Von Eigentümergemeinschaft überstimmt. Muss ich Einreichplan unterschreiben?

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Tschuri Cazzino
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Von Eigentümergemeinschaft überstimmt. Muss ich Einreichplan unterschreiben?

Beitrag von Tschuri Cazzino » 27.12.2019, 18:29

Ich besitze eine Eigentumswohnung in Wien in einem Mehrparteienhaus. Die Eigentümergemeinschaft hat sich für einen Lifteinbau entschieden. Ich selbst habe mich der Stimme enthalten, da ich einerseits aus persönlichen Gründen keinen Mehrwert von dem Lift habe und andererseits dem verständlichen Wunsch der anderen Eigentümer nicht im Wege stehen will.

Meines Wissens ist tatsächlich eine Mehrheitsentscheidung für eine solches Bauvorhaben ausreichend und ich fände mich auch damit ab, die anteiligen Kosten und die erhöhten Betriebskosten mit zu tragen, sofern ich dazu verpflichtet bin. Freiwillig lehne ich eine Beteiligung an den Kosten für eine Investition, die mir nichts bringt, ab.

Nun soll ich eine Unterschrift unter einen Einreichplan leisten, obwohl ich das Bauvorhaben gar nicht unterstütze. Ich sehe einen logischen Widerspruch zwischen "Bauvorhaben können gegen Minderheiten durchgesetzt werden" und "Alle Eigentümer müssen für ein Bauvorhaben unterschreiben". Laut Auskunft der Baupolizei müssen tatsächlich alle Eigentümer unterschreiben.

Kann jemand Licht ins Dunkel bringen und erklären, was passiert, wenn ich nicht unterschreibe? Mir ist nicht daran gelegen Ärger oder Kosten für andere zu verursachen, will aber nicht einen Auftrag erteilen, von dem ich außer Kosten nichts habe.



Lise
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Re: Von Eigentümergemeinschaft überstimmt. Muss ich Einreichplan unterschreiben?

Beitrag von Lise » 27.12.2019, 19:17

Was die Mehrheit sagt zählt leider...
Bei uns war ein ähnlicher Fall mit einem Müllraum...
Beim lift gibt s allerdings die Möglichkeit nur per Schlüssel fahren zu können, dann sollten Sie Ihre Stimme abgeben aber dass Sie ihn nicht nutzen wollen und somit nur die Leute bezahlen die auch einen Schlüssel besitzen...

Prinzipiell ist es ja eine Aufwertung bzw. Wertsteigerung für das Objekt.


LG

Tschuri Cazzino
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Re: Von Eigentümergemeinschaft überstimmt. Muss ich Einreichplan unterschreiben?

Beitrag von Tschuri Cazzino » 27.12.2019, 20:07

Hallo Lise!
Danke für die Antwort. Mit der Tatsache, dass die Mehrheitsentscheidung maßgeblich ist, habe ich kein Problem, wenn rechtlich so vorgesehen. Das ist so sinnvoll. Es stellt sich für mich allerdings so dar, dass ich eben doch nicht an den Mehrheitsbeschluss gebunden bin, wenn ich dessen Umsetzung allein durch die Verweigerung einer Unterschrift erreichen kann, da ein legales Zwangsmittel zur Erbringung einer Unterschrift nicht existieren dürfte.

Cicero jun.
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Re: Von Eigentümergemeinschaft überstimmt. Muss ich Einreichplan unterschreiben?

Beitrag von Cicero jun. » 28.12.2019, 01:28

1.) Vor der Kostenbeteiligung kannst Du dich höchstwahrscheinlich nicht drücken. Gibt es ein Kellerabteil? allgemein zugänglichen Dachboden (Wäsche zum Trocknen aufhängen etc,) 2.) Die neuen Bestimmungen der Rechte und Pflichten der Hausverwaltung, diese Best. verpflichten die HV, zur Werterhaltung und Modernisierung, auch gegen den Willen von Eigentümern, recht brutal vorzugehen und Renovierungen durchzusetzen.

ogpl02
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Re: Von Eigentümergemeinschaft überstimmt. Muss ich Einreichplan unterschreiben?

