Sittenwidrige Bürgschaft?

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BuergschaftsFrage
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Sittenwidrige Bürgschaft?

Beitrag von BuergschaftsFrage » 10.02.2020, 20:32

Hallo liebe Community,

meine Freundin braucht bitte Eure Hilfe um zu wissen wie sie eine Bürgschaft eines Kredits ihres Ex-Mannes kündigen könnte.

Folgender Fall (so weit anonymisiert wie möglich):
Meine Freundin und ihr damaligen Mann (jetzt Ex-Mann) zogen nach Österreich um zu arbeiten um. Ihr Mann nahm ein Kredit auf in welchem meine Freundin die Bürge ist. Sie hat auf seiner Anweisung die Bürgschaft unterschrieben obwohl sie damals kaum Deutsch gesprochen hat und nicht verstand was drauf geschrieben war. Sie hat keinen witschaftlichen Vorteil vom Kredit erhalten, da wie es später rauskamm, Ihr Ex-Mann ist alkoholiker und drogensüchtiger und hat anscheinend das Geld dafür veschwendet.
Sie trennten sich und vor der Scheidungsgerichtstermin (im Ausland) vereinbarten sie mündlich :roll: :cry: dass er das Kredit abzahlen würde und sie deswegen deutlich weniger Kinderunterhalt beansprüchen würde. Nach der Scheidungsgerichtstermin stellte sich heraus dass er die Kreditraten doch nicht zahlt und keine Interesse hat diese zu zahlen.

Die Fragen:
1. Da meine Freundin aus emotionalen Gründen die Bürgschaft unterschrieb und sie keinen wirtschaftlichen Vorteil erhielt, kann eine sittenwidrige Bürgchaft vorliegen so dass meine Freundin aus die Bürgschaft kündigen kann?
2. Wie sollten wir mit diesem Thema vorgehen? Brauchen wir einen Antwalt? Wenn ja, wie hoch schätzt Ihr die Honorare für so einen Fall?
3. Falls jemand uns helfen wollen würde oder ein Antwalt seine Dienste (bitte mit Kostenübersicht) uns anbieten wollen würde, kann ich gerne meine Emailadresse in einer privaten Nachricht senden.

Wir sind für Eure Hilfe sehr dankbar.
Beste Grüße!
BuergschafstFrage



alles2
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Re: Sittenwidrige Bürgschaft?

Beitrag von alles2 » 11.02.2020, 00:42

Mit einem Anwalt wärst Du sicherlich gut bedient. Denn es gibt noch zu viele Unsicherheitsfaktoren, um Dir das Patentrezept schlechthin geben zu können. Nicht zuletzt wegen der Anwaltfrage wäre die Information über die Höhe des Kredits wesentlich.
In welchem Land hält sich der Ex nun auf? Wie lange ist die Scheidung her?

Nach der Scheidung kann man innerhalb von einem Jahr die Umwandlung der herkömmlichen Bürgschaft in eine Ausfallbürgschaft beantragen. D.h. in dem Fall müsste der Gläubiger alles unternehmen (bis zum letzten Mittel der Exekution), um vom Schuldner an das Geld heranzukommen. Nur wenn der Ex sich abgesetzt hat, macht das wenig Sinn und die Bürge mit so oder so den Kopf hinhalten.

Darüber hinaus hat der Richter theoretisch noch die Möglichkeit, die Bürgschaft aufgrund der prekären finanziellen Situation komplett zu streichen. Probiert das einfach einmal bei Gericht und vielleicht werdet Ihr auch ohne Anwalt Erfolg haben.

Möglich ist auch, dass Euch empfohlen wird, dass sie gegen den Ex wegen Betrug oder ähnliches vorgehen soll. Das Problem könnte sein, dass es Aussage gegen Aussage stehen würde bzw. der Beweis aufgrund fehlender Nachweise nicht überzeugend genug erbracht werden kann. Sollte es aber durchgehen, wäre die Bürgschaft sozusagen ungültig.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

BuergschaftsFrage
Beiträge: 2
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Re: Sittenwidrige Bürgschaft?

Beitrag von BuergschaftsFrage » 12.02.2020, 22:21

Herzlichen Dank für deine Antwort alles2! Sie hat jetzt schon viel geholfen :)

Leider kennt meine Freundin die Höhe des Kredits selber nicht aber schätz sie auf ca. 15 000 €. Minus die bezahlte Kreditraten plus die verzögerte Kreditraten wahrscheinlich ca. 10 000€. Das ist ein weiterer Punkt den ich klären muss. Ich weiss aber nicht ob ich, meine Freundin oder ein Antwalt die Bank lieber kontatieren soll um danach und nach dem Vertrag zu fragen. Sie hat leider nicht mal eine Kopie des Darlehensvertrages...

Ihr Ex lebt nicht mehr in Österreich. Die Scheidung war im Ausland vor weniger als einem Jahr. Wie kann man die Umwandlung der herkömmlichen Bürgschaft in eine Ausfallbürgschaft beantragen? Bei der Bank?

Die Möglichkeit dass der Richter die Bürgschaft aufgrund der prekären finanziellen Situation streicht werden wir versuchen. Danke für die Info! Meintest Du damit den Scheidungsrichter im Ausland? Oder ein Richter in Österreich?

Welche Tätigskeitsgebiet eines Antwalts würdest Du empfehlen? Kannst du bitte auch ein Richtungswert der Kosten nennen?

Danke vielmals!

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