Händler gibt Gerät nach Reklamation nicht zurück; Verweis auf Zeitwertgutschrift

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PatrickG
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Händler gibt Gerät nach Reklamation nicht zurück; Verweis auf Zeitwertgutschrift

Beitrag von PatrickG » 13.09.2017, 16:14

Hallo liebe Leute.
Ich schreibe hier zum ersten mal, weil der Händler bzw. der Zulieferer von ihm mir mittlerweile ordentlich auf den Senkel geht
Es geht um eine Grafikkarte (Preis von 352,15€), welche ich im Dezember 2015 erstanden habe. Sie ist nun defekt (Seit Anfang Juli). Der Fehler ist reproduzierbar und im Internet lassen sich ebenfalls viele Leute mit dem selben Fehler finden.
Nun zu meinem Problem: Eigentlich wollte ich die Reklamation direkt über den Hersteller abwickeln. Allerdings verwies er mich weiter an den Händler, wo ich das Gerät erworben hatte.
Schön und gut, Formular ausgefüllt und im Geschäft vorbeigebracht. 2 Tage später kam eine E- Mail, dass die Grafikkarte einer Sichtprüfung unterzogen wurde. Außerdem wurde mitgeteilt, dass die Garantieabwicklung mit dem Hersteller kostenlos und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für mich durchgeführt werde.
Nach etwas mehr als 3 Wochen habe ich dann nachgefragt wie der Status ausschaut. Zurück kam die Antwort, dass vom Hersteller/Vorlieferanten eine Zeitwert- Gutschrift von 159,72€ gutgeschrieben wurde. Auf meine Frage, was mit der Grafikkarte sei wurde nicht eingegangen. Ich antwortete, dass ich die Zeitwertgutschrift nicht annehme da ich kein Ersatzgerät mit der gleichen Leistung erhalten kann. Weder im Einzelhandel noch gebraucht. Die darauffolgende Antwort war, dass auf die Dauer leider kein Einfluss genommen werden kann. Ich meinte, ich sei geduldig. Parallel dazu habe ich den Hersteller mit der Seriennummer angeschrieben und gefragt, ob das Gerät eigentlich schon eingetroffen sei. Auch nichts.
Nun ist der 13.09, habe erneut nachgefragt und gesagt, dass ich entweder die Grafikkarte vom Zulieferer zurück haben möchte, oder er diese umgehend an den Hersteller schicken soll. Der Händler meinte, dass die Abwicklung im Rahmen der Garantie abgeschlossen und die Angelegenheit von ihrer Seite aus erledigt ist. Die Gutschrift in der Höhe von 159,72€ wartet nach wie vor auf eine Überweisung auf mein Konto. Kontaktdaten zum Zulieferer wurden trotz mehrmaliger Anfrage nicht weitergegeben. Die defekte Grafikkarte kann nicht an mich zurückgeschickt werden.

Nun meine eigentliche Frage: Ich bin nach wie vor rechtmäßiger Eigentümer des Gerätes, richtig? Ist es möglich das Gerät zurück zu erhalten, damit ich eine richtige Garantieabwicklung über den Hersteller durchführen lassen kann? Wie berechnet sich der Zeitwert? Ich plante das Gerät noch mindestens 2 Jahre zu benutzen, und es ist wirklich schade um das viele Geld.

Ich freue mich auf eine Antwort, und hoffe dass es halbwegs klar formuliert wurde.
Liebe Grüße, Patrick



lexlegis
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Re: Händler gibt Gerät nach Reklamation nicht zurück; Verweis auf Zeitwertgutschrift

Beitrag von lexlegis » 13.09.2017, 18:36

Es ist üblich und auch zulässig in solchen Fällen ein Nutzungsentgelt von Ihnen zu verlangen, da Sie die Grafikkarte von Dezember 2015 bis Juli 2017 genutzt haben. Die Zeitwertvergütung ist zwar unbefriedigend, aber mE durchaus nachvollziehbar, da Sie sich ein Nutzungsentgelt für den Gebrauch der Sache anrechnen lassen müssen.

Die Rückabwicklung fällt demnach so aus, dass Sie abzüglich eines Nutzungsentgeltes nach Herausgabe der Kaufsache den Kaufpreis rückerstattet bekommen.

Bei einem Serienfehler ist zudem eine Irrtumsanfechtung möglich. Auch hier wird aber aus bereicherungsrechtlicher Sicht ein Nutzungsentgelt zu zahlen sein, weshalb das Ergebnis das Gleiche sein wird.

lexlegis
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Re: Händler gibt Gerät nach Reklamation nicht zurück; Verweis auf Zeitwertgutschrift

Beitrag von lexlegis » 13.09.2017, 19:06

Bei einem (dem Hersteller bekannten) Serienfehler gehört das Produkt normalerweise sofort vom Markt genommen. Die Veräußerung desselben trotz bekannter (und vermutlich geplanter) Obsoleszenz, ist mE nahe am gewerbsmäßigen Betrug.