Beitrag von ogpl02 » 28.12.2019, 06:28

DASS INTERESSANT, HATTE ICH KEINE IDEE

Tschuri Cazzino
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Re: Von Eigentümergemeinschaft überstimmt. Muss ich Einreichplan unterschreiben?

Beitrag von Tschuri Cazzino » 28.12.2019, 10:41

Cicero jun. hat geschrieben:
28.12.2019, 01:28
1.) Vor der Kostenbeteiligung kannst Du dich höchstwahrscheinlich nicht drücken. Gibt es ein Kellerabteil? allgemein zugänglichen Dachboden (Wäsche zum Trocknen aufhängen etc,) 2.) Die neuen Bestimmungen der Rechte und Pflichten der Hausverwaltung, diese Best. verpflichten die HV, zur Werterhaltung und Modernisierung, auch gegen den Willen von Eigentümern, recht brutal vorzugehen und Renovierungen durchzusetzen.
Kellerabteil gibt es, wobei der Lift ab Erdgeschoss fährt. Dachboden ist nicht Teil der gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten.
Ich will mich vor nichts drücken, sondern mich der Gesetzeslage entsprechend verhalten. D.h. wenn ein Mehrheitsbeschluss reicht und ich anteilig meine Kosten zu tragen habe, werde ich das tun. Ich finanziere schon jetzt über Steuern und Abgaben auch Dinge, die mir kein Anliegen sind. Wenn der Mehrheitsbeschluss allerdings reicht, dann braucht es auch keine Unterschrift von mir.
Im gegenständlichen Fall würde der Einbau des Liftes nicht gegen meinen Willen erfolgen. Er ist mir gleichgültig, solange er mir keine Kosten verursacht.
Meine Frage ist daher: Was passiert, wenn ich nicht unterschreibe? Wird dann der Lift gebaut oder nicht? Laut Auskunft der Baupolizei ist die Antwort darauf nein. Welche rechtlichen Konsequenzen hat die Nichterbringung einer Unterschrift für mich? Kann ich verklagt werden, wenn ich nicht unterschreibe?

MG
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Re: Von Eigentümergemeinschaft überstimmt. Muss ich Einreichplan unterschreiben?

Beitrag von MG » 30.12.2019, 13:00

Für den Einbau des Liftes wird die Zustimmung ALLER Miteigentümer benötigt und es müssen für die Erlangung der Baubewilligung auch ALLE Miteigentümer den Einreichplan unterfertigen.

Wenn Sie sich "der Stimme enthalten" , dann stimmen Sie nicht zu, Ihre Zustimmung fehlt also.

Diejenigen, die zustimmen, können versuchen, Ihre fehlende Zustimmung durch eine gerichtliche Entscheidung zu "erzwingen" bzw. zu ersetzen. Es wäre daher zielführender zu versuchen, Ihre Zustimmung daran zu binden, dass der Lift als "Schlüssellift" ausgeführt wird und damit sowohl die Errichtungskosten als auch die Betriebskosten nur von denjenigen getragen werden müssen, die ihn auch benützen möchten.

mfG
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Das_Pseudonym
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Re: Von Eigentümergemeinschaft überstimmt. Muss ich Einreichplan unterschreiben?

Beitrag von Das_Pseudonym » 30.12.2019, 15:14

Beim lift gibt s allerdings die Möglichkeit nur per Schlüssel fahren zu können
Na wenn mir sowas unter die Augen kommt werde Ich mich mal wegen der fehlenden Barriere freiheit beschweren. :evil:

MG
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Re: Von Eigentümergemeinschaft überstimmt. Muss ich Einreichplan unterschreiben?

Beitrag von MG » 02.01.2020, 13:37

Das_Pseudonym hat geschrieben:
30.12.2019, 15:14
Beim lift gibt s allerdings die Möglichkeit nur per Schlüssel fahren zu können
Na wenn mir sowas unter die Augen kommt werde Ich mich mal wegen der fehlenden Barriere freiheit beschweren. :evil:
Bei wem würden Sie sich gerne worüber beschweren?

Viele nachträglich eingebaute Lifte stehen auch nur denjenigen Miteigentümern (und damit deren Mietern) zur Verfügung, die auch die Errichtung gezahlt haben. Und Barrierefreiheit ist in unzähligen Altbauten kaum umsetzbar.
RA Mag. Michael Gruner
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