Strafverfügung erhalten - korrekte Vorgehensweise der Behörde?

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Peter Rieger
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Strafverfügung erhalten - korrekte Vorgehensweise der Behörde?

Beitrag von Peter Rieger » 12.02.2020, 17:07

Hallo zusammen,

es geht um eine Strafverfügung die ich erhalten habe, in der mir vorgeworfen wird, meinen Hund nicht an der Leine geführt zu haben. Laut Gesetz ist an besagtem Ort entweder eine Leine oder ein Maulkorb zu verwenden.
Allerdings ist im Text der Strafverfügung eine falsche Hunderasse angegeben, die ich nicht besitze. Ermittelt wurde meine Identität anhand meines KFZ-Kennzeichens.

Ich habe nun Einspruch gegen die Strafverfügung erhoben mit dem Einwand, dass ich nicht Halter der genannten Rasse bin und dies auch in der österreichischen Heimtierdatenbank nachvollziehbar sei (hier müssen alle Hunde zentral gemeldet werden), ich somit auch nicht der Täter sein kann. Nun wurde als Zeuge der Beamte herangezogen, der mich angezeigt hat und mir dessen Zeugenaussage zugesandt.

Laut seiner Aussage wusste er nicht, um welche Rasse es sich handelt. Er nannte jetzt die korrekte Rasse (was aber natürlich aus der Heimtierdatenbank problemlos ermittelbar ist und ich auch so im Einspruch erwähnt hatte). Er gab an, dass er gesehen hat, wie ich in das in der Nähe abgestellte Fahrzeug eingestiegen bin und dass er anhand des Kennzeichens den Fahrzeughalter ermittelt und in weiterer Folge das Führerscheinfoto verglichen hat und sich deshalb sicher ist, dass ich der von ihm gesehene Hundehalter bin. Weiters gab er an: "Der Angezeigte geht immer ohne Leine mit seinem Hund".

Ich frage mich nun, ob die genannte Vorgehensweise vollkommen rechtens ist. Darf wirklich anhand meine KFZ-Kennzeichens meine Identität inkl. Führerschein ermittelt werden, obwohl es sich um keinerlei Verkehrsdelikt handelt? Darf der Beamte pauschal behaupten, ich würde immer ohne Leine mit meinem Hund gehen obwohl er dies nicht beweisen kann? Habe ich die Möglichkeit, weitere Rechtsmittel dagegen zu ergreifen?

Vielen Dank vorab!



alles2
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Re: Strafverfügung erhalten - korrekte Vorgehensweise der Behörde?

Beitrag von alles2 » 13.02.2020, 04:51

Ich kann Dir zu Deinen Fragen keine fundierte Antworten geben. Aber ich befürchte, dass Du Dich in Nebensächlichkeiten versteifst. Wenn Du Dir im Klaren bist, dass Du dort ohne die vorschriftsmäßige Verwendung der Utensilien mit dem Hund Gassi gegangen bist, dann stehe dazu. Alles andere führt oft zu nichts.

Für den "besagten Ort" ist es völlig irrelevant, ob Du einen Mops oder Golden Retriever ausgeführt hast. Das Wesentliche ist, ob ein etwaiger Hund an der Leine war oder einen Maulkorb trug. Du kannst den Anzeiger auch nicht wegen Verleumdung oder sowas drankriegen, nur weil er sich in einem Detail geirrt haben könnte. Anders sieht die Sachlage dagegen aus, wenn Du in dem Zeitraum nicht dort warst, sondern beispielsweise im Restaurant Austern konsumiert hast.

Für eine Halterabfrage braucht es kein Verkehrsdelikt, sondern ein sogenanntes "berechtigtes rechtliches Interesse". Nimm als Beispiel, jemand hat Dir eine auf's Maul gegeben und Du hast Dir das Kennzeichen aufgeschrieben. Den Rest kannst Du Dir denken.
Der Beamte kann sagen was er will, auch wenn er zur Wahrheit verpflichtet sein sollte (zumindest vor dem Richter). Solange die übertriebene Darstellung keine zusätzlichen Folgen hat, in dem von mir aus mehrmals eine Strafe ausgesprochen wird, lohnt es sich nicht, sich darüber aufzuregen.
Rechtsmittel macht folglich nur Sinn, wenn der eigentliche Vorwurf nicht zutrifft!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Peter Rieger
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Re: Strafverfügung erhalten - korrekte Vorgehensweise der Behörde?

