Strafe Kurzparkzone - wär das nicht was für einen Einspruch?

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Art Vandelay
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Strafe Kurzparkzone - wär das nicht was für einen Einspruch?

Beitrag von Art Vandelay » 24.02.2020, 17:27

Hallo an die Freunde von Recht und Ordnung! :)

Ich hab hier - vor den Tafeln - am Samstag nach 11 Uhr geparkt - und hab auf die Tafeln geschaut:
- Ladezone: Check, passt!
- Rechte Kurzparkzone-Tafel: kein Samstag drauf,check, passt!
- Dann noch die Zusatztafel links mit "ACHTUNG ACHTUNG", die auch nichts von Samstag drauf hat. Kein Samstag, check, passt!

Auf die linke obere habe ich gar nicht mehr geachtet. :evil:
kurzparkzone.jpg
kurzparkzone.jpg (128.97 KiB) 4781 mal betrachtet
Wär das nicht was, mit dem ich notfalls bis zum Verwaltungsgerichtshof gehen könnte? Eine von der Stadt Wien angebrachte Zusatztafel, die im absoluten Widerspruch zur tatsächlichen Situation steht.

Ich finds ausserdem sehr befremdlich, dass die Samstag-Kurzparkzone mit einem separaten Schild bekannt gegeben wird, anstatt dies auf die Zusatztafel der Kurzparkzone von MO-FR zu schreiben.

UND:
https://www.derstandard.at/story/3111053/mangelhaft-beschildert (Achtung, aus 2007)
"..., zusätzlich zu Kurzparkzonen-Schildern dürfen keine Phantasiezeichen (z. B. Camper-Verbote) verwendet werden. Rechtswidrig kundgemachte Kurzparkzonenverordnungen müssten vom VfGH als gesetzwidrig aufgehoben werden."
Das ACHTUNG-Zusatzschild wird wohl in die Kategorie "Phantasiezeichen" fallen.

Was ist eure fachmännische Meinung dazu? 8) Streiten gehen?

Liebe Grüße!
Zuletzt geändert von Art Vandelay am 24.02.2020, 22:57, insgesamt 1-mal geändert.



alles2
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Re: Strafe Kurzparkzone - wär das nicht was für einen Einspruch?

Beitrag von alles2 » 24.02.2020, 22:47

Streiten? Tendenziell nein...nur persönliche Meinung!

Also die kleine Achtung-Tafel ist eigentlich nichts anderes als die rechte Tafel, nur wahrscheinlich mit dem Unterschied, dass die Gebührenpflicht auch nach den Tafeln gilt. Da Du wohl vor der Tafel geparkt haben dürftest, hatte es für Dich keine Relevanz. Wenn es Dir um's Prinzip geht (obwohl Du nicht betroffen warst), könntest Du bei Bedarf ein Verfahren anstrengen. Es kommt vielleicht auch darauf an, wie die Verkehrsflächen für die betroffenen Stellen nach den Tafeln beschildert sind. Das kann man nach jetzigem Stand schwer einschätzen.

Kann mir gut vorstellen, warum der Hinweis mit Samstagen daneben und nicht darunter platziert wurde. Einen Grund wird es schon haben, dass man die aufwendigere Variante gewählt hat. Wer weiß...wenn man es darunter befestigen würde, wäre es womöglich zu niedrig. Kenne die Mindesthöhe solche Tafeln leider nicht.
Dazu kommt noch, dass die linke Tafel nicht nur auf Samstage hinweist, sondern für diesen Werktag zusätzlich eine andere Parkdauer gilt. Daher wäre es mit einer Zusatzzeile auf der rechten Tafel nicht getan.

Mein Tipp wäre daher, wende Dich an die Volksanwaltschaft. Konkret Dr. Walter Rosenkranz, der sich rund um diese Thematik auskennt, weil es viele Betroffene und Fälle gibt. In der vorletzten Sendung von "Bürgeranwalt" auf ORF2 (leider nicht mehr in der TVthek) ging es auch um die Wirrungen der Parktafeln in Wien. Da ging es mehr um den Zusatz "laut Amtsblatt Wien 41/2018". Abgesehen davon, dass nicht alle Bezirke in Wien dieser Verordnung folgen, so kann man von keinem Fahrzeuglenker erwarten, dass er sämtliche Amtsblätter der Stadt Wien mit sich führt bzw. dass diese zuerst lange im Handy suchen müssten, was damit gemeint wäre. Der Volksanwalt forderte eine transparentere Lösung, wobei ich die konkreten Vorschläge nicht mehr im Kopf habe, da ich die Sendung meist nur neben anderen Tätigkeiten laufen lasse. Die Gegenseite meinte u.a., dass man von denen nicht erwarten könne, den ganzen Inhalt des Amtsblattes auf die Tafeln zu platzieren. Hier mehr:

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200214_OTS0129/buergeranwalt-anwohnerparken-was-gilt-in-welchen-bezirken
Zuletzt geändert von alles2 am 24.02.2020, 23:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Art Vandelay
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Re: Strafe Kurzparkzone - wär das nicht was für einen Einspruch?

Beitrag von Art Vandelay » 24.02.2020, 23:08

Danke für die Antwort. Ich habe ergänzt, dass ich VOR diesen Tafeln und somit innerhalb der Kurzparkzone geparkt habe.

Und das ganze kostet die üblichen 36 Euro. Mit dem Rosenkranz bzw. deutschnationalen Burschenschaftlern mag ich eigentlich nichts zu tun habe. Da zahl ich die Strafe lieber.

