Hilfe bei Pflegebedürftigen durch Angehörige

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a684dd572b1887661782981659331eed_174
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Hilfe bei Pflegebedürftigen durch Angehörige

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_174 » 17.01.2020, 04:49

Mich würde interessieren, ob es eine Verpflichtung von nächsten Angehörigen gibt,
wenn z.B. der Bruder dringend Hilfe (gehunfähig) braucht, dass ihm dann seine Schwester als nächste Angehörige
helfen muss oder gibt es diesbezüglich keinerlei Verpflichtungen ?

Danke im voraus !

Justian



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Hilfe bei Pflegebedürftigen durch Angehörige

Beitrag von alles2 » 17.01.2020, 18:50

Eine gesetzliche Grundlage wäre mir völlig fremd, wonach Geschwister zum gegenseitigen Beistand verpflichtet wären.

Selbst eine Beistandspflicht (§ 137 ABGB) und Unterhaltspflicht (§ 234 ABGB) besteht nur zwischen ([Ur-]Groß)Eltern(teil) und ([Ur-]Enkel)Kind(ern), wobei auch die Lebensverhältnisse berücksichtigt werden. Das umfasst auch die Pflege, wobei es nicht einklagbar ist (maximal ein Enterbungsgrund). Der Ausmaß ist gesetzlich nicht festgelegt und hängt immer vom Einzelfall ab.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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