Zaun... wer ist zuständig?

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Zitrone
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Zaun... wer ist zuständig?

Beitrag von Zitrone » 11.12.2019, 14:17

Hallo zusammen,
wir haben leider ein großes Problem mit dem Bruder meines Mannes, dessen Grundstück an unseres grenzt und welcher sein Grundstück inkl. Haus und Rotwildzucht verkaufen möchte.
Ursprünglich war alles ein gemeinsames Grundstück mit einem Rotwildgehege; im Oktober 2016 wurde uns ein Teil des Grundstückes von den Schwiegereltern geschenkt, im Dezember 2016 wurde der Rest meinem Schwager übergeben.
Das Gehege des Rotwildes geht teilweise über unser Grundstück und der Zaun wurde weder im Oktober 2016 von meinen Schwiegereltern (den damaligen Besitzern), noch im Dezember 2016 von meinem Schwager (jetziger Besitzer) den Grundstücksgrenzen angepasst.

Wir haben auf unserem Grundstück ein Haus gebaut und im Zuge des Bauvorhabens einen provisorischen Zaun auf unserem Grundstück um unser Haus errichtet, damit das Rotwild der Baustelle fern bleibt. Dieser Zaun steht jedoch nicht auf den Grundstücksgrenzen, sondern einige Meter davon entfernt, also mitten auf unserem Grundstück. Es sind also einige Quadratmeter unseres Grundstückes miteingezäunt und die Wiese wird natürlich vom Rotwild "mitbenutzt".
Da mein Schwager seine Liegenschaft nun verkaufen möchte, möchten wir natürlich, dass die Grenzen angepasst werden.

Unser Rechtsanwalt sagt, es wäre unser Zaun auf unserem Grundstück, wir dürften diesen entfernen.... wir haben dem Schwager eine Frist gesetzt, sein Grundstück ordnungsgemäß einzuzäunen, da er sonst die Verantwortung für den Verlust seines Rotwildes tragen würde, wenn wir den Zaun entfernen.
Der Rechtsanwalt meines Schwagers behauptet, wir könnten den Zaun mitten auf unserem Grund schon entfernen, hätten jedoch dafür Sorge zu tragen, dass das Gehege an der Grundstücksgrenze derart geschlossen wird, dass das Entkommen der Tiere nicht möglich sei. Dies müsste sach- und fachgerecht erfolgen.
Wir haben den Zaun nicht entfernt, weil wir nicht wissen, ob wir das tatsächlich "dürfen".
Sind denn wirklich wir dafür verantwortlich, einen Zaun so zu gestalten, dass die Tiere vom Nachbarn nicht entkommen bzw. sich nicht verletzen können? Es gibt ja eigene Richtlinien für Rotwildgehege und ich kann mir nicht vorstellen, dass ich
als Nicht-Rotwild-Halter mich daran halten muss, wenn ich selbst keine Tiere besitze.
Wissen tu ich es aber nicht und ich werde von allen möglichen Seiten diesbezüglich so verunsichert, dass ich nicht mehr einschätzen kann, was jetzt richtig ist.
Wer muss den Zaun an der Grenze nun anbringen? Ich könnte theoretisch ja auch einen Minizaun aufstellen, damit die Grenzen klar sind, dann bricht jedoch das Rotwild aus....
Ich kann unseren Zaun auch stehenlassen und trotzdem fordern, dass an der Grenze einer angebracht wird, oder?!
Es geht ihn doch überhaupt nichts an, wenn mitten durch mein Grundstück ein Zaun geht - das ist ja kein Freifahrtschein für ihn, das nicht eingezäunte Eck mitzubenutzen oder?!
Kennt sich vielleicht irgendjemand damit aus und kann mir helfen? Vielen Dank!



mastercrash
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Re: Zaun... wer ist zuständig?

