Schreckliche Situation

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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karlvor01
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Schreckliche Situation

Beitrag von karlvor01 » 09.12.2019, 13:47

Ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen weiterhelfen.

Gestern fuhr ich aus einem Kreisverkehr mit ca 15 km/h raus, wobei mich die Sonne blendete, obwohl ich die Sonnenblende bereits runterzog.direkt beim verlassen des Kreisverkehrs, überquerte eine Passantin, samt Kinderwagen und Hund einen Fahrradweg. Da mich die sonne blendete sah ich sie leider nicht, und fuhr den Kinderwagen an, der nur seitlich umkippte von der Mutter gehalten wurde, somit berührte er nicht den Boden.ich stieg sofort aus, und wollte mich um alle kümmern, jedoch beschimpfte die Mutter mich wüst,trotzdem konnte ich sehen dass das Baby die Augen öffnete und keine Verletzungen hatte. Der Kinderwagen war sehr groß und hatte viel knautschzone.Er als auch mein Auto, hatten keine äußeren Schäden. Die Passantin rief die Rettung an und ich die Polizei. Diese waren auch schnell da, der Notarzt meinte dass das Kind wohl auf ist, und sicher keine Schäden hat. Da die mutter drängte, wurde sie,nachdem sie zuerst den Hund nach Hause brachte, mit dem Baby ins Spital gefahren um Schäden auszuschließen. Die Polizei nahm meine Daten auf, machte einen alkotest der negativ war, und meinte wenn dem Baby nichts passiert ist werde ich nichts hören.

So ganz kenne ich mich jetzt aber nicht aus, falls dem Baby nichts passiert ist kann mir strafrechtlich trotzdem etwas blühen?

Wenn dem Baby etwas passiert ist, was ich mir selber nicht verzeihen könnte, müsste ich mit schwerer Körperverletzung rechnen?

Ganz liebe Grüße
Karl



mastercrash
Beiträge: 261
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Re: Schreckliche Situation

Beitrag von mastercrash » 10.12.2019, 03:21

Wenn niemandem etwas passiert ist, ist es strafrechtlich nichts.
So etwas wie eine versuchte Fahrlässigkeit kennt das StGB nicht.

Wenn jemandem etwas passiert wäre (Verletzung am Körper mit Behandlungsbedarf), dann wäre es eine fahrlässige Körperverletzung nach § 88 StGB.
Die gewöhnliche Körperverletzung und die schwere Körperverletzung sind Vorsatzdelikte, die hier mangels subjektiver Tatseite (Sie wollten niemanden anfahren) nicht in Betracht kommen.

Die Straßenverkehrsordnung kennt noch eine Verwaltungsübertretung, wenn man jemanden oder etwas anfährt, zB nach § 99 StVO. Könnte im Ergebnis um die 70€ kosten, falls von der Polizei ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wurde...
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

karlvor01
Beiträge: 4
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Re: Schreckliche Situation

Beitrag von karlvor01 » 14.12.2019, 15:10

Danke für die Antwort!

Ich habe leider bisher nichts gehört, und weiß nicht wie es dem Baby geht. Ich mache mir große Sorgen m, und hoffe natürlich dass nichts passiert ist. Ich bin nach wie vor sprachlos dass eine Frau mit Kinderwagen und Hund, einen Fahrradweg auf einer Bundesstraße überkreuzt. Blöderweise blendete mich die Tiefstwerte Sonne, aber nicht auszudenken was passiert wäre wenn ich schneller gefahren wäre.

Die Situation ist insofern sehr belastend für mich, weil ich wegen einer anderen Sache (kein Verkehrsunfall) vor 6 Monaten einer diversion zugestimmt habe, und ich jetzt noch 6 Monate Probezeit habe.falls es doch zu einer fahrlässigen Körperverletzung gekommen ist, wird dies beachtet, obwohl ich die Diversion wegen etwas ganz anderem bekommen habe?

Ich habe große Angst, vor Vorstrafe etc und bin etwas verzweifelt....

Danke!

Lg Karl

mastercrash
Beiträge: 261
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Re: Schreckliche Situation

Beitrag von mastercrash » 14.12.2019, 19:46

Ich würde mir da erstmals nicht zu viele Sorgen machen.
Eine Diversion wird üblicherweise wegen einer bloß fahrlässig begangenen Tat während der Probezeit nicht widerrufen bzw das Strafverfahren wieder aufgenommen.

Wenn Sie noch wissen, welche Polizeidienststelle den Fall aufgenommen hat könnten Sie auch versuchen dort näheres in Erfahrung zu bringen. Theoretisch auch bei der Staatsanwaltschaft, aber Sie sollten da eher abwarten und sich nicht zu sehr aus der Ruhe bringen lassen.

Laut Ihrer Schilderung war es ja nicht so schlimm...
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

Gegengleis
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Re: Schreckliche Situation

Beitrag von Gegengleis » 22.01.2020, 01:12

Helfen Sie mir mal, die Mutter+Kinderwagen überquerten einen Fahrradweg? Meinen Sie die Personen überquerten eine Radfahrüberfahrt (das da: https://www.radlobby.at/sites/default/files/styles/large/public/thumbnails/image/radfahrerueberfahrt_1024x768.jpg?itok=rTK5urnJ)?

Auf einem solchen haben Fußgänger nichts verloren. § 76 Abs. 1 StVO:

Fußgänger haben, auch wenn sie Kinderwagen oder Rollstühle schieben oder ziehen, auf Gehsteigen oder Gehwegen zu gehen; sie dürfen nicht überraschend die Fahrbahn betreten.

§ 76 Abs. 5 StVO:

Außerhalb von Schutzwegen haben sie (anm. Fußgänger) den kürzesten Weg zu wählen; hiebei dürfen sie den Fahrzeugverkehr nicht behindern.

Eine Radfahrüberfahrt ist ein Fahrbahnteil. (Es) darf jeder Straßenbenützer vertrauen, dass andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen, insbesondere eine Mutter die ihr Kind im Kinderwagen schiebt!

Wenn Ihnen die "plötzlich vors Auto hüpfen", wie sollen Sie da reagieren? Kommt es zu einem Unfall, tragen die Fußgänger die Verantwortung, wenn sie die nötige Sorgfalt vermissen haben lassen.

tyr26
Beiträge: 1
Registriert: 21.05.2020, 10:40

Re: Schreckliche Situation

Beitrag von tyr26 » 21.05.2020, 10:47

und wie bist du da rausgekommen?

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