Grundbucheintrag - was bedeutet das?

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TomTom
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Grundbucheintrag - was bedeutet das?

Beitrag von TomTom » 27.12.2019, 17:52

Hallo,

ich überlege mir eine Wohnung zu kaufen - im Grundbuchauszug steht z.B. bei Wohnung 25 "Kauf und Anwartschaftsvertrag XXXX-XX-XX Eigentumsrecht" und darunter "Wohnungseigentum an Wohnung 25 - XXXX-XX-XX = Datum.

Im selben Grundbuch steht z.B. bei einer Wohnung 30 "Kaufvertrag XXXX-XX-XX Eigentumsrecht" - "Wohnungseigentum an Wohnung 30"

Was bedeutet das rechtlich, wenn ich mich für Wohnung 25 interessiere - gibt es hier ein spezielles Risiko?

Bitte um eure Hilfe
Danke!



mastercrash
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Re: Grundbucheintrag - was bedeutet das?

Beitrag von mastercrash » 27.12.2019, 19:57

Ist denn die Wohnung an der Sie Interesse haben schon fertig gebaut oder befindet sie sich noch im Bau?
Anwartschaftsvertrag bedeutet idR die Wohnung ist noch im Bau und man erwirbt damit das Recht (und vice versa auch zumindest bedingt, dass die Wohnung fertig gebaut werden kann und wird, auch die Pflicht) die Wohnung zu kaufen.

Das Hauptrisiko besteht wie bei Verträgen so oft darin, dass Sie etwas unterschreiben wo es schwierig ist genau zu wissen, was man da gerade unterschreibt. Besonders solche Anwartschaftsverträge sind oft sehr komplex und üblicherweise werden auch viele verschiedene Verträge manchmal auch mit mehreren Gegenparteien damit zu einem zusammen gefasst und man weiß dann noch nicht mal mehr genau mit welchen Parteien man jetzt genau wie kontrahiert hat.

Ein etwaiges Risiko steht und fällt daher wie so oft mit dem genauen Inhalt eines solchen Vertrages.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

Cicero jun.
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Re: Grundbucheintrag - was bedeutet das?

Beitrag von Cicero jun. » 28.12.2019, 01:39

Hier gibt es 1.000 Fallen aber keine Diskussion. Ohne einen Notar deines Vertrauens kannst Du nur verlieren. Dein Geld ist schneller im Brunnen, als Du denken kannst. (Mit Notar kannst Du Risiken mindern oder sogar vermeiden.)

TomTom
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Re: Grundbucheintrag - was bedeutet das?

Beitrag von TomTom » 28.12.2019, 16:19

Hallo, Danke mal für eure Antworten!

Nein, das Haus ist ein Altbau (Baujahr ca 1890) - die Eigentümer haben alle im Zeitraum von ca. 5 Jahren die Wohnungen gekauft (2014- jetzt) - Was mich nur wundert ist, wieso manche eben Kauf und Anwartschaftsvertrag -Eigentumsrecht und andere nur Kaufvertrag-Eigentumsrecht (normale Version) haben.. Also Finger weg von dem wenn ich das richtig verstehe, aber hat jemand eine Erklärung dafür?

Danke und LG

mastercrash
Beiträge: 261
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Re: Grundbucheintrag - was bedeutet das?

Beitrag von mastercrash » 28.12.2019, 18:29

Nur deswegen müssen Sie von der Wohnung nicht die Finger lassen.

Dass bei manchen Wohnungen ein Anwartschaftsvertrag aufgeführt wird und bei manchen nicht kann ganz einfach daran liegen, dass manche eben bereits gekauft haben, bevor die Wohnung fertig gebaut war (Wohnung 25) und andere die Wohnung erst im Nachhinein gekauft haben (Wohnung 30), sodass dies dort nicht aufgeführt ist, weil es ein gewöhnlicher Kaufvertrag war und kein Anwartschaftsvertrag.

Soweit die Eigentumsrechte geklärt sind, also im Grundbuch die aktuellen Eigentümer ohne Belastungen aufgeführt sind können Sie jetzt ja mit einem gewöhnlichen Kaufvertrag die Wohnung erwerben.

Das hat dann ja nichts mehr mit dem damaligen Anwartschaftsvertrag zu tun.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

TomTom
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Re: Grundbucheintrag - was bedeutet das?

Beitrag von TomTom » 30.12.2019, 10:42

Alles klar, Danke euch allen für eure Hilfe !

MG
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Re: Grundbucheintrag - was bedeutet das?

Beitrag von MG » 30.12.2019, 12:26

Im Grundbuch wird immer angeführt, aufgrund welchen "Titels" (Vertrag) jemand ein Recht erworben hat. Dabei wird auch das Errichtungsdatum (Unterschriftsdatum) der jeweiligen Urkunde angeführt.

"Anwartschaftsvertrag" ist im Grunde nichts anderes als ein Kaufvertrag, nur dass der Kaufgegenstand - wie ohnedies schon von mastercrash richtig dargelegt - noch nicht vorhanden oder (rechtlich) noch nicht eindeutig definierbar war.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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