DVB-T2

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Medientechniker
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DVB-T2

Beitrag von Medientechniker » 28.05.2014, 20:43

Laut der ORS wird Ende 2014 DVB-T Multiplex B in grundverschlüsseltem DVB-T2 übertragen. Dies ist ja noch Zusatzangebot. 2017 ist es mit Multiplex A soweit. Bei diesem handelt es sich um einen Grundversorgungsauftrag, daher ist dieser beinahe flächendeckend in Österreich empfangbar. Ich sehe eine verschlüsselte Übertragung, für die man eine Freischaltung wie über Satellit braucht, nicht mehr den Grundversorgungsauftrag. Habe ich mich nicht mit gültiger GIS-Nummer registriert kann ich zukünftig auch die Hauptprogramme des ORFs nicht mehr empfangen. Das ist ja wie Pay-TV - öffentlich-rechtliches PayTV!



MaikeP
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Re: DVB-T2

Beitrag von MaikeP » 05.03.2020, 09:34

Ein alter Beitrag, zweifelsfrei aber hoch aktuell.

In den Jahren 2016 und 2017 hat der ORF sogenannte "HD-Umstellungen" durchgeführt. Er hat ausgelobt, dass der terrestrische Empfang seiner Fernsehprogramme dann nur noch verschlüsselt im Bouquet eines Privatanbieters (simpliTV) möglich ist. Wer nicht umrüstet, wer nicht eine Registrierung unterschreibt, welche vom Höchstgericht im Urteil OGH 6Ob140/18h vom 31.08.2018 in wesentlichen Punkten als unzulässig erklärt wurde, der sieht "dunkelschwarz".

Der Versorgungsauftrag ist u. a. in § 3 Abs. 1 ORF-G normiert:
Der Österreichische Rundfunk hat unter Mitwirkung aller Studios
  • für drei österreichweit und neun bundeslandweit empfangbare Programme des Hörfunks und
  • für zwei österreichweit empfangbare Programme des Fernsehens
zu sorgen.

Der Österreichische Rundfunk hat nach Maßgabe der technischen Entwicklung und der wirtschaftlichen Tragbarkeit dafür zu sorgen, dass in Bezug auf Programm- und Empfangsqualität alle zum Betrieb eines Rundfunkempfangsgerätes (Hörfunk und Fernsehen) berechtigten Bewohner des Bundesgebietes gleichmäßig und ständig mit jeweils einem bundeslandweit und zwei österreichweit empfangbaren Programmen des Hörfunks und zwei österreichweit empfangbaren Programmen des Fernsehens versorgt werden.
Die vorgesehen Empfangsmaßnahme ist der "Betrieb eines Rundfunkempfangsgerätes (Hörfunk und Fernsehen)". Da steht nichts von Privatanbieter, Verschlüsselung oder Vertragsabschluss (Registrierung). Die verschlüsselte Verbreitung von öffentlichem Fernsehen ist bereits ein verbaler Widerspruch. Und natürlich ist sie vom Gesetzgeber niemals vorgesehen worden.

Wenn der ORF das Angebot seiner Tochterfirma simpliTV als neuen und alternativlosen Standard für Antennenfernsehen deklariert, dann erfüllt er seinen Versorgungsauftrag nicht, handelt also gesetzwidrig.

Das hat Auswirkungen auf die Vorschreibungen der GIS Beiträge, speziell das Programmentgelt, welches in § 31 Abs. 10 ORF-G normiert ist:
Das Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen, jedenfalls aber dann, wenn der Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs. 1 RGG) an seinem Standort mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch (analog oder DVB-T) versorgt wird. Der Beginn und das Ende der Pflicht zur Entrichtung des Programmentgeltes sowie die Befreiung von dieser Pflicht richten sich nach den für die Rundfunkgebühren geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften.
Das Programmentgelt ist also dann zu zahlen, wenn ein Standort mit Programmen "gemäß § 3 Abs. 1" ORF-G versorgt ist. Der ORF hat ausgelobt, dass dies seit den "HD-Umstellungen" nicht mehr gegeben ist. Folglich ist das Prinzip "do ut des" der synallagmatischen Programmentgeltregelung durchbrochen, und die Vorschreibung von Programmentgelt ist nicht mehr legitimiert.

