Wohnrecht Minderjährige

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tanja semmering
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Wohnrecht Minderjährige

Beitrag von tanja semmering » 29.12.2019, 15:13

Hallo,
Kann man ein Wohnrecht für Minderjährige, also Beispiel ein 1 jähriges Mädchen, im Grundbuch eintragen lassen? Sozusagen dass die Großeltern dem Enkelkind ein Wohnrecht in ihrem Haus eintragen lassen?

Liebe Grüße



mastercrash
Beiträge: 261
Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: Wohnrecht Minderjährige

Beitrag von mastercrash » 30.12.2019, 09:59

Spricht zivilrechtlich erstmal nichts dagegen...

Allerdings ist auch ein bloß vorteilhaftes Rechtsgeschäft annahmebedürftig und vollkommen Geschäftsunfähige wie Kinder unter 7 Jahren können sich noch nicht einmal selbst berechtigen, also noch nicht einmal ein Geschäft nur zu ihrem Vorteil ohne Gegenleistung abschließen.

Daher müssten die gesetzlichen Vertreter (also wahrscheinlich die Eltern) zustimmen.
Ab 7 Jahren kann ein Kind schon selbst Verträge abschließen, die vollständig ohne Gegenleistung sind, also ohne sich dabei zu irgend etwas zu verpflichten.

Außerdem muss das Wohnrecht auch binnen 30 Jahren nach Eintragung zumindest für einige Tage auch genutzt werden. Sonst ist das Wohnrecht, wenn die Person dann 31 ist (1 + 30 Jahre) wieder pfutsch, bzw kann dann durch jemand der davon Nachteile hat ganz einfach wegen Nichtnutzung gelöscht werden...
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

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