Beitrag von mastercrash » 11.12.2019, 15:38

Grundsätzlich ist es korrekt, dass es Ihr Zaun auf Ihrem Grundstück ist und Sie diesen auch entfernen dürfen.
Wer einem anderen jedoch auch nur fahrlässig einen Schaden bereitet, ist zu dessen Ersatz verpflichtet.
Wenn Sie daher den Zaun einfach entfernen und dabei bereits absehbar ist, dass jemandem ein Schaden entsteht, könnten Sie schadenersatzpflichtig werden. Insbesondere, wenn Sie den Zaun der jahrelang da stand einfach so plötzlich entfernen ohne der anderen Partei eine angemessene Frist einzuräumen, den Eintritt des Schadens zu verhindern. Sie haben es ja auch jahrelang geduldet, dass er das Grundstück zu diesem Teil mitbenutzt und auch eine längerfristige Duldung ist eine Form des Einverständnisses.

Sie haben der betroffenen Person eh schon eine Frist gestellt. Da hier ein Zaun aufgestellt werden muss, sollte die Frist wohl mindestens 4 Wochen betragen und Sie sollten beweisen können, dass Sie ihm diese Frist gegeben haben (schriftlich oder durch nicht ganz befangene Zeugen).
Und Sie sollten angekündigt haben, dass Sie nach Ablauf der Frist den Zaun entfernen und er dafür Sorge zu tragen hat, dass ihm dadurch kein Schaden entsteht. Behalten Sie sich auch eine Kopie des Briefes.

Nach Ablauf der Frist könnten Sie den Zaun entfernen oder, da dann ja eventuell immer noch ein Schaden eintreten würde um sicher zu gehen, dass Sie sich nicht schadenersatzpflichtig machen, beim Zivilgericht auf Unterlassung klagen.
Die andere Partei nutzt ja Ihr Grundstück durch sein Rotwild (dann ohne Ihr Einverständnis) mit. Stellen Sie daher den Antrag, basierend auf Ihre Eigentums- und Besitzrechte am Grundstück, dass das Gericht entscheiden möge, der Schwager hat es ab sofort zu unterlassen, Ihr Grundstück weiterhin zu benutzen und dafür Sorge zu tragen, dass sein Rotwild nicht mehr Ihr Grundstück betreten kann.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

Zitrone
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Re: Zaun... wer ist zuständig?

Beitrag von Zitrone » 11.12.2019, 16:10

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Die Frist haben wir zuerst mündlich ausgesprochen, als dann nichts passiert ist, haben wir ihm schriftlich eine Frist von 3 Wochen gewährt, welche am 3.11.2019 abgelaufen ist. Mein Schwager hat mehrmals betont, dass er den Zaun nicht richten würde, da wir den Zaun errichtet haben und wenn dieser uns stören würde, wir ihn selbst versetzen müssten.
Zumal geht es aber gar nicht ums versetzen (das ist unser Zaun, er soll selbst einen kaufen) und außerdem waren wir uns nach der Aussage seines Rechtsanwaltes tatsächlich nicht mehr sicher, ob tatsächlich wir dafür zuständig wären und vor Gericht dann als Schuldige hingestellt werden...
Es ist also tatsächlich der Eigentümer des Rotwildes dafür verantwortlich, dass sein Gehege ordnungsgemäß eingezäunt ist und nicht der Nachbar, habe ich das richtig verstanden?
Wir haben den Zaun auch nach Ablauf der Frist bis heute aus Angst vor Konsequenzen nicht entfernt.
Es kann uns auch nichts passieren, wenn wir damit vor Gericht gehen, oder?
Entschuldigung für die vielen Fragen, aber wir hatten mit so etwas noch nie zu tun und ich habe höchsten Respekt vor einem Gericht. :|

mastercrash
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Re: Zaun... wer ist zuständig?

