Sehr geehrte Damen und Herren,
mich würde interessieren, wie die Strafe im o.g. Fall bemessen wird. Leider konnte ich bisher keine plausible Antwort finden.
Vielen Dank
Verurteilung wegen §§ 83, 105 StGB
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- Registriert: 02.02.2020, 14:47
Re: Verurteilung wegen §§ 83, 105 StGB
Das ist schwer zu beurteilen, weil von verschiedenen Faktoren abhängig. Beispielsweise ob es Vorstrafen gibt, Alter des Beschuldigten, die Art der Vollendung der Tat, Reumütigkeit, (spezial-)präventive Maßnahmen und vieles mehr.
Du kannst Dich u.a. an § 33 StGB und § 34 StGB iVm § 41 StGB orientieren.
Da wir die näheren Umstände nicht kennen, kann ich nur darauf hinweisen, dass gerne zuerst mal beurteilt wird, ob eine Diversion möglich. Ist es ausgeschlossen, wird ein Urteil oft im unteren Drittel der Höchststrafe gefällt. In dem Fall sind 3-4 Monate bedingte Freiheitsstrafen durchaus üblich.
Aber das hängt eben auch vom Richter ab. Mitunter ein Grund, warum es einen Instanzenzug gibt.
Du kannst Dich u.a. an § 33 StGB und § 34 StGB iVm § 41 StGB orientieren.
Da wir die näheren Umstände nicht kennen, kann ich nur darauf hinweisen, dass gerne zuerst mal beurteilt wird, ob eine Diversion möglich. Ist es ausgeschlossen, wird ein Urteil oft im unteren Drittel der Höchststrafe gefällt. In dem Fall sind 3-4 Monate bedingte Freiheitsstrafen durchaus üblich.
Aber das hängt eben auch vom Richter ab. Mitunter ein Grund, warum es einen Instanzenzug gibt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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