Enstehung eines Kaufvertrages + Rücktritt - Willhaben

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ebstiele
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Enstehung eines Kaufvertrages + Rücktritt - Willhaben

Beitrag von ebstiele » 27.01.2020, 14:53

Guten Tag,

ich habe einen Artikel auf Willhaben angeboten. Nach einiger Zeit hat sich jemand gemeldet, dass er den Artikel kaufen möchte.

Ich bin mit dieser Person in Kontakt getreten (per Whatsapp) und haben Kaufpreis, Zahlungsmethode und den Versand abgeklärt.

Er hat darum gebeten, dass der Artikel per Post versendet wird.
Darauf folgend hat er mir die Adresse von Ihm mitgeteilt und ich habe den Artikel per Post und versichert versandt.

Da dem Käufer die Zahlungsmethode per Überweisung zu unsicher war, dass er auch wirklich die Ware erhält, haben wir uns auf eine Bezahlung per Nachname verständigt.

Lt. Sendungsverfolgung ist das Paket bereits am Zielort eingelangt, jedoch wurde es in der Postfiliale hinterlegt da der Empfänger nicht anzutreffen war.

Kurz darauf hatte ich vom Verkäufer eine Nachricht erhalten, dass er den Artikel doch nicht annimmt bzw. kaufen will.

Wurde aus den oben angeführten Bestandteilen schon ein Vertrag beschlossen bzw. ist es rechtens den bereits versandten Artikel einfach nicht anzunehmen.

Bleibe ich bei Rücksendung des Artikels jetzt auf den Versand- bzw. Versicherungskosten sitzen?

Danke und mfG

Eric



alles2
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Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Enstehung eines Kaufvertrages + Rücktritt - Willhaben

Beitrag von alles2 » 28.01.2020, 10:26

Meiner Meinung nach ist ein mündlicher Kaufvertrag zustande gekommen und bei Privatkäufen gibt es bei nicht berechtigter Beanstandung kein Widerrufsrecht oder ähnliches.
Natürlich hat ein schriftlicher Kaufvertrag im Streitfall (eventuell auch vor Gericht) mehr Gewicht. Wenn es mündlich ist, brauchst Du dann irgendein Nachweis. Sonst wird es schwer bis unmöglich, dass man damit durchkommt. Außer der Käufer stimmt Dir zu oder Du hast einen Zeugen dafür.

Natürlich kann man jetzt behaupten, dass der Käufer im Zahlungsverzug ist. Doch ich denke, es zahlt sich wegen den Versandkosten nicht aus, es gerichtlich einzufordern. Sieh's als Lehrgeld. Sollte Dir wieder jemand so kommen, kannst Du mit ihm vereinbaren, dass er vorab die Versand- und/oder die Nachnahmegebühren bezahlt und Warenpreis sozusagen erst bei Erhalt. Schließlich will er die "Extrawurst" gebraten haben, auf welche Du Dich nicht einlassen musst.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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