Nachforderung von zu wenig überwiesenen Allimenten

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Drache1964
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Registriert: 11.07.2019, 20:53

Nachforderung von zu wenig überwiesenen Allimenten

Beitrag von Drache1964 » 26.11.2019, 14:54

ich habe folgende Frage: ich überweise monatlich die Alimente für meine Tochter an das Jugendamt. Heute kam eine Aufforderung ich soll für das Jahr 2015 Euro 155,-nach zahlen da ich diesen Betrag zu wenig überwiesen habe wie gesagt im Jahr 2015! Ist die Forderung gerechtfertigt oder bereits verjährt. Dies hat das Jugendamt erst jetzt angemahnt nachdem meine Tochter diesen Monat 18 wurde. Vielen Dank für die Antworten.



mastercrash
Beiträge: 261
Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: Nachforderung von zu wenig überwiesenen Allimenten

Beitrag von mastercrash » 08.12.2019, 14:51

Die Unterhaltsansprüche aus 2015 sollten mit 01.01.2019 verjährt sein, soweit eine gerichtliche Betreibung nicht bereits vorher begonnen wurde.

Da Sie scheinbar nicht direkt zugunsten des Kindes sondern an das Jugendamt überweisen, das demnach in der Zwischenzeit wahrscheinlich mit Unterhaltsvorschüssen ausgeholfen hat, ist noch zu erwähnen, dass Zahlungsbescheide auch eine verjährungshemmende Wirkung haben. Sollten Sie also noch 2018 oder vorher einen solchen bezogen auf diesen Betrag bekommen haben ist die Forderung noch einklagbar.

Auch muss die Verjährung Ihrerseits explizit geltend gemacht werden. Sie müssen sich also direkt darauf berufen, dass die Forderung verjährt ist.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

ViajeroCasual2020
Beiträge: 1
Registriert: 14.01.2020, 17:54

Re: Nachforderung von zu wenig überwiesenen Allimenten

Beitrag von ViajeroCasual2020 » 14.01.2020, 18:02

wie war es

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