Die GIS GmbH - ein 100 % Tochterunternehmen des ORF - ignoriert jedoch diese Sach- und Rechtslage. Als beliehene Behörde in erster Instanz privilegisiert sie die Partikularinteressen des ORFs, und verhindert systematisch die Entscheidungsfindung in den Folgeinstanzen. Aber das ist ein eigenes Kapitel.
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alles2
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Re: DVB-T2

Beitrag von alles2 » 07.03.2020, 01:46

Der ganze Artikel eines gewissen T.Freiherr hier:

https://www.orf-watch.at/Debatte/2020/02/mein-dilemma
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Das_Pseudonym
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Re: DVB-T2

Beitrag von Das_Pseudonym » 12.04.2020, 16:12

Ohne den Link angeschaut zu haben kann man immer noch ORF 1 und 2 UNVERSCHLÜSSELT über DVB-T2 anschauen!
Zwar ist die Qualität "untern Hund" aber für jedermann empfangbar. :wink:

MaikeP
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Re: DVB-T2

Beitrag von MaikeP » 14.04.2020, 18:36

Tatsächlich werden die Programme "ORFeins SD" und "ORF 2 SD" unverschlüsselt über DVB-T2 verbreitet (MUX A). Diese Programme sind nicht nur auflösungstechnisch mangelhaft, sondern auch inhaltlich. So erfolgen z.B. die regionalen Auseinanderschaltungen nur bei ORF 2 HD. Mit den ORF 2 SD Signalen dagegen wird das Regionalprogramm Wien im ganzen Bundesgebiet gesendet. Der Bergbauer in Tirol erhält also nicht nur unpassende Regionalnachrichten, sondern auch den Wetterbericht für die panonische Tiefebene. Er muss dafür das gleiche Programmentgelt bezahlen wie der bevorzugte Hauptstadtbürger. Und wer das "volle Programm", also auch die Programme "ORF III" und "ORF Sport+" - alle in HD - empfangen möchte, der ist gezwungen eine Registrierung bei einem Privatunternehmen vorzunehmen.

Eine solche Situation bezeichnet der Gesetzgeber als unlauteres Kopplungsgeschäft (https://de.wikipedia.org/wiki/Kopplungsvertrag, vgl. § 1 UW-G und Art. 102 S. 2 lit. d AEUV), welches von ORF, ORS und simpliTV initiiert wurde, und von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde KommAustria sowohl billigend in Kauf genommen, als auch aktiv unterstützt wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Sachlage verfassungskonform ist. Aber das ist ein anderes Thema.

Mir geht es hier um das Programmentgelt. Mit den unverschlüsselten SD-Signalen erfüllt der ORF theoretisch auf minimalistische Weise seinen Versorgungsauftrag. Aber kann das auch praktisch in einem Gerichtsverfahren eine rechtliche Wirkung entfalten?

Ein Gericht muss bei der Begründung des Urteils von dem Kenntnisstand eines durchschnittlich intelligenten Marktteilnehmers ausgehen. Wenn selbst die Experten der Verbraucherschützer (AK, Sozialministerium, VKI) nicht über die unverschlüsselten SD-Signale informieren, ihnen diese also offensichtlich auch nicht bekannt sind, können diese dann gerichtlich zur Begründung einer Zahlungspflicht herangezogen werden?

Der ORF wurde im Jahr 2001 in eine Stiftung des öffentlichen Rechts umgewandelt (https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96sterreichischer_Rundfunk). Die Begünstigten sind die Allgemeinheit. Der ORF hat die selbstverständliche Aufgabe über alle Hintergründe der Versorgung mit seinen Programmen zu informieren.

Der ORF wird wohl wissen, dass die synallagmatische Programmentgeltregelung an den terrestrischen Versorgungsauftrag gebunden ist. Und wenn er Änderungen an der Antennenversorgung vornimmt, dann ist es seine erste und wichtigste Aufgabe nachzuweisen, dass er auch nach der Umstellung seinen Versorgungsauftrag erfüllt. Diese Aufgabe sollte er zumindest dann erfüllen, wenn er weiterhin Programmentgelt beanspruchen will.

Er hat in keiner Weise über die unverschlüsselten SD-Signale informiert, bis heute nicht. Sondern er hat diese bewusst verschwiegen. Folglich können die Signale allenfalls den Status von geheimen Testsignalen haben. Der ORF ist offensichtlich nicht an einer weiteren Programmentgeltfinanzierung interessiert.

