Dienstzettel/Vertrag

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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MaStVo
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Dienstzettel/Vertrag

Beitrag von MaStVo » 27.11.2019, 14:44

Hallo,

ich habe am Montag ein Dienstverhältnis angefangen gehabt. Laut der Aussage der Chefin hat sie mich auch angemeldet, aber sonst keine Rede von irgendwelchen Papieren. Gestern habe ich sie dann mal höflich nach einem Arbeitsvertrag/Dienstzettel gefragt. Darauf meinte sie, dass es erst einen Arbeitsvertrag gibt, wenn ich die Probezeit überstanden habe und ich sage, ich bleibe bei der Firma. Okay, ist ja zulässig. Aber steht mir dann dennoch ein Dienstzettel zu? Auch wenn ich nach der Probezeit den Arbeitsvertrag bekommen soll? Von dem Wort Dienstzettel habe sie noch nie was gehört und ihre bis dahin große Freundlichkeit war sofort weg und sie hat mich vor die Tür gesetzt. Und das nur, weil ich nach den Papieren gefragt habe...



FHoll
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Re: Dienstzettel/Vertrag

Beitrag von FHoll » 27.11.2019, 16:23

Fordern Sie bei Ihrer GKK einen kostenlosen Versicherungsauszug an, so finden Sie heraus, ob Sie angemeldet sind, ohne bei Ihrer Chefin nochmal nachzufragen.
Versuchen Sie gleichzeitig, Beweismittel zu sichern, um zu belegen, dass Sie tatsächlich dort arbeiten.

Eigentlich ist egal, ob Sie gemeldet sind oder nicht - wenn klar nachgewiesen werden kann, dass Sie bei Ihrer Chefin arbeiten. Würden Sie in 5 Jahren draufkommen, dass Sie nicht oder unzureichend angemeldet wurden, kann das dann immer noch alles nachgebessert werden. Wenn Sie zB. Angst haben keinen Job zu finden, wenn Sie jetzt rausfliegen, weil Sie auf Ihre Rechte pochen, dann können Sie auf das Ende der 'Probezeit' warten und wenn Sie dann immer noch nicht angemeldet werden, reicht womöglich ein anonymer Tipp bei den zuständigen Behörden, dass Sie sich - in den Augen Ihrer Chefin - nichts zu Schulden kommen lassen und immer nur brav arbeiten ;)

JohnHannibalSmith
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Re: Dienstzettel/Vertrag

Beitrag von JohnHannibalSmith » 27.11.2019, 16:46

Prinzipiell hat die Anmeldung zur Sozialversicherung VOR Dienstantritt zu erfolgen. Ansonsten gibt es im Falle einer Begehung durch Behörden eine empfindliche Strafe. Die Krankenkasse kann bei zu später Meldung einen Beitragszuschlag verlangen.

Dem Dienstnehmer ist unverzüglich eine Kopie der Anmeldung auszuhändigen. Genauso wie ein Dienstzettel (oder wenn bereits vorhanden ein Arbeitsvertrag).

Gibt leider immer wieder schwarze Schafe, ist aber ein No-Go!

MaStVo
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Re: Dienstzettel/Vertrag

Beitrag von MaStVo » 27.11.2019, 17:54

Danke für die Antworten

Meine Ex Chefin hat mich kontaktiert und angeblich bekomme ich morgen alle Unterlagen, ich bin gespannt. Dann werde ich ja sehen, ob alles korrekt ist.

Die Frage ist aber dennoch, weil mich ihre Aussage irritiert hat. Sie gibt erst einen Arbeitsvertrag raus, wenn der Probemonat vorbei ist, okay, das ist legitim. Aber habe ich dennoch das Anrecht auf die Kopie eines Dienstzettels gleich nach dem Dienstantritt? Sie sagt nein, ich sage ja, bin mir aber nicht sicher. :| :?

JohnHannibalSmith
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Re: Dienstzettel/Vertrag

Beitrag von JohnHannibalSmith » 27.11.2019, 19:03

§ 2 AVRAG

§ 2. (1) Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (Dienstzettel) auszuhändigen. Solche Aufzeichnungen sind von Stempel- und unmittelbaren Gebühren befreit.
(2) Der Dienstzettel hat folgende Angaben zu enthalten:
1.
Name und Anschrift des Arbeitgebers,
2.
Name und Anschrift des Arbeitnehmers,
3.
Beginn des Arbeitsverhältnisses,
4.
bei Arbeitsverhältnissen auf bestimmte Zeit das Ende des Arbeitsverhältnisses,
5.
Dauer der Kündigungsfrist, Kündigungstermin,
6.
gewöhnlicher Arbeits(Einsatz)ort, erforderlichenfalls Hinweis auf wechselnde Arbeits(Einsatz)orte,
7.
allfällige Einstufung in ein generelles Schema,
8.
vorgesehene Verwendung,
9.
die betragsmäßige Höhe des Grundgehalts oder -lohns, weitere Entgeltbestandteile wie z. B. Sonderzahlungen, Fälligkeit des Entgelts,
10.
Ausmaß des jährlichen Erholungsurlaubes,
11.
vereinbarte tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit des Arbeitnehmers, sofern es sich nicht um Arbeitsverhältnisse handelt, auf die das Hausbesorgergesetz, BGBl. Nr. 16/1970, anzuwenden ist, und
12.
Bezeichnung der auf den Arbeitsvertrag allenfalls anzuwendenden Normen der kollektiven Rechtsgestaltung (Kollektivvertrag, Satzung, Mindestlohntarif, festgesetzte Lehrlingsentschädigung, Betriebsvereinbarung) und Hinweis auf den Raum im Betrieb, in dem diese zur Einsichtnahme aufliegen,
13.
Name und Anschrift der Betrieblichen Vorsorgekasse (BV-Kasse) des Arbeitnehmers oder für Arbeitnehmer, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG), BGBl. Nr. 414/1972, unterliegen, Name und Anschrift der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse.

Ich denke, dass sich deine Frage dadurch beantwortet hat: Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (Dienstzettel) auszuhändigen...

Es gibt allerdings eine Ausnahme: wenn das Arbeitsverhältnis von vorn herein nur für einen Monat vereinbart wurde, ist kein Dienstzettel auszustellen.

Lg

MaStVo
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Re: Dienstzettel/Vertrag

Beitrag von MaStVo » 27.11.2019, 20:06

Vielen Dank JohnHannibalSmith,

ja, jetzt ist es klar. Jetzt habe ich es auch verstanden. Sorry und danke für die Bemühung und die Geduld :wink:

"Es gibt allerdings eine Ausnahme: wenn das Arbeitsverhältnis von vorn herein nur für einen Monat vereinbart wurde, ist kein Dienstzettel auszustellen." das ist mir bekannt und trifft hier nicht zu.

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