Persönlichkeitsrechte IT

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ankanao
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Persönlichkeitsrechte IT

Beitrag von ankanao » 24.01.2020, 20:00

Liebes Forum

Wenn der Schwager, ein ITler, einmal meinen Computer gewartet hat / in den Fingern hatte - und nun offenbar ganz genau weiß, was man alles im Netz gemacht hat und diese Infos ganz offensichtlich nachweislich von ihm kommen und bei Gericht (Scheidungs/Sorgeverfahren) jetzt als Beweis einreicht, dass man in einem Forum für Alleinerziehende drin war - wie kann ich dagegen vorgehen?
Eine Freundin hat lediglich in einem Forum für Alleinerziehende rechtliche Fragen gestellt und selbst natürlich nichts falsches / verwerfliches gemacht.


Ohne meine Zustimmung fühle ich mich extrem in meiner Privatsphäre/ Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt / beobachtet.

Gegen was kann man hier Anzeige erstatten? Was muss vorgelegt werden?

Und falls sich jemand auskennt: wie kann das nun in Zukunft unterbunden werden? Ist eine PW Änderung computer ausreichend,



alles2
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Re: Persönlichkeitsrechte IT

Beitrag von alles2 » 25.01.2020, 01:37

Du hast ihm anscheinend die Zustimmung gegeben, Deinen Computer "verwenden" zu dürfen. Ihr habt vorher nicht ausgemacht bzw. schriftlich festgehalten, was er darf und was nicht. Und wenn er die gewonnen Daten nicht zum Schaden eines Betroffenen genutzt hat, indem er es beispielsweise veröffentlicht hat, sehe ich schwarz für eine Strafanzeige (Sachverhaltsdarstellung mit Anschluss als Privatbeteiligter!) oder ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch (mit Prozessrisiko!).

Wenn sich jemand im Stile eines Hackers unerlaubten Zugang zu Deinem System verschafft hat (Stichwort Datenklau, Datendiebstahl, Identitätsdiebstahl o.ä.), könnte § 118a StGB greifen. Für den Fall, dass sich später herausstellen sollte, der Schwager habe irgendwelche Daten missbräuchlich verwendet, könntest Du Dich schonmal mit § 119, 119a, 126a, 126b, 126c und 148 StGB und § 51 DSG vertraut machen.

Wie Du Dich schützen kannst, hängt in erster Linie davon ab, ob der Computer bei Dir ist oder ob Du es einer anderen Person übergibst.
Wenn der Computer bei Dir bleibt, bleibe am besten vor Ort und schaue dem "Pfleger" am besten über die Schulter. Vermeide es, dass er einen eigenen Datenträger verwendet und wenn möglich, entferne sämtliche Komponenten, die ihm den Zugang ins Internet ermöglichen. Das mit dem Passwort bringt nichts, wenn er beispielsweise Optimierungen am Betriebssystem vornehmen, Treiber aktualisieren oder Einstellungen von Programmen anpassen soll. Du könntest eventuell ein neues Benutzerkonto erstellen. So bleiben ihm Deine Spuren im Normalfall verwehrt.
Sollte er Deinen PC zu sich mit nach Hause nehmen. Hilft nicht mal ein Passwort. Ein Image Deiner Festplatte ist schnell gemacht und heutzutage gibt es zig (u.a. Linux-basierte) Möglichkeiten, das Passwort zu umgehen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

ankanao
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Re: Persönlichkeitsrechte IT

Beitrag von ankanao » 25.01.2020, 05:29

Danke für die ausführliche Antwort!

Aber die Zustimmung war ja nur, dass er mir MS Word einrichtet. Er veröffentlicht Daten insofern, als dass er Screenshots erstellt hat und vor Gericht vorlegen möchte (als Beweis, dass ich eine Frage in einem Alleinerziehenden Forum gestellt habe). Das gilt ja dann schon als Verbreitung unter Dritten, oder?

alles2
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Re: Persönlichkeitsrechte IT

Beitrag von alles2 » 25.01.2020, 12:37

Ich verweise auf § 1 StGB. Demnach ist nur das strafbar, was das Gesetz ausdrücklich unter Strafe stellt!

Nachdem Du dem Schwager den Rechner überlassen hast, muss man damit rechnen, dass er etwas macht, was über das Vereinbarte hinausgeht. Fakt ist, dass er sich keinen unberechtigten Zugang verschafft hat.