Er verdeutlicht dies sogar indem er während seiner "Informationskampagne" suggeriert hat, dass die Begriffe "DVB-T2" und "simpliTV" gleichbedeutend seien (Übertragungsnorm = Firmenbezeichnung). Er hat das Angebot von simpliTV als neuen Standard für das Antennenfernsehen deklariert, und durch den Oberbegriff "HD-Umstellung" sowie durch Aussagen wie "Antennenfernsehen nur noch in HD" (https://web.archive.org/web/20170930084700/http://kaernten.orf.at/news/stories/2868807/) implizit bestritten, dass SD-Signale existieren.

Kann nun ein Gericht eine Zahlungspflicht für Programmentgelt mit einem Programmangebot begründen, dessen Existenz vom ORF bestritten wird? Der ORF operiert in einer staatlich zugesicherten Monopolstellung. Er ist die einzige Informationsquelle in Bezug auf sein Programmangebot. Und gerichtliche Entscheidungen müssen auf jener Sachlage basieren, die vom ORF ausgelobt wurde.

Zumindest dann, wenn sie transparent und bürgernah sein sollen, vgl. Art. 1 EUV.
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Re: DVB-T2

Beitrag von Das_Pseudonym » 14.04.2020, 19:50

Er hat in keiner Weise über die unverschlüsselten SD-Signale informiert, bis heute nicht. Sondern er hat diese bewusst verschwiegen. Folglich können die Signale allenfalls den Status von geheimen Testsignalen haben.
dass SD-Signale existieren.
Naja es gibt keine "Signale" so wie du es schreibst.
So Ich habe mir den Stream angeschaut und die senden mit:
Codec: H264 - MPEG-4 AVC (part 10) (h264)
Videoauflösung: 720x576

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Re: DVB-T2

Beitrag von MaikeP » 15.04.2020, 11:15

Und warum sollte man eine audiovisuelle Übertragung mit MPEG-4 AVC (H.264) Codierung nicht als Signal bezeichnen?

Wenn Dich der Begriff stört, dann kannst Du ihn gern durch "Programm" ersetzen. Am Grundproblem ändert das gar nichts.
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Re: DVB-T2

Beitrag von Das_Pseudonym » 15.04.2020, 12:31

Es ist ein Datenstrom.

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Re: DVB-T2

Beitrag von MaikeP » 15.04.2020, 15:50

Es ist ja nicht falsch was Du schreibst. Offensichtlich ist Dir der Begriff Signal nicht geläufig. Unter der Überschrift "Signal in der Nachrichtentechnik"
Wikipedia hat geschrieben:Ein Fachgebiet, das sich mit dem Begriff Signal besonders auseinandersetzt, ist die Nachrichtentechnik, ein Bereich der Elektrotechnik. Von einem Signal spricht man, wenn man einer messbaren physikalischen Größe wie z. B. einer elektrischen Spannung, einem Schalldruck oder einer Feldstärke eine Information zuordnet. Diese Information kann aus der Messung eines physikalischen Prozesses stammen, wie zum Beispiel der Messung einer Temperatur. Die Information kann einem Signal auch durch ein technisches Modulationsverfahren aufgeprägt werden, um durch ein Signal beliebige Informationen an eine geeignete Empfangseinrichtung zu übertragen. Im Allgemeinen ändern Signale ihren Betrag als Funktion der Zeit und einer weiteren informationstragenden Größe. Weiterhin sind Signale in allgemeiner Darstellung dimensionslos, haben also keine bestimmte Maßeinheit. Die Zuordnung der Information zu einem Signal ist zunächst willkürlich, sodass die Information im Allgemeinen nur sinnvoll ausgewertet werden kann, wenn die Eigenschaften der Quelle des Signals bekannt sind.
Die Begriffe Fernsehprogramm oder Datenstrom fallen also unter den Oberbegriff Signal.

Und diese Diskussion lenkt vom eigentlichen Thema ab. Der ORF hat nicht nur unvollständig, sondern sogar vorsätzlich falsch über das tatsächliche Programmangebot informiert. Er verfolgt also betrügerische Absichten. Und die Falschaussagen betreffen auch den Rechtsgrund für seine Programmentgeltfinanzierung.

Der ORF hat also nicht nur mehrere hunderttausend Antennenteilnehmer betrogen, sondern in erster Linie auch sich selbst.
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Re: DVB-T2

Beitrag von Das_Pseudonym » 15.04.2020, 16:00

Ich würde mich fragen ob das mit Vorsatz passierte oder aus Unwissenheit.
Genauso wie die Selektion der Journalisten funktioniert.

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