Ich habe eine Ring gefunden in der strasse, und habe ich verkauft. Das Ausweiss ist bei der verkaufer.
Ist das ein kirminal sache ? Ich habe so viel Angst. Bitte hilfen. es kostet 100euro genau.
Hilfe
Re: Hilfe
Ja, theoretisch kann man beispielsweise wegen Unterschlagung nach § 134 StGB strafrechtlich verurteilt werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Hilfe
Wer eine fremde, verloren gegangene bzw. vergessene Sache findet, ist grundsätzlich zur Rückgabe verpflichtet. Wenn ein Wert von 10 Euro überschritten wird und die Verlustträgerin/der Verlustträger nicht bekannt ist, besteht die Verpflichtung, den Fund bei der zuständigen Behörde zu melden und die gefundene Sache dort abzugeben. Das haben Sie nicht gemacht, somit haben Sie sich wohl strafbar gemacht.
Re: Hilfe
Genau, und Anspruch auf Eigentum besteht nur, wenn nach einem Jahr sich der rechtmäßige Besitzer nicht gemeldet hat und der Gegenstand dem Finder ausgefolgt wurde. Nur darum ging es dem Fragesteller nicht!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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