Behaltefrist

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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IShootYOU
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Behaltefrist

Beitrag von IShootYOU » 31.01.2020, 16:09

Hi,

am 27.1 habe ich meine Lehre als IT-Techniker beendet (Lehrabschlussprüfung folgt im März) und befinde mich jetzt somit in der Behaltefrist. Am 28.1 hatte ich einen dienstvertrag vorgelegt bekommen, welchen ich nicht unterschrieben habe, weil da Sachen drinnen standen die sehr benachteiligend sind für mich wie z.b. "schriftlich und mündliche Vereinbarungen sind mit Unterschrift des Dienstvertrages ungültig" usw... (seit 3,5 Jahren haben wir die Regelung, dass ich vormittags und nachmittags 10min Pause machen darf, bezahlt).

Der Jurist in der Firma kam zu mir und fragte mich ob ich schon unterschrieben habe. Ich sagte "Ich unterschreibe das nicht, weil da Sachen drinnen stehen mit welchen ich nicht einverstanden bin". Er fragte mich welche... diese hatte ich alle aufgezählt:
-Gehaltseinstufung ZT - Einstiegsstufe 1590€ Brutto mtl.
-Urlaub ist tunlichst im jeweiligen Urlaubsjahr zu verbrauchen (habe ca 20 Tage noch offen)
-Krankmeldungen sind sofort nach Erhalt dem Dienstgeber zu übermitteln (ich bin nicht neugierig mit Fieber mich an den Rechner zu setzen um ein e-mail zu schicken... gehandhabt wurde dies immer, dass ich diese bringe sobald ich wieder im Büro bin)
-Ich darf keine Nebenbeschäftigungen außerhalb meiner Arbeitszeit bei der Firma tun, selbst wenn diese Tätigkeit nicht konkurrenzierend sind (ich würde schon gerne nebenbei am Samstag wo arbeiten).
-Jegliche Ansprüche verfallen nach 3 Monaten (im KV ist nichts geregelt... somit sind mir 3 Jahre bis zur Verjährung lieber als ein Verfall nach 3 Monaten).
-Der vorliegende dienstvertrag ersetzt alle bisher mündlichen sowie schriftlichen Vereinbarungen.

Er sagte dann zu mir: also lehnen sie das Angebot ab und somit können wir Sie nicht weiter beschäftigen. Ich weißte darauf hin das ich in der behaltefrist sein möchte und nichts gegenteiliges diesbezüglich sagte.
Er: ich verstehe das so das sie unser Angebot für eine Behaltefrist ablehnen und wir Sie deshalb nicht weiters beschäftigen können.


Heute hatte mich der Jurist in der Firma erneut geholt zum Firmeninhaber und einer anderen anwesenden Person. Ich hatte ein "Angebot im Zusammenhang mit der Weiterbeschäftigung" vorgelegt bekommen.
Da steht erneut drinnen das ich ein Support Mitarbeiter sein soll mit folgenden tätigkeiten:
-Datenerfassung/Codierung, Datenerfassung für Problemanalyse, einfaches Operating
-Gehaltseinstufung: ZT Einstiegsstufe
-Gehalt: 1590€ monatlich (Brutto oder Netto ist nicht angegeben)
-Befristet von 28.1 bis 28.4 und endet danach automatisch.


Ich unterschrieb nicht, weil mir die Gehaltseinstufung nicht passt... ich sehe mich mindestens in der Kategorie AT. Meinten die: also lehnen Sie unser Angebot für eine Weiterbeschäftigung in einer Behaltefrist ab.
Sagte ich: nein, ich möchte immer noch in der behaltefrist sein, aber ich bin der Meinung das ich nach der Kategorie AT eingestuft werden muss.

Haben die auf das Angebot geschrieben: "Nach Meinung von Hr XXXXXXX würde die KV-Einstufung AT lauten" und "Hr XXXXXXX unterschreibt das vorliegende Angebot nicht, hat dich aber dahingehend geäußert, dass er in der Behaltefrist bei der Firma XXXXX bleiben möchte" dann haben die das unterschrieben, der Firmeninhaber hatte ein Foto gemacht ohne zu fragen, worauf wir alle zu erkennen waren?!!!!! Löschen will er es auch nicht.
Danach wurde mir gesagt: ich bekomme einen Brief Nachhause geschickt und kann jetzt gehen.



Zu meinen Fragen:
-Wenn ich die Lehre beendet habe, darf ich dann nach der Tätigkeitsfamilie ZT eingestuft werden?... Zumal ich bis 29.1 Tätigkeiten bekommen habe, welche zu der Tätigkeitsfamilie AT zuzuordnen sind (und auch während der Lehre). Und seit dem 29.1 bekomme ich keine Aufgaben mehr.
-Wenn ich diese Verinbarungen nicht unterschreibe eben wegen der Tätigkeitsfamilie ZT, kann das Konsequenzen haben?....In die Arbeit komme ich und werde ich auch bis zum 28.4



Mona Lisa
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Re: Behaltefrist

Beitrag von Mona Lisa » 03.02.2020, 11:45

Ich würde Ihnen raten, zur Arbeiterkammer zu gehen. Dort sitzen Juristen, die sich mit Verträgen sehr gut auskennen. Allerdings finde ich es nicht bedenklich, wenn Sie im Krankheitsfall Ihre Krankmeldung (Per Post oder Mail ist egal) sofort dem Dienstnehmer überbringen sollen. Das ist überall so. Wie das bisher gehandhabt wurde, ist im Bezug auf den Vertrag egal. Wel laut Gesetz muss man das ohnehin so machen. Die Einstufung des Lohnes ist normalerweise immer Brutto angegeben, wenn Sie mehr haben möchten, werden Sie sich wohl einen anderen Arbeitgeber suchen müssen. Keine Firma kann gezwungen werden, mehr zu zahlen (außer den Kollektivvertrag). Auch Urlaub ist im selben Jahr aufzubrauchen - das ist auch keine Schikane sondern gängige Praxis. Und wenn Sie noch Resturlaub stehen haben, dann gehen Sie eben und brauchen Sie diesen auf. Sollte der Arbeitgeber Ihnen diesen nicht gewähren (weil zeitlich/arbeitsmäßig nicht möglich), so kann er auch nicht verfallen. Dies würde ich aber vorher abklären mit dem Chef.

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