Parifizierung und Belastungs-und Veräußerungsverbot

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Birgit1979
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Parifizierung und Belastungs-und Veräußerungsverbot

Beitrag von Birgit1979 » 17.12.2019, 10:46

Ich habe in meinem Elternhaus das Dachgeschoss aufgestockt und ausgebaut. Dafür bekam ich die Hälfte überschrieben, meinen beiden Brüdern gehört jeweils 1/4.
Jetzt ist es Thema, dass ein Bruder mit seiner Frau einziehen möchte und eine Parifizierung möchte. Möglich ist es, da es 2 getrennte Wohneinheiten gibt, eigentlich 3, allerdings ist die Kellerwohnung wesentlich kleiner und würde von meiner Mutter dann benutzt werden.
Ich finde eine Parifizierung eigentlich nicht sinnvoll, und nur mit erhöhten Kosten verbunden, ein Wohnungsnutzungsrecht vertraglich vereinbart (es gibt einen Vertrag, indem das Nutzungsrecht von meiner Wohneinheit genau definiert ist, und auch das Wohnrecht der Mutter. Dieser müsste nur abgeändert werden. Des weiteren ist die Frage der Aufteilung des Gartens, und was mit der Kellerwohnung ist, auch im Hinblick, dass meine Wohnung nicht den 50% des Hauses entspricht.
Ist eine Parifizierung sinnvoll oder eher nur eine Kostenfalle?
Wie genau erfolgt die Berechnung? Nachdem ich Dachschrägen habe, müssten hier auch Abschläge erfolgen?
Des weiteren möchte ich nicht, dass meine Schwägerin ins Grundbuch kommt, sondern nur mein Bruder und ich, für den Fall einer Trennung.
Meine Mutter hat ein Belastungs-und Veräußerungsverbot zu ihren Gunsten im Grundbuch stehen, kann sie somit die Eintragung der Schwägerin ins Grundbuch verhindern?



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