Umsatzbeteiligung am Unternehmen ohne Haftung

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
petert
Beiträge: 3
Registriert: 15.11.2019, 15:10

Umsatzbeteiligung am Unternehmen ohne Haftung

Beitrag von petert » 15.11.2019, 15:20

Hallo liebes Forum, :D

ich möchte einen Freund, der mich dabei unterstützt, mein Unternehmen aufzubauen,
am UnternehmensUMSATZ mit einem bestimmten Prozentanteil jährlich beteiligen.

Dabei soll er jedoch in keinster Weise für Risiken (Schulden oder Insolvenz) haften.

Wie kann man das am besten umsetzen?
Vielen Dank im Vorraus,
Peter



mastercrash
Beiträge: 261
Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: Umsatzbeteiligung am Unternehmen ohne Haftung

Beitrag von mastercrash » 15.11.2019, 17:02

Warum Beteiligung am Umsatz, nicht am Gewinn?
Denn dafür käme entweder eine KG oder eine stille Beteiligung an einem Einzelunternehmen in Frage.

Ansonsten können Sie ihm im Rahmen der Privatautonomie natürlich auch einen Teil des Umsatzes versprechen.
Als Unternehmer können Sie sich auch einseitig verpflichten (ohne Gegenleistung zu definieren).

Im Falle der Insolvenz könnte ein Insolvenzverwalter im schlimmsten Falle unter bestimmten Umständen den Betrag, den er in den letzten Jahren erhalten hätte ggf. zurückfordern, in die Insolvenzmasse geben und ihm dafür eine Quote (die dann viel geringer wäre) an der Insolvenzmasse geben. Das ganze Thema Insolvenzrecht ist aber etwas komplex.

Aber persönlich mit seinem eigenen Kapital haften würde er nie aus einem solchen Vertrag, allenfalls mit dem, was er bekommen hat und was dann als ungerechtfertigte Verkürzung der Insolvenzmasse ausgelegt werden würde.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

petert
Beiträge: 3
Registriert: 15.11.2019, 15:10

Re: Umsatzbeteiligung am Unternehmen ohne Haftung

Beitrag von petert » 15.11.2019, 18:05

Hallo Mastercrash,

ich bedanke mich sehr herzlich für Ihre Antwort. : :)

Umsatzbeteiligung deshalb, da wenn ich die Gewinne wegen der Steuer sehr niedrig halte,
mein Freund trotzdem was bekommen soll.

Also käme bei einer STILLEN BETEILIGUNG "nur" eine Gewinnbeteiligung in Frage?
Eine stille Beteiligung wäre besonders interessant, da mein Freund da nicht haftbar wäre.
Nur habe ich gelesen, dass in Falle seiner Mitarbeit, es sich dann wiederum um eine
atypische stille Beteiligung handelt und er dann im Falle des Falles sehrwohl haftbar wäre. :|

Vielen Dank und liebe Grüße,
Peter

mastercrash
Beiträge: 261
Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: Umsatzbeteiligung am Unternehmen ohne Haftung

Beitrag von mastercrash » 15.11.2019, 18:45

petert hat geschrieben:
15.11.2019, 18:05
Also käme bei einer STILLEN BETEILIGUNG "nur" eine Gewinnbeteiligung in Frage?
Eine stille Beteiligung wäre besonders interessant, da mein Freund da nicht haftbar wäre.
Nur habe ich gelesen, dass in Falle seiner Mitarbeit, es sich dann wiederum um eine
atypische stille Beteiligung handelt und er dann im Falle des Falles sehrwohl haftbar wäre. :|
Seine Mitarbeit alleine dürfte nicht ausreichen, um ihn haftbar zu machen, sondern eher seine Mitbestimmung.

Wenn er mitentscheidet was gekauft, zu welchem Preis verkauft, angeboten, nicht angeboten usw... wird, dann wäre er auch maßgeblich an einem etwaigen Misserfolg beteilgt und würde damit ähnlich dem Kommanditisten der an der Geschäftsführung beteiligt ist, haftbar. Es käme daher darauf an, ob er Teil der Geschäftsführung wäre. Dann wäre es auch keine stille Beteiligung mehr sondern eine GesBR und dort haftet jeder auch persönlich solidarisch für alles.

Wenn er nur Leistungen für das Unternehmen erbringt wird er ebenso wenig haftbar sein wie analog gesehen ein Arbeitnehmer.

Tatsächlich spricht das Gesetz (§§ 179 ff ABGB) überall wörtlich von Beteiligung am Gewinn und von Umsatz ist keine Rede. Dennoch kann es auch möglich sein, eine Umsatzbeteiligung zu vereinbaren, wobei besonders im Gesellschaftsrecht viele zwingende Vorschriften existieren.

Sie können im Rahmen der Privatautonomie aber auch selbst einen Vertrag aushandeln (Vertrag sui generis), ohne auf das "Konstrukt" der stillen Gesellschaft zu bauen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass er nicht sittenwirdig ist und nicht gegen zwingende Normen verstößt. Andernfalls wäre er nämlich absolut nichtig.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

petert
Beiträge: 3
Registriert: 15.11.2019, 15:10

Re: Umsatzbeteiligung am Unternehmen ohne Haftung

Beitrag von petert » 15.11.2019, 20:10

Wow, ich danke Ihnen vielmals für ihre umfassenden Antworten.

Mit lieben Grüßen,
Peter T.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 48 Gäste