Beitrag von mastercrash » 11.12.2019, 19:18

Zitrone hat geschrieben:
11.12.2019, 16:10
Es ist also tatsächlich der Eigentümer des Rotwildes dafür verantwortlich, dass sein Gehege ordnungsgemäß eingezäunt ist und nicht der Nachbar, habe ich das richtig verstanden?
Es ist auf jeden Fall der Eigentümer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Rotwild ordnungsgemäß eingezäunt ist.
Entkommt sein Wild und liefe auf die Straße worauf es zum Beispiel zu einem Unfall käme wäre er verschuldensunabhängig aufgrund der Halterhaftung für den entstandenen Schaden verantwortlich.

Wenn Sie aber bislang geduldet haben, dass er Ihren Zaun als Absperrung benutzt und diesen plötzlich entfernen würden, so könnten Sie sich wie bereits erwähnt schadenersatzpflichtig machen, da er nicht davon ausgehen muss, dass ein für ihn ein so offenkundig wichtiger Zaun plötzlich entfernt wird, ohne ihm die Möglichkeit zu geben sich Abhilfe zu verschaffen.
Zitrone hat geschrieben:
11.12.2019, 16:10
Wir haben den Zaun auch nach Ablauf der Frist bis heute aus Angst vor Konsequenzen nicht entfernt.
Es kann uns auch nichts passieren, wenn wir damit vor Gericht gehen, oder?
Entschuldigung für die vielen Fragen, aber wir hatten mit so etwas noch nie zu tun und ich habe höchsten Respekt vor einem Gericht. :|
Sie sind die Eigentümer dieses Grundstückes (Eingetragen im Grundbuch) und auch die Besitzer (Sie haben es nicht vermietet oder verpachtet). Damit haben Sie alle Rechte die sich aus dem Eigentum und dem Besitz ergeben, darunter das Recht den Nachbarn von der Nutzung auszuschließen.

Wenn das Rotwild des Nachbarn wiederholt oder sogar dauerhaft einen Teil Ihres Grundstücks benutzt, können Sie ihn darauf klagen dafür zu sorgen, dass dies abgestellt wird (Unterlassung).
Sie sind nicht dafür verantwortlich Zäune aufzustellen, damit das Rotwild Ihr Grundstück nicht erreicht. Dies ist Aufgabe des Halters des Rotwilds.

Dokumentieren Sie am besten gut ersichtlich, wie die Grundstücksgrenze eigentlich verläuft. Erklären Sie ggf auch, dass Sie den Zaun auf Ihrem Grundstück nur deshalb nicht schon entfernt haben, damit das Rotwild nicht entkommt und dem Nachbarn dadurch kein Schaden entsteht.

Zuständig für diese Angelegenheit wäre nach diesen Informationen das örtlich zuständige Bezirksgericht. Dies betreffend sollten Sie eher einen Anwalt damit beauftragen.
Eine zivilrechtliche Klage vor einem Bezirksgericht ist eigentlich keine große Sache sondern gehört für Rechtsanwälte zum Tagesgeschäft.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

Zitrone
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Re: Zaun... wer ist zuständig?

Beitrag von Zitrone » 11.12.2019, 19:46

Vielen Dank für Ihre Hilfe und Mühe, dankeschön!

Zitrone
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Re: Zaun... wer ist zuständig?