Verfahren beim Familienrecht sind eigentlich nie öffentlich. Wenn der Bekannte etwas dem Richter vorgelegt hat, dann nur zur Beweisführung. Daher ist es nicht als Straftatbestand zu werten, zumal er Dich nicht bewusst oder missbräuchlich geschädigt hat. Die Tatsachen sind so wie sie sind und Du kannst vor dem Richter die Gelegenheit, Dich zu rechtfertigen.
Allerdings möchte ich betonen, dass ich mich in dem Punkt als juristischer Laie durchaus täuschen kann. Nur kann ich mir aufgrund der bestehenden Gesetzeslage nicht vorstellen, dass sich ein (Straf-)Richter dafür interessieren wird.
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mastercrash
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Re: Persönlichkeitsrechte IT

Beitrag von mastercrash » 25.01.2020, 14:20

Beim Gericht wo er die Unterlagen als Beweis vorlegen will einen Antrag auf Beweisverwertungsverbot stellen.
Begründung: Die Beweise wurden in unerlaubter Weise vom PC bei einer beauftragten Wartung gewonnen und sagen auch nichts wesentliches aus, sodass sie nicht zu berücksichtigen sind.

Kann gut gehen oder auch nicht. Eine strafrechtliche Strafbarkeit braucht es jedenfalls nicht zwingend, damit Beweise nicht verwertet werden dürfen. Liegt in so einem Fall aber im Ermessen des Richters/Richterin.
Aus Erfahrung kann ich aber sagen, dass Richter wo es geht ein Urteil nicht auf irgendwelchen schwammigen Schmuddelbeweise stützen wollen. So ein Urteil steht nämlich auf recht wackeligen Beinen.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

alles2
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Re: Persönlichkeitsrechte IT

Beitrag von alles2 » 25.01.2020, 21:35

Moment, verstehe ich jetzt was falsch?
Jemand, entweder der Threadersteller oder eine Freundin von ihr/ihm, schreibt öffentlich in einem Forum für Alleinerziehende einen Beitrag. Wieso sollte man dann extra über ein Beweisverwertungsverbot entscheiden lassen? Wenn es für den Richter ohnehin irrelevant ist, hat es auf seine Entscheidung in der Streitsache keinen Einfluß.

Dass der Schwager unerlaubt an die Screenshots gekommen ist, ist auch nirgends zu entnehmen. Er kann den Browser-Verlauf am PC durchgestöbert und dann bei sich privat die entsprechenden Foren-Beiträge genauer angesehen und Screenshots erstellt haben!

Ich finde schon die Formulierungen des Threaderstellers etwas verwirrend. Im ersten Beitrag ist die Rede von "Eine FREUNDIN hat lediglich in einem Forum für Alleinerziehende rechtliche Fragen gestellt". Etwas später heißt es "ICH eine Frage in einem Alleinerziehenden Forum gestellt habe".
Ähm, wie jetzt?
Zuletzt geändert von alles2 am 26.01.2020, 12:10, insgesamt 1-mal geändert.
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ankanao
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Re: Persönlichkeitsrechte IT

Beitrag von ankanao » 26.01.2020, 10:48

Kann ich gern besser erklären:

Meine Freundin war auf MEINEM Pc eingeloggt (sie hatte da halt ein Profil, weil sie schon länger alleinerziehend ist). Ich war auch dabei, also genau genommen haben WIR da eine Frage reingestellt, auf meinem PC eingeloggt halt.

Und: der Schwager hatte seitdem den pc nicht in der Hand! Sondern vor Monaten einmal eine Wartung durchgeführt. Er konnte das also NUR wissen, weil er offensichtlich immer noch eine Möglichkeit hat, auf alles zuzugreifen!

Es war nichts im Verlauf drinnen, weil ich den Verlauf bei mir gar nicht abspeicher.

Wie das nun technisch möglich ist - weiß ich nicht, deswegen frage ich hier..

alles2
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Re: Persönlichkeitsrechte IT

Beitrag von alles2 » 26.01.2020, 12:50

Der Browser-Verlauf ist standardmäßig aktiviert. Welchen Browser nutzt Du und wie wurde das Speichern des Verlaufs unterbunden?

Es gibt technisch mehrere Möglichkeiten, wie der Schwager zu den Screenshots gekommen ist. Dazu wäre es wichtig, mehr über die Chronologie zu erfahren. Also wann hat man sich in dem Forum registriert? Wann hat der Schwager den PC gewartet? Wann wurde der vermeintlich belastende Eintrag im Forum getätigt?

Also wenn man sich an dem PC schon vor der Wartung in dem Forum eingeloggt hatte, ist es ein Leichtes, sämtliche Login-Daten zu Online-Plattformen auszulesen. Dazu braucht es nicht mal sogenannte Hacker-Tools.
Auf den umgekehrten Fall werde ich vorerst nicht eingehen.

Wie war das jetzt, hast Du ihm ein Passwort gegeben, damit er sich ins Windows einloggen konnte?
Und hat er den PC bei sich gehabt oder ist es bei Dir geblieben? Hatte er einen Datenträger dabei (USB-Stick oder ähnliches)?
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ankanao
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Re: Persönlichkeitsrechte IT

Beitrag von ankanao » 26.01.2020, 14:13

Ich versuche mal, so viele Details wie möglich chronologisch zusammen zu fassen:

Oktober 2019
MacBook Air hat leider kein Word drauf, was ich für Uni benötige - Schwager kennt sich aus und installiert das. Ich habe ihm dazu das Einstiegs-PW gegeben für den PC und der PC war 1-2 Tage lang bei ihm. Ich war also leider nicht anwesend. Zum damaligen Zeitpunkt hatte er aber keinerlei Grund, mir etwas Böses zu wollen - die Familienstreits kamen erst im Dezember. Meine Freundin war bis dato nicht eingeloggt, weil ich bis dahin ja keine Alleinerziehender-Fragen hatte. Alleinerziehend bin ich erst seit 1.1.2020.