Beitrag von Peter Rieger » 13.02.2020, 10:01

Ich war ja zum angegebenen Zeitpunkt am besagten Ort mit meinem Hund spazieren, sonst wäre ja auch mein PKW nicht dort geparkt gewesen. Was aber, wenn ich nicht beweisen kann, dass ich eben nicht die Person war, die dort mit ihrem Hund ohne Leine Gassi gegangen ist? Es gehen dort regelmäßig sehr viele Personen mit Hund spazieren. Warum wurde dann in der Anzeige eine Rasse angegeben, wenn es einerseits irrelevant für das Vergehen ist und andererseits der Beamte sich laut eigener Aussage nichtmal sicher war? Warum wurde die Person die dort gegangen ist nicht direkt angehalten sondern über das PKW-Kennzeichen ermittelt?

Mir geht es nicht um die paar Euro die die Strafverfügung ausmacht, sondern ums Prinzip. Wenn dieses Vorgehen der Behörde vollkommen rechtens ist, heißt das im Umkehrschluss nämlich nichts anderes, als dass der Beamte dort am Parkplatz stehen kann, und sobald ich (oder sonst jemand) dort parkt und mit seinem Hund aussteigt (völlig egal ob mit oder ohne Leine oder mit oder ohne Maulkorb), dann kann er denjenigen anzeigen und der Angezeigte kann nichts, aber auch gar nichts dagegen einwenden, weil es schlicht nicht beweisbar ist, selbst wenn ich mich völlig rechtens verhalten habe.

alles2
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Re: Strafverfügung erhalten - korrekte Vorgehensweise der Behörde?

Beitrag von alles2 » 13.02.2020, 13:13

Du weißt ja, wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn man etwas nicht nach Vorschrift macht, kann das lange Zeit gut gehen, aber irgendwann eben halt mal nicht. Und es ist einfach mal so, dass es solche und solche Leute gibt. Die einen würden Dich gleich ansprechen und merken sogar an, dass es beim nächsten Mal gemeldet werden würde. Die anderen suchen eben nicht die direkte "Konfrontation".

Es macht jetzt den Eindruck, als würdest Du Dir keiner Schuld bewusst sein und ausschließen, dass Du dieses "Vergehen" begangen hast. Dann wäre nach meinem Empfinden Deine Fragestellung anders gewesen, wie "Ich werde zu Unrecht verdächtigt, was kann ich tun?".

Ich will mich aber nicht mit belanglosen Details aufhalten lassen. Bei einer Art "Sachverhaltsdarstellung" versucht man eben so viele Details wie möglich anzuführen, um den vermeintlichen Übeltäter so gut wie möglich überführen zu können. Ich war schon oft bei Gerichtsverhandlungen und was glaubst Du, wie oft Zeugen schon auf eine Frage irgendein Scheiß gesagt haben, anstatt sich einzugestehen, dass sie es nicht mehr genau wissen. Nur wird man auch vor Gericht als Zeuge nicht für jede falsche Aussage wegen Verleumdung bestraft, sondern am ehesten wenn es wissentlich erfolgte und zu fatalen Folgen für den Betroffenen führte.

Natürlich ist die Hunderasse irrelevant, wenn laut Verordnung am besagten Ort Dein Hund von der Leinen- bzw. Maulkorbpflicht ausgenommen ist und jene vom Zeugen genannte Rasse eben nicht. Wenn das nicht zutrifft, macht ein Herumreiten darauf keinen Sinn!
Angenommen jemand beobachtet einen Banküberfall und gibt an, dass der Täter eine Glatze hat. Die Polizei überführt ihn samt der Beute, der Täter hat aber keine Glatze. Deshalb wird die Polizei ihn auch nicht so einfach gehen lassen, nur weil sich ein Zeuge in einem Detail getäuscht haben könnte.

Wenn es Dir um das Prinzip geht, dann bezahle einfach, wenn Du nicht ausschließen kannst, dass Du Deinen Hund zu diesem Zeitpunkt mal nicht entsprechend ausgeführt hast. Wenn Du sämtliche Vorwürfe von Dir weist, dann bleibe bei Deiner Abwehrhaltung und das Verfahren könnte eingestellt werden, weil die Sachlage nicht eindeutig nachweisbar ist.
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