Baubewilligung, Auflage

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bernhard bartl
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Baubewilligung, Auflage

Beitrag von bernhard bartl » 18.03.2020, 20:36

Hallo
In meiner Baubewilligung steht vollgende Auflage:

Vor Durchführung der Bauarbeiten ist mit den Verfügungsberechtigten von Leitungen sowie von Einbauten das Einvernehmen herzustellen.

Was heißt das?

Wer/was sind Verfügungsberechtigten von Leitungen?

Was heißt Einvernehmen herzustellen? Muss ich da "betteln" gehen das die mir das Bauen erlauben?

Danke für die Info.

Lg



alles2
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Re: Baubewilligung, Auflage

Beitrag von alles2 » 18.03.2020, 22:46

Ist schwer zu beurteilen, ob das jetzt explizit für Dich gilt oder es sich um einen formellen Standardspruch handelt.
Der Verfügungsberechtigte ist der Grundstückseigentümer der jeweiligen Leitungen.
Wenn das nur Du bist, würde ich meinen, dass Du nichts weiter unternehmen musst.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

bernhard bartl
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Re: Baubewilligung, Auflage

Beitrag von bernhard bartl » 19.03.2020, 07:21

Hallo
Danke für die Antwort.

Also der Grundstückseigentümer bin ich.

Durch den Grund geht allerdings eine Telekom Leitung, eine Stromleitung und eine (wasserrechtlich genehmigte) Wasserleitung.
Sind das Leitungsberechtigte?

Lg

alles2
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Re: Baubewilligung, Auflage

Beitrag von alles2 » 19.03.2020, 12:04

Verstehe...ja, wenn die Leitungen nicht dem Grundstückseigentümer gehören und Du die "Besitzer" der Leitungen kennst, bist Du klarerweise auf der sicheren Seite, wenn Du zumindest schriftlich (per Mail o.ä.) deren Segen für Dein Vorhaben einholst.

Kenne den allgemein gültigen Weg nicht bzw. wie und ob das gesetzlich festgelegt ist. Oft gibt es seitens der Gemeinden nur eigene Verordnungen oder Empfehlungen oder gar keine Vorgaben...
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