[Baurecht] 6 Meter breite Straße durch Privatgrundstück (OÖ) - Folgen?

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alles2
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[Baurecht] 6 Meter breite Straße durch Privatgrundstück (OÖ) - Folgen?

Beitrag von alles2 » 06.01.2020, 19:53

Hallo liebe Community,

bei uns reiht sich ein Grundstück mit Einfamilienhaus dem nächsten, wobei es eine leichte Neigung gibt. Rechts von unserem Grundstück, welches als Bauland gewidmet ist, führt daher eine Straße bergab. Quasi über uns ist ein Nachbar, sowie unterhalb von uns deren zwei, dessen Grundstück bis zu einer Ackerfläche reicht. Bei unserem oberen Nachbarn und uns ist zwischen der Ackerfläche noch ein Privatgrundstück (Wiese). Das soll die Skizze veranschaulichen:

Bild

Jetzt möchte der Besitzer der grünen Fläche dort zwei neue Häuser errichten und hat bei uns vor längerer Zeit angefragt, ob er dazu für eine Straße ein Teil unseres Grundstücks haben kann, damit ein Zugang zu dem Vorhaben geschaffen werden kann.
Die Straße mit ca. 6 Meter Breite wäre direkt unterhalb des Zauns des oberen Nachbars gedacht (siehe strichlierter Bereich). Bei der ganz oben eingezeichneten unbesfestigten Zufahrt des angehenden Bauherren ist nämlich angeblich wegen einer angrenzenden Garage kein Platz mehr.

Bisher haben wir abgelehnt, da unser Grundstück, welches wir irgendwann mal verkaufen wollen, wohl an Wert verlieren würde. Es wäre dann zu klein, um ein ernsthaftes Bauvorhaben umsetzen zu können.

Wenn oben und seitlich von der "Wiese" nichts geht, müsste die Straße sozusagen untenrum durch das bestehende öffentliche Gut führen. Dieses öffentliche Gut soll sich angeblich zwischen den beiden unteren Nachbarn (die länglichen Flächen) befinden. Das ist mir nie aufgefallen, weil es von denen seit Jahrzehnten gepflegt und als Gartenanlage verwendet wird. Durch den Bau der Straße würden sie einen Großteil ihrer Gartenfläche mitsamt Obstbäumen verlieren.

Aus diesem Grund haben sich nun diese Nachbarn an uns gewendet, um ein vermeintlich großzügiges, aber nicht in Zahlen gegossenes Angebot zu machen.

Für den Fall, dass wir einwilligen würden, was würde uns dann erwarten und was hätten wir zu berücksichtigen? Kann mir nicht vorstellen, dass es "nur" bei einer 6 Meter breiten Straße bleiben würde, die nahtlos an den Zaun des Nachbarn grenzen würde. Außerdem müsste man noch eine Kurve einplanen, zumal man nicht rechtwinklig in die Straße einfahren würde.
Welche Abstände zur Straße hätten der obere Nachbar und wir zu beachten?
Zudem steht dort ganz rechts (dezent mit einem X markiert) ein Stromverteilerkasten. Was würde mit dem passieren?
Könnten finanzielle böse Überraschungen auf uns zukommen?
Vielleicht fällt Euch noch was ein, was hier noch nicht erwähnt wurde und wir noch nicht bedacht haben!

Bedanke mich schonmal für Eure Aufmerksamkeit und Mühe!

Viele Grüße,
alles


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schanzenpeter
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Re: [Baurecht] 6 Meter breite Straße durch Privatgrundstück (OÖ) - Folgen?

Beitrag von schanzenpeter » 06.01.2020, 23:04

Hallo Alles 2: wenn zwischen den unteren Nachbarn öffentlicher Grund besteht, würde die Straße über das öffentliche Gut führen und keiner der Nachbarn würde etwas verlieren. Lediglich der öffentliche Grundeigner müsste zustimmen. Oder habe ich etwas falsch verstanden?

alles2
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Re: [Baurecht] 6 Meter breite Straße durch Privatgrundstück (OÖ) - Folgen?

