Hallo
ich hätte einige Fragen zum Thema Nachtschwerarbeit
ich werde im Juli 57 J. und arbeite durchgehend seit 7.1.1985 in einem Industriebetrieb mit Wechselschicht (8 Std.) und regelmässig Nachtschichten, seit 2018 wurde dann diese Arbeit auch rückwirkend ab 2012 als Nachtschwerarbeit anerkannt da ich sehr viel in einem lärmintensiven Umfeld arbeite (über 85 DB)
durch Zusammenlegung von verschiedenen Abteilungen haben wir dann fest gestellt dass meine Kollegen aus der anderen Abteilung die Nachtschwerarbeit bereits ab 1997 bekommen, und daher alle mit 57 die Nachtschwerarbeitspension erhalten
(2 sind inzwischen schon mit 57 in Pension gegangen)
durch die spätere Anerkennung der Nachtschwerarbeit in unserer Abteilung habe ich diese Möglichkeit nicht mehr weil mir 6-7 Jahre für die Anerkennung von Nachtschwerarbeit fehlen
eine erste Anfrage (Personalbüro, Betriebsrat) vor 1 Jahr ergab eine Absage
(einzelner Härtefall, da kann man nichts machen)
derzeit habe ich eine weitere Überprüfung angefordert, da ich mit eigenen Nachforschungen bemerkt hatte dass ich die Bedingungen für Nachtschwerarbeit möglicherweise bereits seit über 35 J. erfülle, allerdings nicht nur wegen dem Punkt Lärm sondern zusätzlich noch beim Punkt Bildschirmarbeit (ab 1992 Schichtmeister in der Produktion) das hatte ich auch vor 1 Jahr gemeldet, passiert ist aber danach nichts (keine Überprüfung der Sachlage) vermutlich auch deshalb weil wir ja ohnehin Nachtschwerarbeit rückwirkend wegen dem Lärm annerkannt bekommen haben
der hohe Anteil an Schleifsaalarbeit (Lärm über 85DB) und der hohe Anteil an Bildschirmarbeit wurde mir auch von meinen Abteilungsleitern 1985-2011 schriftlich bestätigt
nach unseren eigenen Erfassungen der Bildschirmtätigkeiten leisten wir derzeit 4,5 Std. reine Bildschirmarbeit in der Nachtschicht, danach arbeiten wir zusätzlich viel im Produktionsbereich (Lärmbereich), diese Tätigkeiten sind seit 1992 durchgehen gegeben (1992 etwas höherer Anteil im Produktionsbereich)
von 1985-1991 war ich direkt in der Produktion (Lärmbereich) tätig
wenn ich die Gesetzeslage richtig verstanden habe, wären wir in Bezug Bildschirmarbeit auch schon als Nachtschtschwerarbeiter einzustufen gewesen (seit 1992)
1. 35 J. durchgehend Wechselschicht mit Nachtschichten
2. ausreichend Nachtschichten für Nachtschwerarbeitanerkennung vorhanden
3. Bildschirmarbeit immer über 3 Std. in der Nacht (auch qualitativ sehr fordernd)
4. Arbeitszeit in der Nacht 21-5 Uhr
erschwerend
restliche Arbeitszeit viel in der Produktion (Lärm tlw. über 85 DB)
gesamte Abteilungsverantwortung beim Schichtmeister (vor allem in der Nacht)
meine Fragen (falls die zweite Anfrage ebenfalls abgeleht wird)
habe ich rechtliche Möglichkeiten auf Anerkennung der fehlenden Jahre ?
könnte ich auch auf Ungleichbehandlung rechtlich etwas erwirken ?
ich hätte bei meiner Rechtschutzversicherung Arbeitsrecht dabei, es wäre mir aber auch eine Hilfe wenn ich schon vorher
eine Einschätzung erhalten könnte, ob ich überhaupt Aussicht auf Erfolg damit habe, eine Klage gegen meinen Arbeitgeber könnte mir auch negative Auswirkungen erbringen (wenn ich keinen Erfolg damit habe)
danke
mfg Manfred
Fragen zur Nachtschwerarbeit
Re: Fragen zur Nachtschwerarbeit
Ich habe keine ahnung
Re: Fragen zur Nachtschwerarbeit
Hallo
ist sicher ein eher schwieriges Thema (vermutlich eher selten) die bestimmende intensive Bildschirmarbeit habe ich inzwischen ausreichend bestätigt bekommen (auch vom Abteilungsleiter und vom Fachexperten für meinen Arbeitsbereich)
diese Tätigkeiten wurden allerdings bisher noch nie evaluiert und würden vermutlich auch Mitarbeiter in anderen Abteilungen betreffen
der Angestelltenbetriebsrat setzt sich derzeit intensiv für mich ein und wird bei einer weiteren Absage auch die AK einschalten
LG Manfred
ist sicher ein eher schwieriges Thema (vermutlich eher selten) die bestimmende intensive Bildschirmarbeit habe ich inzwischen ausreichend bestätigt bekommen (auch vom Abteilungsleiter und vom Fachexperten für meinen Arbeitsbereich)
diese Tätigkeiten wurden allerdings bisher noch nie evaluiert und würden vermutlich auch Mitarbeiter in anderen Abteilungen betreffen
der Angestelltenbetriebsrat setzt sich derzeit intensiv für mich ein und wird bei einer weiteren Absage auch die AK einschalten
LG Manfred
Re: Fragen zur Nachtschwerarbeit
Eventuell kann man sich notfalls an die jeweilige Gewerkschaft wenden oder jemand von den Kollegen ist bereits Mitglied:
https://www.oegb.at/cms/S06/S06_10/mitglied-werden
https://www.oegb.at/cms/S06/S06_10/mitglied-werden
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Majestic-12 [Bot] und 41 Gäste