Kläger kann nicht persönlich zu Termin erscheinen

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Kläger kann nicht persönlich zu Termin erscheinen

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_174 » 16.01.2020, 00:55

Hallo !

Ich hätte da mal eine Frage:

Was ist, wenn jemand beim Anwalt oder beim Gericht einen Termin hat, aber zurzeit bzw. länger nicht
gehfähig ist ? Welche Möglichkeiten gibt es da ?
Wäre beim Anwalt auch eine Onlinekommunikation möglich oder muss der Klient unbedingt persönlich
in der Kanzlei erscheinen ? Wie sieht es beim Gericht aus ? Gibt es da Alternativen ?

Danke im voraus für die Informationen.

Gruß,

Justian



mastercrash
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Re: Kläger kann nicht persönlich zu Termin erscheinen

Beitrag von mastercrash » 16.01.2020, 10:48

In Zivilprozessen kann man sich anwaltlich vertreten lassen, SOWEIT MAN NICHT SELBST ALS ZEUGE BENÖTIGT WIRD (wobei die Aussage von Parteien als Zeugen eh nie allzu große Beweiskraft hat).

Alternativ ärztliches Attest an das Gericht senden mit der Bitte um Verschiebung des Termins.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

a684dd572b1887661782981659331eed_174
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Re: Kläger kann nicht persönlich zu Termin erscheinen

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_174 » 16.01.2020, 11:11

@mastercrash
Danke für die Info !
Und wie ist es bei einem Anwalt ?
Wenn man gegen etwas klagen möchte und sämtliche Unterlagen dem Anwalt übermittelt.
Kann man dann auch über E-mail und Telefon mit dem Anwalt alles besprechen oder muss
man unbedingt in die Kanzlei ?

Danke !

mastercrash
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Re: Kläger kann nicht persönlich zu Termin erscheinen

Beitrag von mastercrash » 16.01.2020, 12:32

Wenn der Anwalt auch nur einen Hauch modern ist wird er damit wohl einverstanden sein.
Es gibt keine Gesetze, die vorschreiben wie die Kommunikation zischen Mandant und Anwalt stattzufinden hat.

Wenn Sie lustig sind können Sie ihm die Unterlagen und Beweise auch per Brieftaube senden, es ist aber Ihr Risiko, wenn diese dabei abhanden kommen.

Das Gericht kann nur bewerten, was am Ende durch die Parteien oder die Parteivertretungen vorgelegt wird.

Bei einfachen Sachverhalten kann es auch genügen, einfach alles dem Rechtsanwalt zu senden und diesen mit der Wahrnehmung des Termins zu beauftragen. Bei komplizierteren Sachverhalten ist es auch nicht schlecht, wenn Kläger und Beklagte selbst anwesend sind oder die Personen die genaue Angaben zum Sachverhalt machen können als Zeugen beantragt werden.

Außerdem sollten Unterlagen wo möglich im Original bei Gericht und nicht als Kopie vorgelegt werden.
Eine notariell beglaubigte Kopie des Originals ist dabei durch das Gericht wie das Original zu bewerten.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

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