Es geht hier also nicht um Windows, sondern iOS. Der Browser hierfür: Safari. Immer im „Privat-Modus“ - so viel ich weiß, gibt’s deswegen keinen Verlauf?

Jänner 2020
Ich bin plötzlich alleinerziehend, rede ganz viel mit Freundinnen, die mich unterstützen. Eine davon ist schon seit einigen Monaten alleinerziehend, meint, sie ist da in so einem Forum/einer FB-Gruppe für Alleinerziehende, wo man mal nach Erfahrungsberichten fragen kann. Es wurde immer nur ganz allgemein gefragt und selbstverständlich nicht der Name meines Ex genannt (wozu auch, ich wollte nur allgemeine Infos zu Obsorgeverfahren usw.)
Interessant ist: sie hat sich am HANDY von mir eingeloggt. Nicht am PC! Aber die Apple Geräte hängen ja irgendwie zusammen, oder?

Irgendwann zwischen 2.1. und 17.1.2020 muss der Schwager es also geschafft haben, auf meine Safari-Verläufe, vermutlich in Echtzeit oder falls ich vergessen habe, den Tab zu schließen, zugegriffen haben. Ich vermute mal irgendwelche Administrator-Rechte von seinem eigenen PC aus? Aber ich kenn mich wirklich null aus. Davon muss er dann offensichtlich Screenshots gemacht haben.

Ich mein, er kann mir da nix tragisches vorwerfen, aber ich ihm: ich finde, das ist ein enormer Eingriff in meine Privatsphäre. Man fühlt sich ausspioniert. Ich weiß auch nicht, was ich jetzt alles seitdem am Handy / PC gemacht hab und ob er weiters vielleicht sogar Zugriff auf Mail Accounts und Co hat - ich mein, da könnten schon hochsensible Sachen drin sein, allein meine Korrespondenz mit Frauenarzt oder was weiß der Kuckuck. Das sollte doch absolut inakzeptabel sein. Er hat dies ja ganz offen deswegen gemacht, um mich in der Zeit des laufenden Verfahrens auszuspionieren und zu schädigen..

alles2
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Re: Persönlichkeitsrechte IT

Beitrag von alles2 » 26.01.2020, 23:40

Mit diesen Informationen solltest Du Dich an ein entsprechendes IT-Forum wenden, weil dort eher die Spezialisten anzutreffen wären. Anhand der bereits präsentierten Paragraphen kannst Du dann abgleichen, ob dadurch ein strafrechtlich relevanter Tatbestand erfüllt wäre. Oder Du berichtest uns hier vom Ergebnis.

Da ich kein Apple-Fanboy oder sowas bin, kann ich nichts dazu beitragen. Aber gut möglich, dass der Schwager über die Zugangsdaten zu Deinem Apple-Account verfügt. Aber welche Daten dadurch online abgelegt oder synchronisiert werden, kann ich nicht sagen. Auch weiß ich nicht, ob man das Passwort, das Du ihm gegeben hast, nur für den PC verwenden kann oder ob es mit Deinem Apple-Account verknüpft ist.

Zumindest nach §126c StGB wäre es strafbar, wenn er mit den Zugangsdaten strafbare Handlungen setzt. Ob das alleinige Ausspähen von Daten in Deinem Fall strafrechtlich verfolgbar wäre, kann ich nicht beurteilen, weil a) ich nicht mit Gewissheit sagen kann, ob das grundsätzlich strafbar wäre, und b) er zur Erlangung der Zugangsdaten womöglich keine Sicherheitsmaßnahmen überwunden hat.

Um Dich sicherer fühlen zu können, solltest Du sämtliche Passwörter ändern. Vielleicht hast Du eine Möglichkeit, das komplette System (nach der Formatierung der Festplatte) neu aufzusetzen. Denn theoretisch könnte er Spyware oder ähnliches eingebettet haben.
Hast Du ihn mal darauf angesprochen, wie er zu den "Beweismitteln" gelangt ist? Vielleicht bekommst Du eine ehrliche Antwort. Vorausgesetzt Ihr redet noch miteinander!
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Das_Pseudonym
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Re: Persönlichkeitsrechte IT

Beitrag von Das_Pseudonym » 30.01.2020, 12:48

Mit diesen Informationen solltest Du Dich an ein entsprechendes IT-Forum wenden
Lieber in einen reinen MAC Forum. :lol:

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