende hatte ich ja hinzugefügt, "wenn man es sich irgendwie leisten kann".
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Re: Rücktritt Pauschalreise wegen Coronavirus

Beitrag von Das_Pseudonym » 12.04.2020, 15:00

Das Reisebüro hat zwar durch die Absage keine Einnahmen, aber auch keine expliziten Kosten.
Das stimmt so nicht. Eine Homepage kostet und das oft nicht wenig. Vermieter von Geschäften wollen auch entlohnt werden. Strom, Heizung,.. fallen weiter an.
Natürlich muss auch weiterhin alles rechtsstaatlich bleiben. :wink:

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Re: Rücktritt Pauschalreise wegen Coronavirus

Beitrag von alles2 » 13.04.2020, 02:34

Irgendwie macht es den Anschein, als würde es diverse Ressentiments gegen diese Branche geben, weil es offensichtlich nicht ernst genommen wird. Ich meine, die hat gerade andere Sorgen und da geht es um die Stornos und Gutscheine. Auf der anderen Seite möchte man auch nicht, dass die Reiseveranstalter alle reihenweise pleite gehen. Im Moment versucht die Reisebranche, eine gesetzliche Änderung zu erreichen, damit die Konsumenten eben verpflichtet sind, Gutscheine anzunehmen. Im Gegensatz dazu wäre es notwendig, dass der Staat einen Notfallfonds errichtet.

Der Fachverband für Reisebüros berichtet, dass eine globale Pandemie, an die auch der Gesetzgeber bei der Schaffung der für Reisende maßgeblichen Schutzbestimmungen nicht gedacht hat, naturgemäß eine enorme Herausforderung darstellt. Für Reiseveranstalter ist die derzeitige Situation besonders schwierig, da sie bei Leistungsträgern, Airlines und Hotels in Vorleistung gehen müssen und diese Anzahlungen nun oftmals entgegen rechtlichen Vorgaben nicht zurückerhalten.

Daher sind die hier genannten "Nebenkosten" im Vergleich dazu ein Witz. Man muss denen finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, ohne dass Reiserechte eingeschränkt werden. Denn so reibungslos, wie man es aufgrund des fehlenden Blickes hinter den Kulissen glaubt, läuft es nicht immer ab, wenn ein Reiseveranstalter alles rückgängig machen muss...
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