Schulrecht - Österreichische Gesetzesgebung für Lehrer - Datensicherheit

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weg
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Schulrecht - Österreichische Gesetzesgebung für Lehrer - Datensicherheit

Beitrag von weg » 08.02.2020, 09:57

Hallo Zusammen,

ersuche Euch um Eure Hilfe.
Folgende Gesetzgebung gilt in D (Sachsen).

Die Nutzung von privater Hard- und Software in der Schule ist grundsätzlich nicht zulässig. In Ausnahmefällen sind alle in dieser Handreichung beschriebenen Maßnahmen auch für diese Technik sicherzustellen.

Sie sind grundsätzlich so aufzubewahren, dass unautorisierte Personen keinen Zugriff erhalten. Soweit personenbezogene Daten auf mobilen Datenträgern gespeichert werden, sind diese mindestens mit einem Passwortschutz zu versehen; besser ist eine zusätzliche Verschlüsselung.

Haben wir in Österreich eine ähnliche Gesetzgebung. Darf private Hard und Software in der Schule verwendet werden? Muss ein USB Stick vom Lehrer gesichert sein?

Danke für Eure Hilfe!!

mfg weg



alles2
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Re: Schulrecht - Österreichische Gesetzesgebung für Lehrer - Datensicherheit

Beitrag von alles2 » 08.02.2020, 10:29

Aus vorschriftsmäßiger Sicht kann ich es leider nicht beurteilen. Aber nachdem Du selbst erwähnst, dass Dir diese Bestimmung nur auf eines von 16 deutschen Bundesländern bekannt ist, kann ich mir gut vorstellen, dass es sich um eine "Freistaat"-spezifische Regelung handelt, weil sich eben beispielsweise andere technische Möglichkeiten nicht umsetzen lassen oder man auf diese nicht zurückgreifen kann.

Soll heißen, es handelt sich um eine Bundesland-eigene Maßnahme, die man selbst in Deutschland nicht auf das ganze Bund umlegen kann. Ergo muss es in Österreich keine Variante geben, die für alle Bundesländer gilt. Daher wäre es um besten, wenn Du Dich an eine Schule Deines Vertrauens wendest, die Dir dazu hoffentlich weiterführende Hinweise geben kann.
Zuletzt geändert von alles2 am 08.02.2020, 14:25, insgesamt 2-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

weg
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Re: Schulrecht - Österreichische Gesetzesgebung für Lehrer - Datensicherheit

Beitrag von weg » 08.02.2020, 11:15

Danke dass Sie sich die Zeit für eine Rückinfo genommen haben!
Da es sich hier um eine sehr delikate Unvernunft eines Lehrers und sehr unglückliche Umstände/Zufälle handelt kann ich leider nicht genau diese Angelegenheit schildern. Es ist daher im Moment vielleicht nicht ratsam gerade in der Schule (Dienstgeber) des Lehrers nachzufragen. Ich persönlich habe auch das Problem, das Thema sofort auch gerne von Medien aufgegriffen und breit getreten wird. Daher dem Lehrer und uns persönlich sehr schaden würde.
Im Prinzip handelt es sich um einen kleinen Schülerstreich der auf Grund der unglücklichen Umstände (Unvernunft) zu einem Riesen-Thema wurde.

Vielleicht können Sie mir noch raten in welcher Gesetzgebung ich am ehesten Hinweise finde?
Besten Dank im Voraus.

mfg

alles2
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Re: Schulrecht - Österreichische Gesetzesgebung für Lehrer - Datensicherheit

Beitrag von alles2 » 08.02.2020, 14:36

Ich kenne die Komplexität nicht, aber im Prinzip könntest Du natürlich auch einfach in eine andere Schule gehen und unter einem anderen Vorwand (muss ja nicht gleich die Wahrheit sein) um Informationen bitten. Denn wenn es so eine Regelung in Deinem Bundesland gibt, sollte es nach meinem Empfinden für das ganze Bundesland gelten. Außer es handelt sich um eine interne Angelegenheit der Schule.

Du kannst Dich auch quasi an die höchste Instanz in Form des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung wenden:
https://www.bmbwf.gv.at/Ministerium/Kontakt.html

Eventuell die Bildungsdirektion Deines Bundeslandes, welche zwischen den Schulen und dem Ministerium gestellt ist.
Aber so oder so, irgendjemand sollte Dich da schon in die richtige Spur führen können!
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