Liebe alle,
da ich mich rechtlich leider gar nicht auskenne habe ich eine kurze Frage.
Wir wollen bald ausziehen und haben folgenden Mietvertrag:
Abgeschlossen ab 1.4.2019 mit einer Befristung von 5 Jahren.
Darunter steht folgendes:
Gem. Paragraph 29 Abs 2 MRG hat der Mieter das Recht, das Mietverhältnis nach Ablauf eines Jahres vor Ablauf der bedungenen Zeit, jeweils zum Monatsletzten unter Einhaltung einer 3 monatigen Frist kündigen.
Bedeutet das, dass wir frühestens am 1.4.2020 kündigen können und somit das Mietverhältnis Ende Juli endet?
Danke und liebe Grüße
Vanessa
Kündigung befristeter Mietvertrag
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- Registriert: 15.10.2019, 23:42
Re: Kündigung befristeter Mietvertrag
Ja dies ist korrekt wegen der Mindestvertragslaufzeit.
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