Beitrag von alles2 » 07.01.2020, 13:59

Danke erstmal für die Aufmerksamkeit! Eventuell hast Du eine Zeile überflogen.
Das öffentliche Gut, das eine geplante Straße für eine Siedlungserweiterung ist, haben die unteren Nachbarn bewirtschaftet und Bäume angepflanzt. Wie gesagt, mir ist deshalb nie aufgefallen, dass dort eine Straße wäre oder ähnliches.
Offensichtlich wurde bislang von der Gemeinde geduldet, dass diese von Privaten als Garten genutzt wird, weil kein Bedarf für eine Zufahrtsmöglichkeit bestanden hatte. Definitiv musste den Nachbarn bewusst gewesen sein, dass diese Nutzung nur befristet sein konnte.
Auch stellt sich die Frage, ob es so einfach geht, wie sich die Nachbarn das vorgestellt haben. Müsste nicht eine Rückwidmung erfolgen, dann von der Gemeinde an sie verpachtet oder verkauft werden müssen, damit der Grund weiter legal als Garten hätte genutzt werden können?

Und kann sich jemand erklären, wie man gerade auf eine 6 Meter breite Straße kommt? Da wird es bestimmt auch eine Regelung geben, was Zufahrtstraßen anbelangt!
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alles2
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Re: [Baurecht] 6 Meter breite Straße durch Privatgrundstück (OÖ) - Folgen?

Beitrag von alles2 » 08.01.2020, 03:22

Gestern war ich bei der Gemeinde und es wurden einige sehr interessante Infos zutage gebracht.
Die Karte, die mir beim Bauamt gezeigt wurde, stellt zwischen den unteren Nachbarn eine dicke, fette Straße mit einer Breite von 6 bis 7 Metern dar, die auch als Verkehrsfläche gewidmet ist. Diese geht virtuell entlang des Zauns der beiden Nachbarn und kurz vor Ende der waagrechten Linie verläuft ein Bogen bis aufwärts zu der linken unteren Ecke der skizzierten Wiese.

Aber in Wirklichkeit ist rein gar nichts von einer geplanten Straße zu erkennen. An der Stelle (straßenseitig) steht man vor einem Zaun des rechten Nachbars und gleich anschließend den Tujen-Zaun des linken Nachbars. Nun verstehe ich, warum die beiden einen wesentlichen Teil ihres Gartens nicht aufgeben wollen. Bei dem rechten Nachbarn würde die Straße sogar unmittelbar neben dem Swimming-Pool vorbeiführen.
Aber glaubt Ihr, dass da alles mit rechten Dingen zugegangen ist? Darf man ein öffentliches Gut der Gemeinde derart dicht bepflanzen, ohne dass es als Grünland gewidmet ist bzw. ohne dass sie die Besitzer des Grundstücks sind?

Was ich noch mitbekommen habe ist, dass genau dieser Teil von beiden ehemaligen Besitzern oder etwaige Vorbesitzern an die Gemeinde abgetreten werden musste, damit sie dort Ihre Häuser bauen konnten. Die Gemeinde muss nämlich sicherstellen, dass es eine Zufahrt zu allen potentiellen Parzellen gibt. Beispielsweise für den Fall, dass die Wiese (aktuell landwirtschaftliche Fläche) als Bauland umgewidmet wird. Wenn es dieses öffentliche Gut nicht gäbe, wäre die Umwidmung nicht möglich, solange sich alle privaten Grundstückbesitzer querstellen.

Was die Breite einer Zufahrtsstraße angeht, legt das die Gemeinde ohne rechtliche Grundlage fest. Die eingezeichnete Straße hat z.B. höchstens eine Breite von 4 Meter (von Grundgrenze zu Grundgrenze), wobei nur 2,5 bis 3 Meter wirklich befahrbar ist. Dazu meinte der Bürgermeister, dass es eben früher so gehandhabt wurde. Mittlerweile würde man keine Straße unter 6 Meter Breite als Zufahrt anerkennen. Mancherorts werden sogar 7 bis 7,5 Meter vorausgesetzt. An dieser Stelle haben wir auch umfassend über Ausfahrtstrompeten gesprochen, weil es bei uns auch ein Thema wäre. Wenn der obere Nachbar zumindest seine straßenseitige Ecke nicht abgeben würde, würde theoretisch noch mehr Grundstücksfläche von uns draufgehen.
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