Fernwartung Teamviewer Zugriff auf PC ohne Zustimmung

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User3000
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Fernwartung Teamviewer Zugriff auf PC ohne Zustimmung

Beitrag von User3000 » 28.02.2020, 19:17

Hallo

Leider finde ich hier nichts konkretes im Netz dazu.

Bei einem Kollegen in der Firma wurden auf alle PC Teamviewer so installiert, das die EDV ohne Zustimmung des Betroffenen auf den PC jederzeit zugreifen kann.
Kann mir nicht vorstellen, das dies Rechtens ist, oder?

Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen, welches Gesetz, bzw. welche Paragraphen ich mir hier näher anschauen sollte

Ich danke euch



mastercrash
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Re: Fernwartung Teamviewer Zugriff auf PC ohne Zustimmung

Beitrag von mastercrash » 28.02.2020, 20:00

Das hängt davon ab, wie man es macht.
Teamviewer kann ja auch so konfiguriert werden, dass es vor der Verbindung zur Bestätigung auffordert.

Sollten dies nicht der Fall sein und sollte dies zur Überwachung der Mitarbeiter eingesetzt werden können, wäre diese Maßnahme ggf nur mit notwendiger Betriebsvereinbarung nach § 96 ArbVG erlaubt.

Betriebsrat und Betriebsinhaber müssten demzufolge der Maßnahme per Betriebsvereinbarung zugestimmt haben.

Die Frage ist hier, wie das Teamviewer verwendet wird, also ob es tatsächlich zur Überwachung verwendet wird oder verwendet werden könnte.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

User3000
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Re: Fernwartung Teamviewer Zugriff auf PC ohne Zustimmung

Beitrag von User3000 » 29.02.2020, 02:35

Hallo

Wie gesagt, ist das bei einem Kollegen in seiner Firma.
Er glaubt zwar nicht, das dies zur Überwachung eingesetzt wird (sondern wirklich nur, damit sich die EDV leichter tut (die haben eben den Teamviewer so eingestellt, dass das Gegenüber bei einem Zugriff nicht bestätigen muss)).
Jedoch bleibt immer ein ungutes Gefühl, weil sie nie wirklich sicher wissen, ob nicht gerade wer am PC hängt...

mastercrash
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Re: Fernwartung Teamviewer Zugriff auf PC ohne Zustimmung

Beitrag von mastercrash » 29.02.2020, 04:39

Nun, das einzige Argument dagegen ist ja, dass theoretisch laufend wer zusehen könnte, was man gerade am PC macht.
Dies wäre aber eben eine Kontrollmaßnahme, die nach § 96 Abs 1 Z 3 ArbVB einer notwendigen Betriebsvereinbarung bedarf.

Je nachdem, welche Rechte der Arbeitnehmer an seinem PC hat könnte er den Teamviewer-Prozess aber doch auch per Task Manager beenden (Prozess killen) und falls eine Wartung ansteht manuell wieder starten. Damit wäre auch sichergestellt, dass nicht einfach so beobachtet wird, was er am PC macht. Es ist nämlich erlaubt, den Firmen-PC auch zu verwenden, um kurz eine private E-Mail zu schreiben, soweit dies nicht übermäßig Arbeitszeit beansprucht und sowas ginge niemanden was an.

Den Prozess zu beenden wäre auch rechtlich gedeckt, denn erstens wird es niemand merken, wenn sich eh niemand verbinden will und zweitens, wenn es dann jemand merkt, weil sich die Person ohne Zustimmung verbinden wollte, wäre es eh schon als Kontrollmaßnahme zu qualifizieren sich heimlich zu verbinden und damit zumindest ohne BV unzulässig.

Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat?
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

Das_Pseudonym
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Re: Fernwartung Teamviewer Zugriff auf PC ohne Zustimmung

Beitrag von Das_Pseudonym » 12.04.2020, 15:51

Je nachdem, welche Rechte der Arbeitnehmer an seinem PC hat könnte er den Teamviewer-Prozess aber doch auch per Task Manager beenden (Prozess killen) und falls eine Wartung ansteht manuell wieder starten.
:lol: Wenn Ich Admin wäre und ein MA macht das würde Ich sofort dafür sorgen das die Person einen Job erledigt wo er nicht mal in die nähe eines Pcs kommt. Abgesehen davon sollten die Prozesse sowieso gesperrt sein.
Es ist nämlich erlaubt, den Firmen-PC auch zu verwenden, um kurz eine private E-Mail zu schreiben, soweit dies nicht übermäßig Arbeitszeit beansprucht und sowas ginge niemanden was an.
Das man Technisch unterbinden kann und sollte. :wink:
Den Prozess zu beenden wäre auch rechtlich gedeckt
Naja wenn die Firma dadurch geschädigt wird (zb. Updates nicht installiert werden können und sich dadurch ein Virus ausbreitet) viel spass. Dann arbeitet das Geld er Person in Zukunft für andere. :wink:
denn erstens wird es niemand merken
Glaubst du... Ich habe zuhause ähnliche Automatisierte Systeme am laufen und da sehe Ich sofort wenn jemand bei uns meinte er müsste einen Dienst Manipulieren. Du weisst schon was Log Files sind?

Und Ich bin bei sehr viele Veranstalltungen zum Thema IT und Datenschutz und ähnlichen und kann dir versichern das ein Admin heutzutage nicht alles machen kann was er möchte. Normal gibt es ein sehr gutes und reichhaltiges Logfile wo man genau sehen kann wann sich jemand auf welchen Pc verbunden hat(te) und teilweise wird die Verbindung auch aufgezeichnet wovon der beide Seiten nichts wissen müssen. :wink:

mastercrash
Beiträge: 261
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Re: Fernwartung Teamviewer Zugriff auf PC ohne Zustimmung

Beitrag von mastercrash » 12.04.2020, 19:11

Das_Pseudonym hat geschrieben:
12.04.2020, 15:51
Je nachdem, welche Rechte der Arbeitnehmer an seinem PC hat könnte er den Teamviewer-Prozess aber doch auch per Task Manager beenden (Prozess killen) und falls eine Wartung ansteht manuell wieder starten.
:lol: Wenn Ich Admin wäre und ein MA macht das würde Ich sofort dafür sorgen das die Person einen Job erledigt wo er nicht mal in die nähe eines Pcs kommt.
Und wie soll der Admin dafür sorgen? Selten haben Admins in einem Betrieb Vorgesetztenpositionen oder auch nur die Macht für irgend etwas anderes zu sorgen, als dass die IT funktioniert.
Das_Pseudonym hat geschrieben:
12.04.2020, 15:51
Den Prozess zu beenden wäre auch rechtlich gedeckt
Naja wenn die Firma dadurch geschädigt wird (zb. Updates nicht installiert werden können und sich dadurch ein Virus ausbreitet) viel spass. Dann arbeitet das Geld er Person in Zukunft für andere. :wink:
Dazu müsste es ein Verschulden geben (Vorsatz oder Fahrlässigkeit). Eine Kontrollsoftware zu beenden, die rechtlich mangels notwendiger Betriebsvereinbarung gar nicht zugelassen wäre, ist keine rechtswidrige Handlung, nicht schuldhaft und daher auch nicht eine fahrlässige oder vorsätzliche Schädigung am Vermögen. Daher bestünde auch wenn eine Schädigung eingetreten sein sollte kein Anspruch auf Ersatz dieses Schadens.

Da gibt es sogar Rechtsprechung dazu. Ein Fall der mir bekannt ist: Ein Arbeitgeber hat ohne Betriebsvereinbarung (teure) Überwachungskameras im Betrieb installiert, die nicht ohne besonderes Werkzeug demontiert werden konnten (fest verschraubt und verklebt), worauf die Mitarbeiter diese vorsätzlich zerstört haben. Arbeitgeber wollte Ersatz für die kaputten Kameras => Klage wurde abgewiesen.
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