Kündigungsfrist & Mäuseplage

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andiKpunkt
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Kündigungsfrist & Mäuseplage

Beitrag von andiKpunkt » 19.02.2020, 08:09

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe eine Frage bezüglich Kündigungsrecht und eine Frage zum Thema Mäuseplage und vielleicht kann mir hier an dieser Stelle jemand hilfreiche Tipps geben!

Kündigungsrecht:
Ich habe den Mietvertrag im Juli 2018 bei meinem Vermieter unter Einhaltung der drei Monate Kündigungsfrist aufgelöst und der Vermieter hat dies zur Kenntnis genommen. In diesem Zeitraum kamen schwerwiegende und lebensverändernde Umstände hinzu und ich bat den Vermieter, ob es möglich sei, dass ich bis ich eine neue Wohnung gefunden habe, in der Wohnung bleiben dürfe!

Er stimmte zu und meinte, ich könne gerne solange bleiben bis ich etwas gefunden habe!

Es wurde KEIN neuer Mietvertrag unterzeichnet oder sonstige Vereinbarungen getroffen, lediglich das ich sobald ich etwas habe, die Wohnung verlasse!

Was im Mai 2019 nach vorheriger Information an den Vermieter auch passiert ist. Nun fordert der Mieter die Zahlung der drei Monatsmieten für die seiner Meinung nach ausstehende Kündigungsfrist und hat mittlerweile sogar eine Exekution gegen mich eingeleitet.

Kann mir hier jemand sagen, wer hier bitte im Recht ist?

Erschwerend kommt auch noch dazu, dass die Wohnung regelrecht von Mäuse verseucht war und im Zeitraum meiner Tätigkeit auf Saison wurden nicht nur Kleidungsstücke von den Mäusen angenagt, sondern sie hielten sich überall auf, sogar im geschlossenen Kühlschrank.

Während meiner Zeit in der Wohnung habe ich dem Vermieter mehrmals mitgeteilt, dass ich immer wieder mit Mäusen zu kämpfen habe und das wurde seinerseits ins Lächerliche gezogen und damit abgetan, was die Wohnung sich in einem alten Bauernhaus am Land auf einer Landwirtschaft sich befände und ich Gift aufstellen soll!

Weitere Geschehnisse während meines Aufenthalts in besagter Wohnung:

• Ohne mein Wissen hat der Vermieter in meine Wohnung die zugestellten Pakete in die Küche gebracht, dazu musste er die ganze Wohnung durchqueren um sie dort abzustellen. Das er mehrmals ohne mein Wissen in der Wohnung war, merkte ich auch, das verschiedene Geräte einfach ausgesteckt waren.

• Als ich ihm die Fotos von den Schäden und dem hinterlassenen Kot der Mäuse sendete und auch Fotos meiner Tochter, welche Hautprobleme bekam wurde ich seinerseits mit der Polizei und einer Anzeige bedroht.

• Abgesehen davon, dass er in aller Öffentlichkeit nun behauptet, ich wäre schlampig gewesen, hätte keine Miete bezahlt und hätte mich nicht um die Wohnung gekümmert, behielt er auch noch die Kaution ein und fordert die drei Monatsmieten inklusive Gemeindeabgaben!

Ich habe die letzte Miete pünktlich überwiesen, sogar einen Mehrbetrag, da ich seitens des Vermieters nie eine Abrechnung für die Gemeindeabgaben erhalten habe.

Ich muss auch dazu sagen, dass ich die Mäuseplage mit eigenen Mitteln versucht habe, zu bekämpfen und nachweislich seitens der Jugendbehörde es nie eine Beanstandung zwecks Sauberkeit der Wohnung gegeben hatte. Wobei durch eine Differenz mit dem Expartner das Jugendamt mehrmals die Wohnung aufsuchte!

Festzuhalten ist auch:

• Alle Mieten wurden von meiner Seite nachweislich bezahlt
• die Wohnung wurde von mir immer penibel sauber gehalten
• die letzte Miete wurde ebenfalls fristgerecht bezahlt.

Das Problem ist und warum ich so ausführlich frage, was kann ich jetzt wirklich unternehmen und wie kann ich vorgehen? Ich habe erst im Dezember zu einem Unternehmen gewechselt und die Exekution wirft ein ganz schlechtes Bild auf mich und die Freude seitens der Unternehmensleitung hielt sich in Grenzen.

Für einen teuren Anwalt habe ich die nötigen finanziellen Mittel leider nicht und mit psychischen Problemen (Aufenthalt LSF Graz 2018) machten meine Situation auch nicht einfacher!

Würde wirklich um eine ehrliche Meinung bzw. Rat und Tipps bitten!

Danke!



SK
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Registriert: 24.01.2018, 00:23

Re: Kündigungsfrist & Mäuseplage

Beitrag von SK » 19.02.2020, 09:14

Da der Vermieter bereits Exekution führt, hat er offensichtlich schon geklagt.

Warum haben Sie keinen Einspruch erhoben?

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