Betrug- Verjährung

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souldog
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Betrug- Verjährung

Beitrag von souldog » 27.12.2019, 10:10

Ich bräuchte bitte einen Rat: Ich habe einem guten Freund aus Deutschland Geld geborgt (7000€) in Form eines Darlehens mit Vertrag, von beiden Seiten unterschieben. Als dann die Frist der Rückzahlung fast verstrichen war und ich meinen Bekannten darauf ansprach, tischte er mir plötzlich eine kuriose Geschichte auf, dass er das Geld jemand anderes weitergeborgt hätte für ein Aktiengeschäft und dieser mit dem Geld verschwunden wäre. Er könne mir leider nichts mehr zurückzahlen. Als ich ihm dann Ratenzahlung anbot, willigte er anfangs ein, doch dann tauchte er unter und ist seitdem verschwunden. Ich hab dann erfahren, dass er sich von mehreren Leuten, zu denen ich jedoch keinen Kontakt habe, Geld ausgeborgt hat, aber niemanden etwas zurückgezahlt hat. Ausserdem hatte er mir damals verschwiegen, dass er bei Behörden bereits viele offene Rechnungen hatte. Er stand zwar nicht im Schuldenregister, aber er schuldete diversen Behörden und Institutionen bereits höhere Summen. So gibt es in Deutschland eine Pflicht zur Krankenversicherung oder GEZ, die er nie eingezahlt hat. Er sagte mir damals bei Vertragsunterzeichnung, er hätte keine Schulden oder sonstige Verpflichtungen und sei in der Lage mir das Geld bis zum Fristende zurückzuzahlen. Ich habe das starke Gefühl, er hatte von Anfang an nie die Absicht mir das Geld zurückzahlen. Leider war ich so blöd ihm zu vertrauen.

Unabhängig jetzt von einer zivilrechtlichen Klage, würde dieser oben beschriebene Umstand strafrechtlich den Verdacht des Tatbestand eines Betruges nahe legen? Würde eine Anzeige Sinn machen? Da er Deutscher ist, müsste ich die Anzeige in Deutschland oder Österreich machen bzw. gilt die österr. oder deutsche Verjährungsfrist? Und ab wann beginnt eine solche? Ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichung oder mit Ende der Rückzahlungsfrist? Die betrügerischen Absichten meines Bekannten wurden mir erst offensichtlich, als er mir die hanebüchene Geschichte auftischte und im Anschluss untertauchte. Vielen Dank für etwaige Hilfe.



Cicero jun.
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Re: Betrug- Verjährung

Beitrag von Cicero jun. » 28.12.2019, 02:04

Du fragst (wahrscheinlich) zu spät. "Guter Freund"? 1.) Hat er Dir gesagt wofür er das Darlehen benötigt? (eventuell zweckwidrige Verwendung, [Untreue]. Dein Freund ist wahrscheinlich, Profi in dieser Nummer. Die Vereinbarung zur Ratenzahlung, war nicht dein erster Fehler. (Er hat damit seine Zahlungswilligkeit dokumentiert) Der Weg zum Anwalt, der evt. eine Strafanzeige verfassen könnte, bleibt dir nicht erspart. Selbst weiter herum zu gurken, ist wenig sinnvoll. Eine ziv. Klage wird dir möglicherweise nur weiteres Geld Kosten.

Cicero jun.
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Re: Betrug- Verjährung

Beitrag von Cicero jun. » 28.12.2019, 02:13

Du fragst (wahrscheinlich) zu spät. "Guter Freund"? 1.) Hat er Dir gesagt wofür er das Darlehen benötigt? (eventuell zweckwidrige Verwendung, [Untreue]. Dein Freund ist wahrscheinlich, Profi in dieser Nummer. Die Vereinbarung zur Ratenzahlung, war nicht dein erster Fehler. (Er hat damit seine Zahlungswilligkeit dokumentiert) Der Weg zum Anwalt, der evt. eine Strafanzeige verfassen könnte, bleibt dir nicht erspart. Selbst weiter herum zu gurken, ist wenig sinnvoll. Eine ziv. Klage wird dir möglicherweise nur weiteres Geld Kosten.
Wann hat er zuletzt, seine Schuld eingestanden (eventuell bei der Raten Vereinbarung?)

mastercrash
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Re: Betrug- Verjährung

Beitrag von mastercrash » 28.12.2019, 04:26

souldog hat geschrieben:
27.12.2019, 10:10
Unabhängig jetzt von einer zivilrechtlichen Klage, würde dieser oben beschriebene Umstand strafrechtlich den Verdacht des Tatbestand eines Betruges nahe legen?
Wenn er etwas vorgetäuscht hat, was zum Schaden geführt hat, und sei es die Rückzahlungsfähigkeit, dann wäre es ein Betrug. Allerdings müsste diese Betrugsabsicht bereits bestanden haben, als er den Vertrag unterschrieben oder das Geld an sich genommen hat.

Für andere Tatbestände wäre interessant zu wissen, in wie weit auch eine Vereinbarung getroffen wurde, wie er das Geld verwenden soll? Ob eine
souldog hat geschrieben:
27.12.2019, 10:10
Da er Deutscher ist, müsste ich die Anzeige in Deutschland oder Österreich machen bzw. gilt die österr. oder deutsche Verjährungsfrist?
Wo wurde der Vertrag unterschrieben? Wo wurde das Geld übergeben? Wenn er deutscher Staatsbürger wohnhaft in Deutschland ist, ist Deutschland jedenfalls zuständig. Wenn die Tathandlung oder der Taterfolg in Österreich eintrat kann er auch vor österreichischen Gerichten verurteilt werden (immer nur einmal, also entweder hier oder dort).
souldog hat geschrieben:
27.12.2019, 10:10
Ich hab dann erfahren, dass er sich von mehreren Leuten, zu denen ich jedoch keinen Kontakt habe, Geld ausgeborgt hat, aber niemanden etwas zurückgezahlt hat.
Das kann durchaus ein Indiz sein, dass er tatsächlich ein Betrüger ist, der nicht nur seine Rückzahlungsfähigkeit, sondern auch seine Rückzahlungswilligkeit vorgetäuscht hat.

Sie können jedenfalls Strafanzeige erstatten, und zwar zB bei der Polizei. Wenn Sie wissen, welche andere Personen ebenfalls möglicherweise betrogen wurde, können Sie diese ja ggf auch zu einer Strafanzeige bewegen, andernfalls diese bei der Polizei benennen.

Zivilrechtlich können und sollten Sie vielleicht versuchen, einen Titel zu erwirken. Dazu können Sie, da die Forderung ja unstrittig ist, auch ohne Anwalt einen Mahnbescheid beim für den Wohnort des Schuldners zuständigen Gericht einreichen. Widerspricht der Schuldner nicht, dann bleibt die Forderung anschließend 30 Jahre lang vollstreckbar. Die Kosten würden sich bei diesem Gegenstandswert auf 92€ belaufen (zzgl Beratungskostem, wenn Sie einen Anwalt dies ausfüllen lassen. Es gibt auch Webseiten, die für etwa 20€ einen Online-Assistenzen zum Ausfüllen und Einreichen zur Verfügung stellen.)
Die Mahnkosten, soweit die Forderung fällig ist, können Sie übrigens auch direkt beim Schuldner zurück verlangen.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

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