Familienrecht - Befreiung von Kinderbeihilfe

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IShootYOU
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Familienrecht - Befreiung von Kinderbeihilfe

Beitrag von IShootYOU » 10.01.2020, 18:21

Hi,

ich hatte damals einen Brief bekommen vom Bezirksgericht Innere Stadt Wien, dass mein leiblicher Vater von der Kinderbeihilfe befreit werden möchte und ich die Gerichtskosten in Höhe von 181,92€ bezahlen soll, weil ich meine Lehre angeblich schon beendet habe mit einer Dauer von 3 Jahren. Ich antwortete: Ich befinde mich weiterhin in meiner Ausbildung bis Februar (die Lehrzeit dauert 3 1/2 Jahre) und aufgrund dessen bin ich nicht selbsterhaltungsfähig, zumal ich alleine Wohne. Die Gerichtskosten möchte ich nicht übernehmen und die kinderbeihilfe möchte ich weiterhin erhalten.

Heute bekam ich bescheid, dass man Vater wie gewollt mit 1.10 von der kinderbeihilfe befreit ist und ich die Gerichtskosten in Höhe von 181,92€ innerhalb 14 Tagen bezahlen soll, bei sonstiger Exekution. Mit der Begründung: der Richtwert für die selbsterhaltungsfähigkeit für 2019 liegt bei 1033€, mein monatliches Netto Einkommen liegt bei 1293€. Die 181,92€ soll ich bezahlen, weil ich forderte die kinderbeihilfe weiterhin zu erhalten (wurde auf geringe 36€ damals vereinbart).

Nun ist es so das ich ein finanzielles Problem für dieses Monat habe wenn ich die 181,92€ bezahlen muss und 2. Liegt mein Monatliches Netto Einkommen (1293€) geringer als meine Ausgaben.

Miete: 721€
Strom: 80€
RS-Versicherung: 12€
Haushaltsversicherung: 12€
YouTube Premium: 12€
Fitinn: 30€
Handytarif: 20€
Internet: 35€
Fernsehen: 10€
Autoversicherung: 67€
Mopedversicherung: 7€
Erhaltung meiner zwei kaninchen: ca 100€ pro Monat.
Essen für mich: ca 250€
Benzin: 80€ mtl.

Gesamt: 1436€

Hinzu kommen dann natürlich noch weitere Ausgaben wie Medikamente, falls etwas kaputt geht die reperatur, Tierarzt usw...


Mir liegt die Sache gerade echt zu Lasten. Lohnt es sich mit Begründung meiner monatlichen Ausgaben Einspruch zu erheben?... sollte ich verlieren kommen noch höhere Kosten auf mich zu, welche ich dann defintiv nicht bezahlen kann.

Danke im voraus.



mastercrash
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Re: Familienrecht - Befreiung von Kinderbeihilfe

Beitrag von mastercrash » 10.01.2020, 23:11

Naja, die Beamten des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien haben vollkommen Recht.
Sie verdienen mit einem Netto Einkommen von fast € 1300 pro Monat weit mehr als es der Richtsatz für die Selbsterhaltungsfähigkeit vorsieht.

Damit können die in Ihrem Fall folgenden lebensnotwendigen Kosten auch gedeckt werden.

Miete: 721€
Strom: 80€
Autoversicherung: 67€
Mopedversicherung: 7€
Essen für mich: ca 250€
Benzin: 80€ mtl.

Für jeden anderen Luxus müssen Sie selbst aufkommen oder darauf verzichten.
Ihre persönlichen Ausgaben sind da Ihr Problem.

Naja, auch auf Verfahrenskosten kann, muss aber nicht, Zahlungsaufschub eingeräumt oder Ratenzahlung bewilligt werden.
Ansonsten sollten Sie diese alsbald begleichen und die Gerichts nicht länger damit belästigen.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

IShootYOU
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Re: Familienrecht - Befreiung von Kinderbeihilfe

Beitrag von IShootYOU » 11.01.2020, 11:51

Danke für die schnelle Antwort.
bleibt mir nur noch die Frage offen: wie bekomme ich die IBAN? Ich soll die 181,92€ an dem Anwalt meines Vaters überweisen, aber im Brief war keine IBAN angegeben.

mastercrash
Beiträge: 261
Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: Familienrecht - Befreiung von Kinderbeihilfe

Beitrag von mastercrash » 11.01.2020, 15:19

IShootYOU hat geschrieben:
11.01.2020, 11:51
Danke für die schnelle Antwort.
bleibt mir nur noch die Frage offen: wie bekomme ich die IBAN? Ich soll die 181,92€ an dem Anwalt meines Vaters überweisen, aber im Brief war keine IBAN angegeben.
Naja, bei diesem nachfragen oder auch auf der Webseite nachschauen. Manche geben die auf der Webseite an.

Ansonsten in bar, ist laut Gesetz die einzige Zahlungsmodalität die jeder akzeptieren muss.
In 99,9% der Fälle werden aber auch andere Zahlungsarten insbesondere Überweisung akzeptiert.
Bin mir sehr sicher, dass man Ihnen die IBAN gerne zuschickt. Und wenn Sie die Situation erklären könnten sie auch Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung in 2 oder 3 Raten akzeptieren... Hängt natürlich davon ab mit wem man es zu tun hat.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

IShootYOU
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Re: Familienrecht - Befreiung von Kinderbeihilfe

Beitrag von IShootYOU » 12.01.2020, 19:40

Laut Brief habe ich die Möglichkeit eine Verfahrenshilfe zu beantragen. Würde das Ihrer Einschätzung nach ein Versuch wert sein? Sprich das ich mir einen Termin für den Amtstag ausmache und dies dann dort beantrage. Meine Zweifel: Sollte dies abgelehnt werden, können zusätzliche gebühren anfallen. - Davor schrecke ich zurück.



mastercrash hat geschrieben:
11.01.2020, 15:19
IShootYOU hat geschrieben:
11.01.2020, 11:51
Danke für die schnelle Antwort.
bleibt mir nur noch die Frage offen: wie bekomme ich die IBAN? Ich soll die 181,92€ an dem Anwalt meines Vaters überweisen, aber im Brief war keine IBAN angegeben.
Ansonsten in bar, ist laut Gesetz die einzige Zahlungsmodalität die jeder akzeptieren muss.
Wenn das die landespolizeidirektion parkraumüberwachung (MA67) ebenso sehen würde, wäre das ein Traum!
- Weil ich eine neue Telefonnummer bekommen habe, kann ich zur zeit keine Überweisungen tätigen, da ich keine TAN mehr erhalte. Hinzu kommt noch das neue EU Gesetzt, weshalb ich nichteinmal secTAN einrichten kann, ohne meiner alten Telefonnummer... und bis die Bank mal die Telefonnummer ändert dauert das. Und weil ich bei der easybank bin kann ich keine Zahlscheine in einem Automaten stecken ;(

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