Rechtliche Situation von Kind bei möglicher Trennung (beide Eltern nicht Österreicher)

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kahlenberg
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Rechtliche Situation von Kind bei möglicher Trennung (beide Eltern nicht Österreicher)

Beitrag von kahlenberg » 20.01.2020, 19:38

Hallo!

Ausgangslage:
Ich (deutsche Staatsbürgerschaft), habe eine Tochter (< 1 Jahr) und lebe mit meiner Freundin (tschechische Staatsangehörigkeit) in Wien. Die Tochter ist in Wien geboren, ist hier angemeldet und es ist geplant dass sie in Wien in den Kindergarten gehen wird. Sie hat aber die Staatsangehörigkeit von der Freundin und einen zusätzlichen Wohnsitz bei ihren Eltern in CZ angemeldet.

Meine Fragen:
1) Welches Gericht wäre bei einer Trennung zuständig (Österreich, Deutschland, oder Tschechien) ?
2) Ist es rechtlich möglich dass die Freundin mit ihrer Tochter ohne mein Einverständnis nach Tschechien
zieht? Gibt es Möglichkeiten dies zu verhindern?
3) Kann ich etwas gegen den Zweitwohnsitz in Tschechien unternehmen? Die Freundin hat gesagt dass die Tochter diesen Wohnsitz automatisch mit der tschechischen Staatsbürgerschaft bekommen hat.
4) Im Falle einer Trennung wäre ich sehr stark für eine Doppelresidenz - die Freundin ist aber strikt dagegen da sie überzeugt ist das so etwas die schlechteste Lösung für da Kind sei. Wie ist hier die rechtliche Grundlage im Falle dass man sich nicht einigt?

vielen Dank!
LG



bergfan
Beiträge: 82
Registriert: 15.11.2018, 15:11

Re: Rechtliche Situation von Kind bei möglicher Trennung (beide Eltern nicht Österreicher)

Beitrag von bergfan » 21.01.2020, 15:15

Gegenfrage: Warum hat ihre Tochter keine deutsche Staatsbürgerschaft?
Würde mich darum kümmern.

alles2
Beiträge: 3298
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Rechtliche Situation von Kind bei möglicher Trennung (beide Eltern nicht Österreicher)

Beitrag von alles2 » 22.01.2020, 03:04

Wenn Ihr Euch über das Sorge- oder Umgangsrecht nicht einigen könnt, wird üblicherweise ein Gericht jenes Landes zu entscheiden haben, wo das Kind wohnt. Denn das Gericht muss zum Wohle des Kindes entscheiden und würde auch den Aufenthaltsort Deiner Tochter bestimmen.

Dieses österreichische Gerichtsurteil würde dann von Tschechien und/oder Deutschland anerkannt und durchgesetzt werden!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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