PatrickG
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Re: Händler gibt Gerät nach Reklamation nicht zurück; Verweis auf Zeitwertgutschrift

Beitrag von PatrickG » 13.09.2017, 19:47

Ja, wäre die Gutschrift vom Hersteller selbst gekommen, dann würde ich sie ja akzeptieren.
Der Hersteller hat die Grafikkarte allerdings nie erhalten. Genau das kommt mir sehr faul vor.

Bezüglich des Fehlers: Er tritt nicht in Massen auf, was eine Rückholaktion rechtfertigen würde. Es gibt sogar gute Beispiele, wo tatsächlice Mängel nicht zurückgerufen wurden: GTX 970, Dabei kam es zu Rucklern bis zur Unspielbarkeit, sobald mehr als 3,5 der 4 Gb Grafikspeicher benutzt wurden.
Ein weiteres Beispiel ist die Sapphire x1950 Pro, wo die Ausfallrate ausserordentlich hoch war.

Ausserdem ging es mir um die Eigentumsfrage der Karte, und wieso diese nicht an den Hersteller geschickt wurde. Und wieso sich der Händler weigert diese zurück zu geben, damit ich die Reklamation ordentlich durchführen kann. Vielleicht sind nur Kühlpads des VRam zu so einem Maße zusammengeschrumpft, dass diese den Kontakt mit dem Kühlköprer verlieren. Etwas, was man einfach selbst beheben kann, allerdings auch die Herstellergarantie zu Nichte macht. Und das sind Dinge, die kann der Hersteller einfach reparieren.

Das_Pseudonym
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Re: Händler gibt Gerät nach Reklamation nicht zurück; Verweis auf Zeitwertgutschrift

Beitrag von Das_Pseudonym » 21.09.2017, 21:15

Ich komme aus der IT und da ist es extrem ungewöhntlich den Kunden einen Teilbetrag zurück zu überweisen.
Entweder wird das Gerät komplett ausgetauscht oder der Händler bekommt 100% des Preis als Gutschrift.

lexlegis
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Re: Händler gibt Gerät nach Reklamation nicht zurück; Verweis auf Zeitwertgutschrift

Beitrag von lexlegis » 25.09.2017, 12:05

Wenn Verbesserung und Austausch nicht möglich sind, muss man sich nicht mit einer Gutschrift abfertigen lassen. Man hat das Recht aus dem sekundären Gewährleistungsbehelf und kann uU (gravierender Mangel) auch das Geld zurückverlangen. Gutscheine bzw. Gutschriften müssen NICHT akzeptiert werden!

mC1
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Re: Händler gibt Gerät nach Reklamation nicht zurück; Verweis auf Zeitwertgutschrift

Beitrag von mC1 » 04.12.2019, 17:29

lexlegis hat geschrieben:
25.09.2017, 12:05
Wenn Verbesserung und Austausch nicht möglich sind, muss man sich nicht mit einer Gutschrift abfertigen lassen. Man hat das Recht aus dem sekundären Gewährleistungsbehelf und kann uU (gravierender Mangel) auch das Geld zurückverlangen. Gutscheine bzw. Gutschriften müssen NICHT akzeptiert werden!
Wieweit, stimmt das?
Ich habe jetzt so einen Fall mit einer 908€ Grafikkarte, die nach 20 Monate kaputt ist. Obwohl die Karte nicht mehr aktuell ist, ist sie noch immer die 4. schnellste Grafikkarte. Eine vergleichbare Karte kostet jetzt neu ca. 650€ wobei ich dann um 3 GB weniger Speicher hätte. Von meiner Karte der Nachfolger würde wiederum um die 1300€ kosten.
Zeitwert (wieviel) oder Kaufpreis?

Das_Pseudonym
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Re: Händler gibt Gerät nach Reklamation nicht zurück; Verweis auf Zeitwertgutschrift

Beitrag von Das_Pseudonym » 04.12.2019, 17:42

Wenn ein Fachhändler eine Graka im Grosshandel als defekt zurück schickt gibt es 2 möglichkeiten:
1) Er bekommt die selbe, gleichwertige, bessere Grafikkarte als 1: 1 Austausch zurück
2) Er bekommt das Geld 100% als Gutschrift wo er jetzt für den Kunden eine neue bestellen kann (oder den Kunden das Geld zurück geben könnte).

Es ist halt sehr schwer für einen durchschnittliche Person einen genauen Wert festzulegen da müsste ein Sachverständiger ran aber das wäre ned billig.

Ich würde einfach eine Graka 100% gleich ist fordern oder wenn es keine spezielle Aktion war die differen zwischen den alten Preis und einer besseren zahlen.

mC1
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Re: Händler gibt Gerät nach Reklamation nicht zurück; Verweis auf Zeitwertgutschrift

Beitrag von mC1 » 04.12.2019, 20:42

Danke für die schnelle Antwort.

Meine Grafikkarte (ASUS ROG Strix GeForce GTX 1080 Ti OC) gibt es nicht mehr zu kaufen.

Bin gespannt auf das Angebot vom Fachhändler.

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