Liebe Forumsmitglieder,
folgender Fall:
Ende Juli hat eine kleine Gruppe Studierender ein Fachhochschulstudium erfolgreich absolviert (Diplomprüfung), seitdem warten die Absolventen vergebens auf eine Zustellung eines Diploms bzw. auf den schriftl. Bescheid.
Seitens der Studiengangsleitung bzw. Sekretariat wird stets vertröstet, die Diplome würden bald kommen.
Mit Stand heute 31.10. sind es über 3 Monate Verzug.
Laut "§ 87 UnivG Verleihung akademischer Grade" ist dieser Bescheid "unverzüglich, jedoch spätestens einen Monat nach der Erfüllung aller Voraussetzungen von Amts wegen zu verliehen".
Da ich denselben Passus nicht im Fachhochschulstudiengesetz gefunden habe (dort steht bloß "§ 17.(4) Die Zeugnisse sind unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erbringung der zu beurteilenden Leistung, Sammelzeugnisse sind binnen vier Wochen nach Ablauf des Semesters auszustellen"), meine Frage:
Ist das Recht auf eine fristgerechte Verleihung des akademischen Grades bzw. Zustellung des Bescheides "nach Erfüllung aller Voraussetzungen" einklagbar?
Schließlich kann auch ein erheblicher beruflicher Nachteil bestehen, wenn erworbene Qualifikationen und akademische Grade nicht durch Zeugnisse belegbar sind (z.B. in einem Bewerbungsverfahren).
Danke & LG
Zustellung des Bescheides akadem. Grad
Da gemäß § 46 UG in allen behördlichen Verfahren das AVG anzuwenden ist und der Senat durch die Novelle 2013 in Studienangelegenheiten nicht mehr zweite Instanz ist (strittig!) kann auch kein Devolutionsantrag gem § 73 AVG gestellt werden. Hier müssten Sie vielmehr eine Säumnisbeschwerde gem Art 130 Abs. 1 Z 3 B-VG beim Bundesverwaltungsgericht erheben (vgl § 8 iVm § 9 Abs 5 VwGVG).
Ich würde Ihnen zu der Vorgangsweise raten, dass Sie sich zuerst mit der gesetzlichen Vertretung der Studierenden (ÖH) in Verbindung setzen. Vielleicht kann diese eine rasche Entscheidung bewirken, denn im Falle einer Säumnisbeschwerde hat die belangte Behörde immer noch die Möglichkeit, binnen einer Frist von drei Monaten den Bescheid zu erlassen, was eine weitere Verzögerung von mindestens einem Vierteljahr bedeuten würde.
Ich würde Ihnen zu der Vorgangsweise raten, dass Sie sich zuerst mit der gesetzlichen Vertretung der Studierenden (ÖH) in Verbindung setzen. Vielleicht kann diese eine rasche Entscheidung bewirken, denn im Falle einer Säumnisbeschwerde hat die belangte Behörde immer noch die Möglichkeit, binnen einer Frist von drei Monaten den Bescheid zu erlassen, was eine weitere Verzögerung von mindestens einem Vierteljahr bedeuten würde.
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Re: Zustellung des Bescheides akadem. Grad
Vielen Dank für alles
Re: Zustellung des Bescheides akadem. Grad
Achso, und darum hast Du das Foto von einer gewissen "Catherine Pacoret" gestohlen:
https://s19.directupload.net/images/200221/wnahkj59.jpg
Ne, is klar :-/
https://s19.directupload.net/images/200221/wnahkj59.jpg
Ne, is klar :-/
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Zustellung des Bescheides akadem. Grad
Vielen Dank für die Information, guter Beitrag
Re: Zustellung des Bescheides akadem. Grad
Sie haben mehr Informationen darüber, ich bin immer noch ein bisschen verloren in diesem Thema
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