Haftplicht
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Haftplicht
Wer haftet für einen Schaden, der durch eine Geländeveränderung und der damit zusammenhängenden abfließenden Oberflächenwasser auf das Nachbargrundstück ausgelöst hat?
Re: Haftplicht
Es ist zu prüfen wie die Geländeveränderung zustande gekommen ist (bauliche Veränderung, Katastrophe usw.) und war für diesen Eingriff eine Bewilligung bzw. ein Bescheid nach einem Verwaltungsgesetz (Wasserrechts-, Baurechts-, Flur-, Forst-, Straßen-, Naturschutz- Katastrophengesetze u.s.w.) erforderlich. Dann ist nach diesen einschlägigen Gesetzen ein Verfahren bei der zuständigen Behörde einzuleiten. Sollte kein Verwaltungsgesetz zuständig sein, ist der Verursacher festzustellen und die Haftung kann dann bei Gericht eingeklagt werden. Wenn keine Grundstückshaftpflichtversicherung vorhanden ist, wären vor einer Klage die Kosten des Gerichtsverfahrens und der entstandene Schaden abzuwägen.
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