Betrug bei Handy-Kauf (Simlock)

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weisseweste
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Betrug bei Handy-Kauf (Simlock)

Beitrag von weisseweste » 04.03.2020, 19:08

Hallo!

Ich habe ein iPhone über willhaben gekauft. Es wurde als "offen für alle Netze", also ohne Simlock verkauft. Beim Erhalt stellte ich nun fest, dass es auf das Netz von A1 gesperrt ist. Der Verkäufer meldet sich natürlich nicht mehr. Ich verlange von ihm entweder 150€ für die Entsperrung oder die Rücküberweisung des Geldes und ich sende das Handy zurück.

Fällt sein Vorgehen nun unter Betrug und habe ich gute Chancen, wenn ich zur Polizei gehe? Es ist von ihm offensichtlich eine wissentlich verschwiegene Einschränkung des Handys, da alles Geräte von A1 gesperrt sind.

Mit freundlichen Grüßen



mastercrash
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Re: Betrug bei Handy-Kauf (Simlock)

Beitrag von mastercrash » 05.03.2020, 00:54

Was wissen Sie denn über den Verkäufer?
Haben Sie seine Daten?

Strafrechtlich kann schon ein Betrug vorliegen. Zumindest dann, wenn der Verkäufer wusste, dass das Gerät gesperrt ist und es als "offen für alle Netze" beworben hat. Wenn er nur A1 nutzte wäre es schon auch denkbar, dass er dachte es wäre offen für alle Netze. Wahrscheinlich würde er damit argumentieren.
Strafrecht kann schon geschickt sein, um darüber an die Identität des Angeklagten zu kommen, um dann zivilrechtlich den Schaden einzuklagen. Wenn Ihnen die Identität aber schon bekannt ist macht es für Sie wenig Sinn. Allenfalls, dass er solche Sachen in Zukunft bei anderen unterlässt.

Ansonsten zivilrechtlich vorgehen. Eine Frist setzen und wenn Sie die Daten nach Ablauf der Frist aus dem Gewährleistungsrecht nach § 922ff ABGB auf Verbesserung oder Wandlung (Rücktritt vom Vertrag) klagen.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

alles2
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Re: Betrug bei Handy-Kauf (Simlock)

Beitrag von alles2 » 05.03.2020, 01:10

Ob Betrug nach § 146 StGB vorliegt, muss erst erwiesen werden. Aber es sieht zumindest danach auch, wenn der Verkäufer sich urplötzlich nicht mehr meldet. So oder so hat die Polizei den Sachverhalt aufzunehmen, wenn Du Dich an denen wendest. Es reicht dabei, wenn Du einfach die Umstände beschreibst, ohne einen konkreten Straftatbestand zu benennen. Was Die Staatsorgane daraus machen, wirst Du ohne dann feststellen.
Auf jeden Fall solltest Du Dich dem Verfahren als Privatbeteiligter anschließen, da der Strafrichter so auch über die Schadenswiedergutmachung entscheiden kann.

Das ist für den Fall, wenn der Verkäufer für seine Handlung bestraft werden soll. Möchtest Du nur, dass der Vertrag für ungültig erklärt wird, um Dein Geld wieder zurückzubekommen, oder hat der Strafrichter hinsichtlich des Schadens auf den Zivilrechtsweg verwiesen, strenge wegen Arglist auf § 870 ABGB gegründeten Vertragsanfechtung an. Da es sich nicht um einen Straftatbestand handelt, sondern nur ein Tatbestand, nimmt man das beim Zivilgericht vor.

Im Gegensatz zum Strafrecht erfordert der Tatbestand des zivilrechtlichen Betrug (Arglist) keine durch die Täuschungshandlung verursachte Schädigung des Vermögens eines anderen. Es genügt, wenn die Täuschung einen Irrtum des Vertragspartners hervorgerufen und dadurch seinen Entschluss zur Willenserklärung beeinflusst hat.
Zuletzt geändert von alles2 am 05.03.2020, 10:43, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

weisseweste
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Re: Betrug bei Handy-Kauf (Simlock)

Beitrag von weisseweste » 05.03.2020, 01:51

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten, jetzt weiß ich wie und wogegen ich vorgehen könnte. Da ich die offiziellen persönlichen Daten des Verkäufers kenne, werde ich versuchen über Drohungen mit einer gerichtlichen Verfolgung Druck aufzubauen. Ich glaube kaum, dass er einen Eintrag im Strafregister (falls das beim Zivilrecht auch der Fall ist) oder etwas Ähnliches bzw. den ganzen Aufwand aufgrund solch einer Belanglosigkeit riskieren will. Außer es handelt sich wirklich um einen skrupellosen Betrüger, dann bleibt mir nichts anderes übrig (was ich aber nicht glaube). Bei Gelegenheit oder Anlass informiere ich gerne über den Ausgang!

