Hausverwalter Datenschutz

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NicknameVergeben
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Hausverwalter Datenschutz

Beitrag von NicknameVergeben » 20.12.2019, 16:42

Guten Tag,
meine Frage betrifft zwar nicht exakt das Mietrecht, im allgemeinen Forum scheint aber ein Großteil der Beiträge auf Mandarin verfasst zu sein.

Ich miete seit kurzer Zeit eine Wohnung, die einem Familienmitglied gehört. Bei einer Eigentümerversammlung, die ich in Vertretung dieser Person besuchte, wurde über den Bau eines Balkons in der Liegenschaft unter mir gesprochen, für die die Zustimmung aller Eigentümer notwendig sei. Dem betreffenden Mieter und dem Eigentümer war sehr daran gelegen die entsprechenden Unterschriften möglichst schnell zu bekommen. Dies gelang jedoch nicht.
Nun bekam ich Besuch von meinem Nachbarn, der mich bat die Zustimmung zu unterschreiben da unsere Partei die letzte wäre, deren Zustimmung noch ausständig war. Ich wollte und konnte, da ich nur Mieter bin, nicht unterzeichnen.
Laut dem Nachbarn hatte er die Information, dass von unserer Seite noch keine Zustimmung zum Balkonbau erfolgt war vom Hausverwalter bekommen.
Die große Mehrheit der Wohnungen befindet sich in einem zweiten, größeren Hof und wäre daher nicht betroffen von diesem Balkon. Die anderen Wohnungen im kleineren Hof gehören dem gleichen Eigentümer wie jene unter mir.

Meine Frage: Darf ein Hausverwalter diese Information weitergeben? Ich bin mit den Details der Datenschutzverordnung keineswegs vertraut, aber da ich in anderen Bereichen schon scheinbar strengere Einschränkungen durch diese erfahren habe würde mich dies doch wundern.
Falls ich hier falsch bin würde ich mich auch über Verweise an die passende Stelle freuen.
Danke im Voraus.



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