Mindestpension...Besitz
Mindestpension...Besitz
Guten Tag, : kann man als pensionist mit Ausgleichs Zulage etwas besitzen(wenn ja wieviel) und darf man sich etwas dazu verdienen (ohne dass die ausgleichszulage weg genommen wird). Danke im Vorhinein. LG
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Re: Mindestpension...Besitz
Achtung Ich würde aufpassen wieso jemand in Pension ist. Wenn es zb. wegen einer Krankheit ist könnten die Behörde, Ärzte,... auf die Idee kommen das diese Person eventuell doch arbeitsfähig sein könnte.
Re: Mindestpension...Besitz
Wenn man schon das gesetzliche pensionsalter erreicht hat, natürlich...
Wie siehts dann aus?
Darf man Eigenheim /Eigentum besitzen?
Bekommt man trotzdem die ausgleichszulage?
Wie siehts dann aus?
Darf man Eigenheim /Eigentum besitzen?
Bekommt man trotzdem die ausgleichszulage?
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Re: Mindestpension...Besitz
es werden alle möglichen Einkünfte hinzugerechnet. Auch Zuverdienst schmälert 1:1 die Ausgleichszulage. Reine Vermögenswerte werden nicht berücksichtigt, sehr wohl aber Erträge aus Vermögen (Zinsen usw.).
Für verbindliche Auskünfte aber jedenfalls die PVA kontaktieren.
Für verbindliche Auskünfte aber jedenfalls die PVA kontaktieren.
Re: Mindestpension...Besitz
Darf man nicht mal als geringfügig / unter 448 € dazuverdienen?
Sogar Arbeitslose dürfen dies ohne Kürzungen
Sogar Arbeitslose dürfen dies ohne Kürzungen
Zuletzt geändert von Lise am 27.12.2019, 16:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mindestpension...Besitz
Nein, auch nicht geringfügig. Bei der Ausgleichszulage ist jeder dazuverdiente Cent schädlich.
Lg
Lg
Re: Mindestpension...Besitz
Herzlichen Dank für die Antwort
Gibt es eine Grenze was man besitzen darf?
Also was passiert wenn man eine Whg erbt?
In der man dann auch selbst lebt?
Gibt es eine Grenze was man besitzen darf?
Also was passiert wenn man eine Whg erbt?
In der man dann auch selbst lebt?
Re: Mindestpension...Besitz
Wieviel darf ein Ehepaar zusammen an Einkommen haben, damit sich für einen der Beiden die Mindestpension mit voller Ausgleichszulage ausgeht?
Re: Mindestpension...Besitz
Weiß jetzt nicht, ob sich das so ausgeht, wie Du Dir das vorstellst.
Aber die beiden Bruttopensionen (wenn es sonst keine Einkünfte gibt), müssen sich zusammen unter 1472 Euro bewegen, damit man irgendwie die Differenz als Ausgleichszulage bekommt.
Aber die beiden Bruttopensionen (wenn es sonst keine Einkünfte gibt), müssen sich zusammen unter 1472 Euro bewegen, damit man irgendwie die Differenz als Ausgleichszulage bekommt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Mindestpension...Besitz
dankeee @alles2
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