Beitrag von Zitrone » 01.09.2020, 15:40

mastercrash hat geschrieben:
11.12.2019, 19:18
Zuständig für diese Angelegenheit wäre nach diesen Informationen das örtlich zuständige Bezirksgericht. Dies betreffend sollten Sie eher einen Anwalt damit beauftragen.
Eine zivilrechtliche Klage vor einem Bezirksgericht ist eigentlich keine große Sache sondern gehört für Rechtsanwälte zum Tagesgeschäft.
Hallo zusammen!
Wir waren vor Gericht und haben nun das Urteil bekommen.... Unterlassungsklage abgelehnt...
Ich verstehe die Welt nicht mehr.
Vor Gericht hat sich folgendes abgespielt. Bei der ersten Tagsatzung (ich denke, das heißt so?) hat mein Mann den Vorschlag gebracht, seinem Bruder unseren Zaun zu schenken, sodass dieser diesen nur mehr an der Grundstücksgrenze anbringen muss.
Das hat der Bruder abgelehnt, da er von Anfang der Meinung war, dass er nicht dafür zuständig ist, dass sein Rotwild ordnungsgemäß eingezäunt ist.
Dann ist es zu einer Verhandlung gekommen, in welcher meine Schwiegereltern für meinen Schwager gelogen haben. Sie haben behauptet, dass mein Mann beim Beginn unseres Hausbaus gesagt hätte, dass er, wenn unser Haus fertig gebaut ist, den Zaun an der Grundstücksgrenze anbringen würde. Das ist einfach nur gelogen. Wir wussten zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht einmal, wie die künftigen Grenzen verlaufen würden, da wir das Grundstück erst 9 Monate später geteilt haben und unseren Teil geschenkt bekommen haben. Ausserdem ist es total unlogisch... warum sollten wir sein Rotwild einzäunen und den Zaun dann vielleicht warten auch noch?!
Es gibt zur Übergabe einen Notariatsakt, es gibt ein Grundbuch. Nirgends steht etwas davon, dass wir verpflichtet sind, unser Grundstück einzuzäunen. Und schon gar nicht, dass dieser rotwildtauglich sein muss.
Nun, der Richter sieht das anders. Für ihn ist es wahrscheinlicher, dass mein Mann das behauptet hätte, als dass sich mein Schwager und die Schwiegereltern gegen ihn verbündet hätten (was aber leider tatsächlich der Fall ist).
Ich verstehe es nicht. Die lügen und das steht über einen Grundbucheintrag?! Selbst wenn sie die Wahrheit sagen würden, hätte das ja bei der Übergabe im Notariatsakt vermerkt werden müssen, oder?!
Der Richter spricht ausserdem immer von Zaun hin und her. Es geht darum, dass die Tiere meines Schwagers nicht unser Grundstück betreten - wie er das löst, ist uns egal.
Der Richter hat im Urteil ausserdem auch noch ausdrücklich erwähnt, dass mein Schwager nicht verpflichtet ist, sein Grundstück einzuzäunen. Das ist ja wohl die absolute Frechheit. Natürlich ist er verpflichtet, zumindest sein Gehege ordnungsgemäß einzuzäunen. Ich bin so enttäuscht vom Gericht. Es ist wie verhext. Alles, was wie eine "gemähte Wiese" erscheint, wird uns zum Verhängnis...

SK
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Re: Zaun... wer ist zuständig?

Beitrag von SK » 02.09.2020, 16:24

Ohne das Urteil ist es schwer eine Meinung abzugeben.

Fakt ist, Sie können nicht verlangen, wie jemand sein Grundstück einzuzäunen/abzusichern hat. Sie können jedoch verlangen, dass das Rotwild Ihres Nachbarn nicht auf Ihr Grundstück gelangt (wie der Nachbar das macht ist seine Angelegenheit).

Die schriftliche Ausfertigung des Urteils wäre interessant.

MfG RA Sebastian Kinberger

Zitrone
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Re: Zaun... wer ist zuständig?

Beitrag von Zitrone » 03.09.2020, 07:47

Hallo Herr Kinberger,
vielen Dank für Ihre Stellungnahme. Gerne schicke ich Ihnen das Urteil in einer PN.

In weiterer Folge heißt das aber auch, dass uns genauso niemand vorschreiben kann, wie und ob wir unser Grundstück einzuzäunen haben, oder?!
Wer wäre jetzt schadenersatzpflichtig, wenn wir unseren Zaun, der durch unser Grundstück geht, entfernen und keinen neuen an der Grundstücksgrenze anbringen?

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