Ich glaube aber immer noch, dass die gelb-blaue Phantasiezusatztafel die Samstag-Kurzparkonen-Beschilderung ungültig macht. Die Zusatztafel entspricht jedenfalls nicht https://www.jusline.at/gesetz/stvo/paragraf/54
Ich werde bei Gelegenheit auch noch den Beginn anschauen.

Für mich ist die nicht rechtskonforme linke Beschilderung aus jetziger Sicht nicht gültig. 8)

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Re: Strafe Kurzparkzone - wär das nicht was für einen Einspruch?

Beitrag von alles2 » 25.02.2020, 00:21

Nichts dabei!

Aber, Du hast eine Organstrafverfügung beruhend auf der linken oberen Tafel bekommen, welche Du schlicht übersehen hast. Solange diese "rechtskonform" angebracht ist, wirst Du um die Multa wohl nicht herumkommen. Nur weil sich darunter eine womöglich sonderbare, abgerundete Zusatztafel findet, sehe ich keinen Grund, warum gleich die obere Tafel ungültig sein sollte.
Zuletzt geändert von alles2 am 26.02.2020, 00:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Art Vandelay
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Re: Strafe Kurzparkzone - wär das nicht was für einen Einspruch?

Beitrag von Art Vandelay » 25.02.2020, 07:58

Ich schon. Da gibts genügend Urteile, dass eine Ortstafel nicht als solche gilt, weil irgendwer ein Zusatzsatz a la "Familienfreundliche Gemeinde" darunter montiert hat.

Damit eine Beschilderung StVO-konform ist, darf man da nicht nach Belieben irgendwelche Phantasieschilder dazu montieren.

alles2
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Re: Strafe Kurzparkzone - wär das nicht was für einen Einspruch?

Beitrag von alles2 » 26.02.2020, 02:29

Nachdem Du eine festgefahrene Haltung eingenommen haben dürftest und Du eventuell nicht von Deinem Vorhaben abzubringen bist, könntest Du Dich sicherheitshalber an die "Infoline Straße und Verkehr" unter 01/95559 oder per E-Mail unter parken@post.wien.gv.at wenden und Dich vergewissern lassen, ob die zusätzlichen Hinweistafeln in der StVO vorgesehen sind. Diese Frage kann ich nämlich nicht beantworten.

Was ich allerdings sagen kann ist, dass diese im Jahre 2006 zur linearen Kurzpark-Regelung eingeführt wurden, weil sich unter den Fahrzeuglenkern ob der Park-Beschilderung Unmut breitgemacht hatte. Daher handelt es sich mMn nicht um ein für den Straßenverkehr irrelevantes "Phantasieschild", sondern dient der klaren Eingrenzung des Gebiets der Sonder-Kurzparkzone.
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Re: Strafe Kurzparkzone - wär das nicht was für einen Einspruch?

Beitrag von Art Vandelay » 26.02.2020, 08:23

Hier gehts doch nicht um meine Haltung - was meine Haltung ist, muss ich niemanden fragen, sondern um die StVO. Mit meiner Haltung kann ich keinen Einspruch erheben, sondern mit Begründungen auf Basis der StVO. Und in der existiert ein solches Zusatzschild nicht.

Ich glaube, wir drehen uns hier ein bisschen im Kreis. Lassen wir es lieber.

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Re: Strafe Kurzparkzone - wär das nicht was für einen Einspruch?

Beitrag von alles2 » 26.02.2020, 13:52

Es gibt Leute, die nehmen die Situation so hin, weil es sich um einen zusätzlichen Hinweis zugunsten des KFZ-Lenkers handelt und nicht etwa, um Verkehrsteilnehmer zu sekkieren.
Die anderen wollen (unbedingt) für Recht und Ordnung sorgen, auch wenn es einen Schritt zurück bzw. ein Sprung in die Vergangenheit vor über 13 Jahren bedeuten würde.

Nur damit Du mich nicht falsch verstehst, aber das meinte ich unter Haltung. Es sollte unter gar keinen Umständen als persönlichen Angriff oder sowas verstanden werden!

Damit wir uns nicht im Kreis bewegen...auf welchen Paragraphen der StVO stützt Du Dich, in der dieses Achtung-Zusatzschild nicht existiert, aber das Samstag-Zusatzschild sehr wohl. Man könnte sonst auf die Idee kommen, dass bei Tafeln ungültig sind und folglich ein Kundmachungsmangel vorliegt.
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Re: Strafe Kurzparkzone - wär das nicht was für einen Einspruch?

Beitrag von schanzenpeter » 26.02.2020, 18:24

hallo Art Vandelay: Ich versuch's auch zu erklären. Sie haben geschrieben, dass sie links die Zusatztafel gelesen haben und danach die "obere Tafel" mich mehr beachtet haben. Das war verkehrt. Die Obere Tafel ist das Verkehrszeichen, Samstag ist gebührenpflichtig, die untere ist bloß ein Hinweis, dass ACHTUNG es außer der Samstag-Regel noch eine andere, Mo-Fr, gibt.
Was soll daran ungesetzmäßig sein?

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Re: Strafe Kurzparkzone - wär das nicht was für einen Einspruch?

Beitrag von Gegengleis » 09.03.2020, 16:49

Probieren kann man das schon. Ich halte die Zusatztafel darunter für zumindest irreführend und rechtswidrig angebracht womit die Verordnung der Kurzparkzone nicht gehörig kundgemacht worden wäre.

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