Inventar in Mietwohnung Ersatz

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profesional0
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Inventar in Mietwohnung Ersatz

Beitrag von profesional0 » 24.11.2019, 19:44

Hallo
Ich hätte eine Frage an euch. In meiner Mietwohnung ist der Geschirrspüler welcher zum Mietinventar gehört kaputt gegangen. Der Vermieter hat von einer Firma einfach einen neuen einbauen lassen. Die Rechnung von 1000 € hat er mir übergeben damit ich diese bezahle. Ist das so rechtens? Muss ich diesen bezahlen? Hätte es auch nicht ein gebrauchtes Gerät sein können?
Vielen Dank für eure Hilfe :D
Markus



Das_Pseudonym
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Re: Inventar in Mietwohnung Ersatz

Beitrag von Das_Pseudonym » 26.11.2019, 15:37

Hätte es auch nicht ein gebrauchtes Gerät sein können?
Ich würde aus Hygiene gründen aber sowas von abstand nehmen davon.

mastercrash
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Re: Inventar in Mietwohnung Ersatz

Beitrag von mastercrash » 08.12.2019, 14:30

profesional0 hat geschrieben:
24.11.2019, 19:44
Hallo
Ich hätte eine Frage an euch. In meiner Mietwohnung ist der Geschirrspüler welcher zum Mietinventar gehört kaputt gegangen. Der Vermieter hat von einer Firma einfach einen neuen einbauen lassen. Die Rechnung von 1000 € hat er mir übergeben damit ich diese bezahle. Ist das so rechtens? Muss ich diesen bezahlen? Hätte es auch nicht ein gebrauchtes Gerät sein können?
Vielen Dank für eure Hilfe :D
Markus
Normalerweise müssen Sie nichts bezahlen, wenn in der Wohnung Inventar kaputt geht.
Ausnahme hiervon ist, dass es vorsätzlich beschädigt oder durch unsachgemäßen Gebrauch kaputt gegangen ist.

Man muss erstmal unterscheiden:
Mitvermietetes Inventar: Geht es trotz haushaltsüblichen und sachgemäßen Gebrauch kaputt, hat es der Vermieter auf seine Kosten zu ersetzen.

Nicht mitvermietetes Inventar: Befindet sich halt in der Wohnung, weil der Vermieter es reingestellt oder eingebaut hat, wird im Mietvertrag jedoch explizit als nicht mitvermietet aufgeführt. Geht es kaputt muss es der Vermieter nicht ersetzen. Dann müssten Sie selbst schauen, wie wichtig Ihnen ein Geschirrspüler ist. Wenn Sie den Vermieter auffordern solches Inventar auszutauschen kann es Ihnen in Rechnung gestellt werden.

In beiden Fällen hat der Mieter die Kosten wie bereits geschrieben jedenfalls dann zu ersetzen, wenn er es vorsätzlich, fahrlässig oder schlichtweg durch für einen Haushalt unüblichen Gebrauch (zB Haushalts-Geschirrpüler läuft 24/7 weil er dazu verwendet wird das gewerbliche Geschirr des Gasthauses des Mieters zu spülen) beschädigt.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

schanzenpeter
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Registriert: 02.02.2011, 16:48

Re: Inventar in Mietwohnung Ersatz

Beitrag von schanzenpeter » 08.12.2019, 19:17

Beim Durchlauferhitzer stellt sich auch die Frage, ob er regelmäßig fachgerecht in der Verantwortung des Mieters gewartet worden ist. Der Schaden könnte auch durch Vernachlässigung entstanden sein?

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