In diesem Forum gibt es wirklich überaus kompetente Auskünfte, da spart man sich ja die ein oder andere kostenpflichtige Einschätzung eines Anwalts. Ihr Wissen klingt aber so, als wären Sie in jener Branche tätig, deshalb noch einmal danke für Ihr freiwilliges Engagement!

mastercrash
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Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: Betrug bei Handy-Kauf (Simlock)

Beitrag von mastercrash » 05.03.2020, 02:48

Mit Arglist würde ich nicht bzw. nur wenns nicht anders geht argumentieren, der Tatbestand hat eine ziemlich komplexe innere Tatseite (siehe zB Fundstelle RZ 2015, Heft 12 / 2015, Seite 255, publiziert von der Vereinigung der österreichischen Richter oder auch OGH Rechtssatz RS0014790). Man müsste also vor Gericht im Verfahren beweisen, dass der Beklagte vorsätzlich arglistig getäuscht hat. Also genau wusste was er tut und dass das Gerät einen Simlock hat. Der Beweis würde aber wahrscheinlich nicht gelingen und die Klage abgewiesen.
Für listige Irreführung ist rechtswidrige, vorsätzliche Täuschung erforderlich; grobe Fahrlässigkeit reicht nicht aus. Eine weitere Voraussetzung für die Anfechtung nach § 870 ABGB liegt in dem Erfordernis, dass das Verhalten des Täuschenden und damit der Irrtum für den Vertragsabschluss kausal war, ein Umstand, der vom Anfechtenden behauptet und bewiesen werden muss.
Da ist über den Mangel zu argumentieren viel einfacher, weil dort nur bewiesen werden muss, dass das Gerät nicht dem Vertrag entsprach. Da braucht zB nur ein Handyshop in zwei Zeilen oder ähnliches bestätigen, dass das Gerät IMEI sowieso nicht offen für alle Netze ist und das legt man dann mit dem Angebot von willhaben (ich mache immer einen Screenshot) wo das stand vor. Schon ist der Beweis gelungen.

Beim Mangel hat der Verkäufer das Recht binnen angemessener Frist (je nach Situation zB 7 - 14 Tage) nachzubessern, also entweder ein Ersatzgerät zu liefern oder dieses vertragskonform zu machen (also den Simlock zu entfernen). Macht er das nicht, besteht anschließend entweder das Recht auf Preisminderung (hier zB um 150€ für die Entsperrung um es selbst in vertragskonformen Zustand zu versetzen) oder auf Wandlung (Rücktritt und Rückabwicklung, Gerät zurück, Geld zurück).

Zuerst muss ihm aber eine Frist zur Verbesserung eingeräumt werden. Dann könnte man zB auf Preisminderung bestehen. Reagiert er darauf auch nicht und zahlt den Betrag nicht zurück wäre es eine unbedingte Geldforderung die man sogar versuchen könnte mit Mahnklage geltend zu machen. Bei 150€ wären das gerade mal 23€ Gerichtsgebühren (die man ebenfalls mit in die Mahnklage aufnehmen könnte) und man müsste nur ein Formular ausgefüllt an das Gericht senden. Er bekommt dann Post und müsste Widersprechen (also an das Gericht antworten "Diese Forderung besteht nicht zu recht" o.ä.). Alternativ auf Wandlung oder die Preisminderung über eine gewöhnliche Zivilklage einklagen.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

alles2
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Re: Betrug bei Handy-Kauf (Simlock)

Beitrag von alles2 » 05.03.2020, 10:59

Das ist schon richtig, nur spricht der Käufer selbst schon vom "wissentlichen" Betrug, weshalb ich mich darauf gestützt habe und konkret auf seine Frage eingegangen bin:
weisseweste hat geschrieben:
04.03.2020, 19:08
Fällt sein Vorgehen nun unter Betrug und habe ich gute Chancen, wenn ich zur Polizei gehe? Es ist von ihm offensichtlich eine wissentlich verschwiegene Einschränkung des Handys, da alles Geräte von A1 gesperrt sind.
Es wäre was anderes gewesen, wenn er nur gefragt hätte, wie er nun am besten vorgehen sollte. Hatte daher darauf hingewiesen, dass der Betrug erst vom Richter "abgesegnet" werden müsste. Erst wenn es zugunsten des Anzeigers ausfällt, hat er auch bessere Chancen, zivilrechtlich wegen Arglist vorzugehen.

Um auf die indirekte Frage des Beitragsersteller einzugehen...nein, zivilrechtliche Angelegenheiten, wie Verfahren wegen Arglist (um einen vertraglichen Anfechtungsgrund herzustellen), scheinen meines Wissens nach nicht im Leumundszeugnis auf.
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