Für was ist ein Exekutionstitel ? - Börsenmanipulation

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
a684dd572b1887661782981659331eed_174
Beiträge: 10
Registriert: 21.07.2019, 22:13

Für was ist ein Exekutionstitel ? - Börsenmanipulation

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_174 » 16.02.2020, 17:51

Ich wurde von einigen Jahren von einem Börsenguru betrogen und möchte nun, nachdem dieser
verurteilt wurde mein Geld zurück.
Nun hat mich die Rechtschutzversicherung gefragt, ob ich bereits einen Exekutionstitel einwirken
hab können. Nun frag ich mich, was das genau heißt und welchen Nutzen das für mich bringen sollte...
Dieser Börsenguru wurde wegen Börsenmanipulation verurteilt und ich war unter den opfern.
Habe im Jahr 890 Euro Abogebühr bezahlt für nichts und wieder nichts...

Danke schon mal für die Infos !

Justian



SVNU
Beiträge: 4
Registriert: 18.03.2019, 14:58

Re: Für was ist ein Exekutionstitel ? - Börsenmanipulation

Beitrag von SVNU » 16.02.2020, 18:42

Die wollen wissen, ob Sie bereits übers Gericht beantragt haben, dass dem das Geld gepfändet wird.
Infos auch
https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/Exekution.aspx

https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare.erv/user/formular.aspx?pid=583e8737f2314a14beb3d4d2903b8319&pn=B62b76427f31a40ce83ce57b8c40f2cf3&datamode=urlenc&data=woeizzn8WJ6d00gwfBxZzlCbPyxKDL7TUA0r%2bnLCCKo%3d

a684dd572b1887661782981659331eed_174
Beiträge: 10
Registriert: 21.07.2019, 22:13

Re: Für was ist ein Exekutionstitel ? - Börsenmanipulation

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_174 » 16.02.2020, 19:03

@SVNU

Danke für die Info.
Warum sollte ich das machen ?
Das interessiert mich ehrlich gesagt wenig, ob der exekutiert wird...
Ich will nur mein Geld wieder zurück....
Der zweite Link funktioniert nicht. Da muss man sich über Bürgerkarte anmelden ??
Nur um ein Formular runterzuladen ?

mastercrash
Beiträge: 261
Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: Für was ist ein Exekutionstitel ? - Börsenmanipulation

Beitrag von mastercrash » 16.02.2020, 20:33

Sie brauchen für die Pfändung einen Exekutionstitel.
Bei unbedingten Geldforderungen wie hier kann dies mit einer Mahnklage erreicht werden (muss unter bestimmten Umständen sogar zuerst versucht werden) und in einem zweiten Schritt bei Widerspruch mit einer gewöhnlichen Zivilklage.

Die Gerichtsgebühr die für die Mahnklage fällig wird richtet sich nach der Höhe der Forderung und entspricht den Gerichtsgebühren für ein Verfahren 1. Instanz nach dem Gerichtsgebührengesetz.

Eventuell werden die Kosten ja durch die Rechtsschutzversicherung übernommen/vorgestreckt.
Die Gerichtsgebühren können ebenfalls in die Mahnklage aufgenommen werden, müssen aber genau wie Zinsen gesondert ausgewiesen werden.

Also im Prinzip müssen Sie nur ein Formular ausfüllen und an das Gericht senden. Davor eventuell abklären, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten vorstreckt. Wenn der Schuldner nicht widerspricht erhalten Sie nach etwa 2 Monaten den Exekutionstitel per Post zugestellt und können damit per Gerichtsvollzieher pfänden. So ein Exekutionstitel verjährt auch erst nach 30 Jahren.

Bei einer Forderung von 700€ bis 2000€ beträgt die Gerichtsgebühr zB 107 €. Würde der Schuldner dem Mahnbescheid widersprechen diese Gebühr noch einmal für die Zivilklage 1. Instanz, wo entweder Sie selbst oder Ihr Rechtsanwalt anwesend sein müssten. Die Mahnklage dagegen ist ein automatisiertes Verfahren wo nur ein Antrag auszufüllen, an das Gericht zu senden und die Gebühr zu bezahlen ist. Wenn man weiß wie ausfüllen ist der Antrag in 5 Minuten fertig. Der häufigste Fehler bei einer Mahnklage die von Nicht-Juristen eingereicht wird ist, dass ein unzuständiges Gericht angerufen wird. Daher kann es nicht schaden, die Formulare durch eine rechtskundige Person ausfüllen zu lassen.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Für was ist ein Exekutionstitel ? - Börsenmanipulation

Beitrag von alles2 » 16.02.2020, 20:54

Einmal mehr eine äußerst gelungene Erläuterung von "mastercrash".

Es ist jedoch zu befürchten, dass diese Schritte ins Leere laufen könnten, wenn der Übeltäter nicht von sich aus zwecks Schadenswiedergutmachung auf die Geschädigten zugegangen ist. Wer weiß, wie vielen er um ihr Geld betrogen hat und die nun noch immer darauf warten.
Theoretisch kann man ihm das Angebot einer geringen einmaligen Abschlagszahlung machen, um den Schaden zu bereinigen. Das wäre rechtlich als volle Schadenswiedergutmachung zu sehen. Macht aber nur dann Sinn, wenn man im Wege von Exekution und Zivilklage sein Geld wohl sonst ohnehin nie sehen würde.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 40 Gäste